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   BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66   

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BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66 (https://dejure.org/1966,66)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1966 - 4 StR 72/66 (https://dejure.org/1966,66)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66 (https://dejure.org/1966,66)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei Durchführung der Hauptverhandlung - Ungehinderter Zugang zum Sitzungssaal - Verschlossene Außentür am Haupteingang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 169; StPO § 338 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 72
  • NJW 1966, 1570
  • MDR 1966, 772
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 05.02.1918 - V 34/18

    Unter welchen Voraussetzungen sind Beschränkungen der Öffentlichkeit des

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66
    Die Beachtung dieses Grundsatzes findet vielmehr ihre Grenze in der tatsächlichen Unmöglichkeit, ihm zu entsprechen (RGSt 52, 137; BGHSt 5, 75, 83) [BGH 10.11.1953 - 5 StR 445/53].

    Das gilt auch, wenn das Gericht einen Augenschein wegen der Enge der zu besichtigenden Örtlichkeit nur ohne Behinderung durch Zuschauer ordnungsgemäß durchführen kann (vgl. RGSt 47, 322; 52, 137; RG JW 1937, 3100 Nr. 29) oder wenn die Einhaltung bestimmter, z.B. gesundheits- oder gewerbepolizeilicher Sicherungsvorschriften der Anwesenheit nicht prozeßbeteiligter Personen bei der Augenscheinseinnahme entgegensteht.

  • BGH, 23.05.1956 - 6 StR 14/56
    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66
    Die Bestimmungen darüber sollen gewährleisten, daß sich, falls nicht ein Verhandeln in nichtöffentlicher Sitzung durch Gesetz zwingend vorgeschrieben ist oder ein gesetzlich vorgesehener Grund vorliegt, der den Ausschluß der Öffentlichkeit in für die Hauptverhandlung oder einen Teil davon gebietet oder zumindest zuläßt, die Rechtsprechung "in aller Öffentlichkeit" und nicht hinter verschlossenen Türen abspielt (BGHSt 9, 280, 281) [BGH 23.05.1956 - 6 StR 14/56].
  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66
    Die Beachtung dieses Grundsatzes findet vielmehr ihre Grenze in der tatsächlichen Unmöglichkeit, ihm zu entsprechen (RGSt 52, 137; BGHSt 5, 75, 83) [BGH 10.11.1953 - 5 StR 445/53].
  • RG, 03.10.1913 - II 809/13

    Darf bei einer Einnahme des Augenscheins durch das erkennende Gericht der

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66
    Das gilt auch, wenn das Gericht einen Augenschein wegen der Enge der zu besichtigenden Örtlichkeit nur ohne Behinderung durch Zuschauer ordnungsgemäß durchführen kann (vgl. RGSt 47, 322; 52, 137; RG JW 1937, 3100 Nr. 29) oder wenn die Einhaltung bestimmter, z.B. gesundheits- oder gewerbepolizeilicher Sicherungsvorschriften der Anwesenheit nicht prozeßbeteiligter Personen bei der Augenscheinseinnahme entgegensteht.
  • BVerwG, 27.11.1959 - IV C 374.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66
    Ob eine abweichende Beurteilung geboten ist, wenn dem Gericht infolge mangelnder Aufmerksamkeit ein durch eigenmächtiges oder versehentliches Verhalten von Hilfsorganen oder dritten Personen ausgelöstes tatsächliches Hindernis unbekannt geblieben ist (vgl. RGSt 23, 218; OLG Hamm NJW 1960, 785 [OLG Hamm 24.11.1959 - 3 Ss 1045/59]), braucht nicht entschieden zu werden.
  • RG, 01.10.1880 - 1543/80

    1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66
    Das bedeutet aber entgegen der nicht näher begründeten Auffassung von Eberhardt Schmidt (Lehrkom. Rdn. 9 zu § 169 GVG und Rdn. 29 zu § 338 StPO) nicht, daß, auch wenn keine der gesetzlichen Ausnahmen gegeben ist, jedermann immer und unter allen Umständen Zutritt zu einer Hauptverhandlung haben müsse, und daß tatsächliche Hindernisse, die sich dem entgegenstellen, stets eine Verletzung des Prinzips der Öffentlichkeit bildeten (RGSt 2, 301, 302).
  • RG, 08.07.1892 - 2078/92

