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   BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67   

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BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67 (https://dejure.org/1967,267)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1967 - 5 StR 456/67 (https://dejure.org/1967,267)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1967 - 5 StR 456/67 (https://dejure.org/1967,267)
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Nichtbelehrung der Tochter als Belastungszeugin

Auch wenn der Vertreter des Minderjährigen der Aussage zugestimmt hat (vgl. nunmehr § 52 Abs. 2 StPO), muß der Minderjährige trotz seiner fehlenden Verstandesreife selbst belehrt werden (vgl. nunmehr § 52 Abs. 3 StPO)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Belehrung eines Kindes

  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Belehrung einer 7 Jahre alten Zeugin über ihr Zeugnisverweigerungsrecht - Fehlendes Verständnis für ein zustehendes Weigerungsrecht wegen mangelnder Verstandesreife - Entscheidung des gesetzlichen Vertreters

  • opinioiuris.de

    Belehrung eines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 303
  • NJW 1967, 2273
  • NJW 1968, 411 (Ls.)
  • MDR 1967, 1023
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

    Auszug aus BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67
    Ein Kind, das die Bedeutung seines Zeugnisverweigerungsrechts wegen fehlender Verstandesreife nicht begreift, muß darüber belehrt werden, daß es trotz der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters zur Aussage nicht auszusagen braucht (im Anschluß an BGHSt 14, 159).

    Stimmt er einer Aussage des Kindes zu, so bleibt es diesem immer noch überlassen, auszusagen oder nicht (so auch BGHSt 14, 159).

  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67
    In der zu § 81c Abs. 2 StPO ergangenen Entscheidung des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 12, 235 wird zwar auf S. 240 und 242 ausgeführt: Fehle der Beweisperson das Verständnis für ein ihr zustehendes Weigerungsrecht wegen mangelnder Verstandesreife, so habe der gesetzliche Vertreter als der Vertreter im Willen die Entscheidung zu treffen; da ein unmündiges Kind über sein Weigerungsrecht nicht entscheiden könne, brauche es naturgemäß auch nicht belehrt zu werden; der gesetzliche Vertreter trete in vollem Umfange an die Stelle des Kindes.

    Hinzu kommt: In der Entscheidung BGHSt 12, 235 wird es auf S. 239 als Zweck des § 52 StPO bezeichnet, den Zeugen vor der Zwangslage zu bewahren, entweder den Angeklagten - hier den Vater des Kindes - durch eine wahrheitsgemäße Aussage zu belasten oder die Unwahrheit zu sagen.

  • BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03

    Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung

    Der gesetzliche Vertreter eines im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 StPO verstandesunreifen Zeugen entscheidet nicht an dessen Stelle über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts, was mit der höchstpersönlichen Natur dieses Rechts unvereinbar wäre; er hat vielmehr lediglich darüber zu befinden, ob er einer Vernehmung des Zeugen zustimmt oder nicht (BGHSt 21, 303, 305 f.; 23, 221, 222).
  • BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69

    Aussage eines Kindes vor einem Richter ohne die erforderliche Zustimmung seines

    Hat ein Kind vor dem Richter ohne die erforderliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters ausgesagt, so kann diese Zustimmung nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, wenn das Kind nunmehr die Aussage verweigert (im Anschluß an BGHSt 21, 303).

    Der Senat schließt sich der Entscheidung des 5. Strafsenats BGHSt 21, 303, 306 [BGH 19.09.1967 - 5 StR 456/67] an.

    Das Landgericht ist deshalb insoweit zutreffend von den in BGHSt 21, 303, 306 [BGH 19.09.1967 - 5 StR 456/67] vertretenen Grundsätzen ausgegangen und hat folgerichtig von einer Vernehmung Barbaras abgesehen (UA S. 6).

    In der Regel wird der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung vorher erteilen; die Belehrung des Kindes hat sich dann auch darauf zu erstrecken, daß es dennoch nicht auszusagen brauche (BGHSt 21, 303, 306) [BGH 19.09.1967 - 5 StR 456/67].

    Wie der 5. Strafsenat in der angeführten Entscheidung BGHSt 21, 303 f dargelegt hat, lassen sich die zu jener Vorschrift ausgesprochenen Rechtsgrundsätze nicht uneingeschränkt auf das Zeugnisverweigerungsrecht übertragen.

