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   BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67   

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BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67 (https://dejure.org/1967,206)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1967 - 4 StR 340/67 (https://dejure.org/1967,206)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1967 - 4 StR 340/67 (https://dejure.org/1967,206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen - Rechtliche Einordnung des absichtlichen Bereitens eines Hindernisses im fließenden Verkehr - Anwendungsbereich des § 315c Strafgesetzbuch (StGB) in Abgrenzung zu § 315b StGB - Annahme eines versuchten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 301
  • NJW 1967, 2167
  • MDR 1967, 1022
  • DB 1967, 2070
  • JR 1968, 69
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 117/55
    Auszug aus BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67
    Wer im fließenden Verkehr mit seinem Kraftfahrzeug einem anderen Verkehrsteilnehmer absichtlich den Weg abschneidet, um ihm die Weiterfahrt unmöglich zu machen, bereitet auch nach der Neuregelung der §§ 315 ff StGB durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs ein Hindernis (Anschluß an BGHSt 7, 379).

    In BGHSt 7, 379 hat er dann entschieden, durch andere als die in Nr. 4 gekennzeichneten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, beispielsweise durch ungerechtfertigte Benutzung der linken Fahrbahnseite (§ 8 Abs. 2 S. 1 StVO), könne jedoch auch in fließenden Verkehr dann ein Hindernis bereitet werden, wenn der Täter vom Verhalten eines normalen Verkehrsteilnehmers dadurch abweiche, daß er durch die Zuwiderhandlung die Schaffung des Hindernisses beabsichtige, wenn die Behinderung also nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der verbotenen Fahrweise sei.

  • BGH, 23.06.1960 - 4 StR 167/60

    Wenden auf der Autobahn - § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl nunmehr § 315c Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67
    Wer mit seinen im fließenden Vorkehr befindlichen Fahrzeug einen anderen, wenn auch noch so schwerwiegend und gefährlich, behindert, ist nach der Neufassung verschiedener Vorschriften des Strafgesetzbuches durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs von 26. November 1964 (BGBl I 921) grundsätzlich nicht gemäß § 315 b, sondern gemäß § 315 c StGB zu bestrafen, Durch diese gesetzliche Neuregelung ist die zu § 315 a a.F. StGB ergangene Entscheidung BGHSt 15, 28 überholt; das Wenden auf der Autobahn ist jetzt nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2 f strafbar, sofern die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.
  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67
    Zutreffend ist ferner die Auffassung des Schwurgerichts, daß die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis als minderschwere Straftat den Diebstahl und die fahrlässige Tötung einerseits, den Mordversuch und den Widerstand andererseits und das Verbrechen gemäß § 315 b Abs. 1 und 3 StGB und den Widerstand nicht zur Tateinheit verbinden kann (BGHSt 1, 67; 2, 246 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51] ; 18, 66, 69) [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62] .
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 172/51
    Auszug aus BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67
    Zutreffend ist ferner die Auffassung des Schwurgerichts, daß die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis als minderschwere Straftat den Diebstahl und die fahrlässige Tötung einerseits, den Mordversuch und den Widerstand andererseits und das Verbrechen gemäß § 315 b Abs. 1 und 3 StGB und den Widerstand nicht zur Tateinheit verbinden kann (BGHSt 1, 67; 2, 246 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51] ; 18, 66, 69) [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62] .
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67
    Zur alten Gesetzesfassung hatte der Bundesgerichtshof zunächst ausgesprochen, daß nicht nach § 315 a Abs. 1 Nr. 1, sondern nach § 315 a Abs. 1 Nr. 4 StGB strafbar sei, wer durch seine Fahrweise - falsches Überholen, Verletzung der Vorfahrt, zu schnelles Fahren an besonders gefährlichen Stellen - die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtige und dadurch eine Gemeingefahr herbeiführe, daß also durch die in Nr. 4 aufgeführten Fahrverstöße kein Hindernis in Sinne der Nr. 1 bereitet werde (BGHSt 5, 393 [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53] ).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67
    Zutreffend ist ferner die Auffassung des Schwurgerichts, daß die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis als minderschwere Straftat den Diebstahl und die fahrlässige Tötung einerseits, den Mordversuch und den Widerstand andererseits und das Verbrechen gemäß § 315 b Abs. 1 und 3 StGB und den Widerstand nicht zur Tateinheit verbinden kann (BGHSt 1, 67; 2, 246 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51] ; 18, 66, 69) [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62] .
  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67
    Nur der Ausspruch darüber, daß die Strafzeit, die der Angeklagte auf Grund der einbezogenen Gefängnisstrafe bisher verbüßt hat, auf die Gesamtstrafe anzurechnen sei, muß entfallen; diese Anrechnung gehört zur Strafzeitberechnung, für die allein die Vollstreckungsbehörde zuständig ist (BGHSt 21, 186 [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66] ).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67
    Zutreffend ist ferner die Auffassung des Schwurgerichts, daß die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis als minderschwere Straftat den Diebstahl und die fahrlässige Tötung einerseits, den Mordversuch und den Widerstand andererseits und das Verbrechen gemäß § 315 b Abs. 1 und 3 StGB und den Widerstand nicht zur Tateinheit verbinden kann (BGHSt 1, 67; 2, 246 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51] ; 18, 66, 69) [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62] .
  • OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 159/16

