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   BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67   

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https://dejure.org/1967,130
BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67 (https://dejure.org/1967,130)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1967 - 2 StR 129/67 (https://dejure.org/1967,130)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1967 - 2 StR 129/67 (https://dejure.org/1967,130)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 256
  • NJW 1967, 1972
  • MDR 1967, 940
  • JR 1967, 469
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17

    YouTube-Raser "Alpi": Verurteilung (nur) wegen fahrlässiger Tötung

    Dies hat allerdings zur Folge, dass sie sich zugleich gegen die tateinheitlich verwirklichten Vergehen einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wendet, da die Revision bei einer Verurteilung wegen einer Tat im Sinne des sachlichen Rechts nicht auf die Nachprüfung einzelner Gesetzesverletzungen beschränkt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 189; vom 26. Mai 1967 - 2 StR 129/67, BGHSt 21, 256, 258; vom 15. Juni 1954 - 4 StR 310/54, BGHSt 6, 229, 230; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 344 Rn. 7 i.V.m. § 318 Rn. 13).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Bei tateinheitlich begangenen Straftaten ist eine beschränkte Nachprüfung des Schuldspruchs grundsätzlich nicht möglich ( BGHSt 21, 256, 258; 24, 185, 189).
  • OLG Jena, 27.11.2008 - 1 Ss 137/08

    Strafzumessung, Rechtsmittel

    Dabei ist eine Beschränkung des Rechtsmittels auf eine von mehreren sachlich-rechtlichen Taten möglich, auch wenn diese verfahrensrechtlich eine Straftat bilden (BGHSt 21, 256, 258; 24, 185, 189).
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