  • LG Bonn, 19.12.2003 - 2 O 472/03

    Keine tatsächliche Vermutung und ken Anscheinsbeweis für die für die Identität

    Hierzu war er ohne Bestellung eines Ergänzungspflegers berechtigt (BGH, Beschluss vom 19.09.1967, 5 StR 456/67, BGHSt 21, 303 = NJW 1967, 2273; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.1985, 8 W 253/85, FamRZ 1985, 1154 = MDR 1986, 58).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16

    Auftraggeber kündigt "frei" und muss 10% pauschalierten Schadensersatz zahlen!

    Das Kind ist zu belehren, dass es die Aussage ungeachtet der Bewilligung des gesetzlichen Vertreters verweigern darf (BayObLG NJW 1967, 2273).
  • BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des

    Eine entsprechende Entwicklung hat sich im Bereich der prozessualen Weigerungsrechte des Kindes vollzogen (vgl. BGHSt 14, 159, 160; 21, 303, 305 f.).
  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

    Zwar ist ein verstandesunreifes Kind auch darüber zu belehren, daß es trotz der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters zu seiner Vernehmung nicht aussagen muß (BGHSt 21, 303, 306; 23, 221, 223; BGH NStZ 1994, 43; BGH NStZ 1991, 295 f.).
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90

    Belehrung durch den Sachverständigen

    Dies wäre erforderlich gewesen, weil nach dem eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 3 StPO neben dem gesetzlichen Vertreter auch der Zeuge selbst zu belehren ist (BGHSt 21, 303; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2 und 5).

    Bei der Belehrung, die auch den Hinweis umfassen muß, daß der Zeuge trotz der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters nicht aussagen muß (BGHSt 14, 359 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]; 21, 303, 306), wird insbesondere bei kindlichen Zeugen deren wohlverstandenes Interesse an einer ungestörten Entwicklung zu beachten sein.

  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98

    Überschreitung der Zehntagesfrist des § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) in

    Das war rechtlich fehlerhaft, wie sich aus § 52 Abs. 2 und 3 StPO ergibt (vgl. BGHSt 21, 303, 305; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Nr. 1 Verletzung 2 und 5; BGH NStZ 1991, 295).
  • OLG Stuttgart, 25.05.2020 - 8 W 154/20

    Rechtsanwaltsgebühr: Entstehung einer Vollstreckungsgebühr im Androhungsverfahren

    Wurde das Verfahren jedoch - wie vorliegend - durch einen Vergleich beendet und muss daher der Antrag auf Erlass der Strafandrohung nachträglich beim Prozessgericht des ersten Rechtszugs erneut gestellt werden, löst die damit im Zusammenhang stehende anwaltliche Tätigkeit die Vollstreckungsgebühr gemäß RVG VV Nr. 3309 aus und wird nicht durch die im Hauptsacheprozess verdiente Verfahrensgebühr des Anwalts mit abgegolten (für BRAGebO: OLG München NJW 1968, 411).
  • LG Hamburg, 18.09.2009 - 619 Qs 71/09

    Strafverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht einer Stiefenkelin eines Beschuldigten;

    Zwar würde die Zeugin in einem solchen Fall schon im Vorverfahren ihrer Dispositionsbefugnis über ihr höchstpersönliches Recht (BGHSt 21, 303, 305) faktisch enthoben; die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen und über sein Weigerungsrecht belehrten Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, kann ausnahmsweise (abweichend von dem Verwertungsverbot nach § 252 StPO) dadurch zum Gegenstand der Beweisaufnahme in einer möglichen Hauptverhandlung gemacht werden, dass der oder die an der Vernehmung mitwirkende(n) Richter als Zeuge(n) vernommen wird bzw. werden (vgl. BGHSt 2, 99; BGH, NStZ 1993, 294, 295; Diemer, in: KK-StPO, a.a.O., § 252, Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 158/91

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen: Belehrung eines Kindes

  • BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78

    Verwertbarkeit der Bekundungen eines Ermittlungsrichters über den Inhalt der

  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 157/79

    Zulässigkeit des Hörens des Vernehmungsrichters über frühere Bekundungen eines in

  • BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83

    Beweiserhebung einer Vernehmung, die ohne Zeugenbelehrung stattfand -

  • BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

  • BGH, 12.11.1969 - 4 StR 453/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 563/67

    Gründe für die Gebotenheit eines Gutachtens über die Glaubwürdigkeit einer

  • BGH, 04.07.1972 - 5 StR 282/72

    Wiederherstellung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Vernehmung eines die zum

  • BGH, 12.11.1968 - 5 StR 592/68

    Übereinstimmung der Schilderungen befreundeter jugendlicher Zeugen als Indiz für

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