    "Vom Rad geholt" - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auch durch

    Wer im fließenden Verkehr mit seinem Kraftfahrzeug einem anderen Verkehrsteil-nehmer den Weg abschneidet, ohne durch die Verkehrslage irgendwie dazu ver-anlasst zu sein und um dem anderen die Weiterfahrt unmöglich zu machen, bereitet ein Hindernis im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGH, Beschluss vom 01.09.1967 - 4 StR 340/67; Beschluss vom 15.12.1967 - 4 StR 441/67; Sternberg-Lieben/Hecker in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 315 b Rn. 8).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen bei einer solchen Fallgestaltung den Tatbestand des § 315 b StGB mit der Begründung bejaht hat, das absichtliche - ohne durch die Verkehrslage veranlaßte - Hindern am Überholen falle "ausnahmsweise" nicht unter § 315 c StGB, sondern unter § 315 b (Abs. 1 Nr. 2) StGB, weil die Behinderung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der verbotenen Fahrweise sei (BGHSt 21, 301, 302 f.; BGH, Urteil vom 3. August 1978 - 4 StR 146/78; vgl. auch BGHSt 7, 379, 380; 22, 67, 72; 23, 4, 6 f.; 41, 231, 234; BGH VRS 64, 267 f.), hält er daran für die Fälle nicht fest, in denen der Täter lediglich mit Gefährdungsvorsatz handelt.
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Doch können nach gefestigter Rechtsprechung auch Vorgänge im ruhenden und fließenden Verkehr dann ein Hindernisbereiten im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB sein, wenn der Täter von vornherein vom Verhalten eines "normalen" Verkehrsteilnehmers dadurch abweicht, daß er durch die Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften die Schaffung eines Hindernisses beabsichtigt, wenn also die Behinderung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (BGHSt 21, 301, 302; BGH VRS 64, 267/268).

    Hiernach hat die Rechtsprechung ein Hindernisbereiten etwa darin gesehen, daß der Kraftfahrzeugführer mit seinem Fahrzeug, ohne durch die Verkehrslage dazu veranlaßt zu sein, einem anderen absichtlich den Weg abschneidet, oder ein Polizeifahrzeug, dessen Besatzung ihn wegen eines Verkehrsverstoßes stellen will, um dies zu verhindern, absichtlich am Überholen hindert (BGHSt 21, 301, 303; 22, 67, 75).

  • OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97

    Auto-Surfen - § 315b, §§ 230 StGB aF, § 226a StGB aF (§ 229 StGB nF, § 228 StGB

    Die Rechtsprechung hat darüber hinaus ausnahmsweise auch Eingriffe in den fließenden Verkehr durch Verkehrsteilnehmer als gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr in Form ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriffe nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB angenommen, wenn sie unter bewußter Zweckentfremdung des Fahrzeugs (BGH, NStE Nr. 5) absichtlich als Mittel der Verkehrsbehinderung begangen werden (BGHSt 21, 301, 302 f.; 22, 67, 71; 23, 4, 6 ff. = MDR 1967, 1022; 1968, 509; 1969, 773).
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

    Doch können auch Vorgänge im ruhenden und fließenden Verkehr ein Hindernisbereiten im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB sein, wenn der Täter vom Verhalten eines "normalen'' Verkehrsteilnehmers dadurch abweicht, daß er durch die Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften die Schaffung eines Hindernisses beabsichtigt, wenn also das Hindernis nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (BGHSt 21, 301, 302-1 41, 231, 234; BGH VRS 64, 267 f.).
  • OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08

    Nötigung; Straßenverkehr; Nötigungselement

    Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379; 21, 301; 41, 231; 48, 233; BGH VRS 64, 267; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MK-Gropp/Sim (2003), § 240 Rdnr. 103; SK-Horn/Wolters, 7. Aufl., § 240 Rdnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07

    Keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen

    Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379, 380; 21, 301, 302; 41, 231, 234; 48, 233, 238; BGH VRS 64 [1983], 267, 268; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MK-Gropp/Sinn [2003], § 240 Rdnr. 103; SK-Horn/Wolters, 7. Aufl. [2003], § 240 Rdnr. 7).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Daß ein Kraftfahrer, der einem anderen Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug im fließenden Verkehr den Weg abschneidet, um ihm die Weiterfahrt unmöglich zu machen, auch nach der Neuregelung der §§ 315 ff. StGB durch das 2. Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs gemäß § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB ein Hindernis bereitet, hat der Senat erst jüngst im Urteil vom 1. September 1967 - 4 StR 340/67 - (BGHSt 21, 301 ) entschieden.
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Darum ist zwar der Führer eines im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs wegen Hindernisbereitens nach § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB zu bestrafen, wenn er mit seinem Fahrzeug, ohne durch die Verkehrslage irgendwie dazu veranlaßt zu sein, einem anderen absichtlich den Weg abschneidet, um ihm die ungehinderte Weiterfahrt unmöglich zu machen, insbesondere auch, wenn er einen Polizeibeamten, der ihn wegen eines vorangegangenen Verkehrsverstoßes stellen will, um dies zu vereiteln, am Überholen hindert (BGHSt 21, 301 [BGH 01.09.1967 - 4 StR 340/67] = VRS 33, 434).
  • OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 Ss 220/08

    Nötigung im Straßenverkehr; Teilaufhebung; vorläufige Entziehung der

    Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, daß die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379, 380 = NJW 1955, 1328; BGHSt 21, 301, 302 = NJW 1967, 2167; BGHSt 41, 231, 234 = NJW 1996, 203; BGHSt 48, 233, 238 = NJW 2003, 1613 = NStZ 2003, 486; BGH VRS 64 (1983), 267, 268 jew. zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MünchKomm-StGB-Gropp/Sinn 2003, § 240 Rn 103; Horn/Wolters 7. Aufl., § 240 Rn 7).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

  • BGH, 02.12.1982 - 4 StR 584/82

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr,

  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67

    Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen

  • BGH, 27.11.1975 - 4 StR 637/75

    Anforderungen an die Feststellung des bedingten Vorsatzes eines Tötungsdelikts -

  • BayObLG, 29.04.1969 - RReg. 2b St 418/68
  • OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09

    Strafverfahren wegen verschiedener Delikte im Straßenverkehr: Verklammerung der

  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche

  • BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81

    Verzicht auf die Geltendmachung eines Mangels durch unterlassene Mitteilung -

  • BGH, 26.02.1970 - 4 StR 3/70

    Verwirklichung des Tatbestands der Luftverkehrsgefährdung bei nur indirekter

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1985 - 5 Ss 42/85

    Abbremsen; Gefährlicher Eingriff; Straßenverkehr; Nötigung; Tateinheit

  • OLG Koblenz, 29.03.2001 - 1 Ss 319/00

    Absehen vom Fahrverbot, Berufungsbeschränkung, Beschränkung des Rechtsmittels,

  • OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96

    Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand

  • OLG Karlsruhe, 11.11.1996 - 1 Ss 154/96
  • BGH, 29.02.1972 - 1 StR 585/71

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen

  • BGH, 03.10.1974 - 4 StR 427/74

    Voraussetzungen für einen Schuldspruch - Der Begriff des zu schnellen Fahrens -

  • BGH, 10.04.1973 - 4 StR 55/73

    Beschränkung eines Rechtsmittels - Ausdrückliche Ermächtigung des Mandanten zur

  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 532/74

    Ablehnung der Vernehmung eines Polizeibeamten als Zeugen - Bedeutung einer

  • BGH, 17.08.1972 - 4 StR 343/72

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch versuchtes Abdrängen eines

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