    Kann unter Umständen eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66
    Ob eine abweichende Beurteilung geboten ist, wenn dem Gericht infolge mangelnder Aufmerksamkeit ein durch eigenmächtiges oder versehentliches Verhalten von Hilfsorganen oder dritten Personen ausgelöstes tatsächliches Hindernis unbekannt geblieben ist (vgl. RGSt 23, 218; OLG Hamm NJW 1960, 785 [OLG Hamm 24.11.1959 - 3 Ss 1045/59]), braucht nicht entschieden zu werden.
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

    Gleiches gilt, wenn die Außentür - vom Gericht unbemerkt - ins Schloss fällt und nicht mehr geöffnet werden kann (BGH NJW 1966, 1570, 1571).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

    Gleiches gilt, wenn die Außentür - vom Gericht unbemerkt - ins Schloss fällt und nicht mehr geöffnet werden kann (BGH NJW 1966, 1570, 1571).
  • OLG Hamm, 26.02.2015 - 5 RVs 7/15

    Grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit erlaubt keine

    Dem Erfordernis, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten über Ort und Zeit einer Gerichtsverhandlung Kenntnis zu verschaffen und dass der Zutritt im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten eröffnet ist (vgl. BGHSt 21, 72, 73; Diemer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 169 GVG Rdnr. 7), wurde damit hinreichend Rechnung getragen, zumal nichts Konkretes dafür vorgetragen oder sonst ersichtlich ist, dass sich vor dem Sitzungssaal B 23 ein irreführender Aushang befunden hätte.
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Verwehrt ein Gerichtswachtmeister irrtümlich einer Person den an sich möglichen freien Zutritt zu einer Hauptverhandlung, ohne daß das Gericht den Vorfall bemerken kann, so sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht verletzt (im Anschluß an BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]).

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat schließlich in BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66] mit ausführlicher Begründung eine Verletzung des § 338 Nr. 6 StPO in dem Falle verneint, daß ein Hindernis tatsächlicher Art (ins Schloß gefallene Außentür), welches das Gericht trotz aufmerksamer Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht bemerkte und auch nicht bemerken konnte, die Öffentlichkeit beeinträchtigte.

    Wie aber der Bundesgerichtshof in BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66] anhand von Beispielen des näheren dargelegt hat, stehen der "reinen" Durchführung dieses Prinzips mancherlei Umstände entgegen, die außerhalb des Einflußbereichs und der Einwirkungsmöglichkeiten des Gerichts liegen, aber im Interesse eines gesicherten, störungsfreien Ablaufs der Hauptverhandlung und einer sachgemäßen Aufklärung notwendigerweise in Kauf genommen werden müssen.

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 159/03

    Besondere Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Befahren einer Spielstraße

    Einen Verstoß gegen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO stellt diese tatsächliche und versehentliche Behinderung des Zugangs aber nicht dar, da den Tatrichter hieran kein Verschulden trifft, wozu auch eine fehlende Überwachung von Gerichtspersonal gehören würde (BGHSt 21, 72 f.; 22, 297 ff.; NStZ 1995, 143 f.).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Es kommt hinzu, daß tatsächliche Hindernisse, durch die Zuhörern der Zugang zum Sitzungssaal verwehrt wird, nur dann einen erheblichen Verstoß gegen die Öffentlichkeit des Verfahrens darstellen, wenn sie von dem (erkennenden) Gericht bemerkt werden oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten bemerkt werden können (Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31 S. 1 f., Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - NJW 1985, 448; BGH, Urteile vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66 - NJW 1966, 1570 und vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68 - NJW 1969, 756 ).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 363/20

    Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege während der Pandemie

    Denn ein trotz eines nicht bestehenden Teilnahmeverbots vorgenommener Verzicht Einzelner würde in diesen Fällen auf Umständen beruhen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Gerichts fielen (vgl. OLG München, NJW 2020, 1381; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 169 Rn. 25a; Arnoldi, NStZ 2020, 313, 316; offen gelassen BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20; zur Frage des Vertretenmüssens etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 245; Urteile vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297, 301 f.; vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72, 73; Franke, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 113; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 134 ff.; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 338 Rn. 89; jeweils mwN).
  • BAG, 02.03.2022 - 2 AZN 629/21

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Einschränkung zur Pandemiebekämpfung -

    Die Beachtung des Grundsatzes findet ihre Grenze in der tatsächlichen Unmöglichkeit, ihr zu entsprechen (vgl. BGH 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66 - BGHSt 21, 72; RG 5. Februar 1918 - V 34/18 - RGSt 52, 137) .
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21

    Verurteilungen wegen verabredeter Brandstiftung zum zweiten Jahrestag der

    Derartige Anordnungen können die Sitzungsgewalt des Vorsitzenden im Einzelfall durchaus einschränken, um etwa bau- oder gesundheitspolizeilichen Anforderungen, Erfordernissen des Brandschutzes oder Verkehrssicherungspflichten Rechnung zu tragen (vgl. bereits BGH, Urteil vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72 zur Einhaltung gesundheits- oder gewerbepolizeilicher Sicherungsvorschriften bei einer Augenscheinseinnahme).
  • VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94

    Verfahrensfehler durch Ausschluss der Öffentlichkeit auch ohne Verschulden des

    6 Nach Auffassung des beschließenden Senats ist bei diesem objektiv vorliegenden Ausschluß der Öffentlichkeit ein Verstoß gegen § 55 VwGO i.V.m. § 169 GVG und damit ein absoluter Revisionsgrund gemäß 5 138 Nr. 5 VwGO zu bejahen, ohne daß es darauf ankommt, ob dies dem Gericht bekannt war oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen (so aber BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889; zu § 338 Nr. 6 StPO: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl. 1978, § 338 Rdnr. 103 mit zahlreichen w. N.; Kleinknecht/Meier, StPO, 41. Auflage 1993, § 338 Rdnr. 49; BGH, 10.11.1953, BGHSt 5, 75 ; 10.06.1966, BGHSt 21, 72; 18.12.1968, BGHSt 22, 297).

    Zu einer Ausdehnung möglicher Ausnahmen kam es dann in einer Entscheidung vom 10. Juni 1966 (- 4 StR 72/66 -, BGHSt 21, 72).

    Für den zu entscheidenden Fall einer versehentlich ins Schloß gefallenen Türe kurz vor Beginn der Schlußvorträge wurde das Vorliegen einer gesetzwidrigen Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit deshalb verneint, für den Fall mangelnder Aufmerksamkeit, eigenmächtigen oder versehentlichen Verhaltens von Hilfsorganen des Gerichts jedoch ausdrücklich offengelassen (BGHSt 21, 72 ).

    Daß das Vertrauen der Allgemeinheit oder des einzelnen in die Objektivität der Rechtspflege durch eine dem Gericht nicht erkennbare Einschränkung nicht gefährdet wird, ist schon deshalb zweifelhaft, da völlig offenbleibt, woher der Staatsbürger, dem eine verschlossene Tür den Zutritt verwehrt, wissen soll, daß dies ein Zufall ist und nicht bewußt hinter verschlossenen Türen getagt wird (so die Vertreter der gegenteiligen Auffassung, insbesondere: Beck, Anm. zu BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66 - a. a. O., NJW 1966, 1976; weitere Nachweise bei Löwe/Rosenberg, a. a. 0., 5 338 Rdnr. 103).

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des

  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94

    Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 549/69

    Anforderungen an die Wahrung der Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BGH, 28.09.2011 - 5 StR 245/11

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Verfahrensrüge; Darlegungsanforderungen; Vertrauen

  • BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69

    Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

  • BFH, 21.03.1985 - IV S 21/84

    Revision - Revisionsgrund - Mündliche Verhandlung - Grundsatz der Öffentlichkeit

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 89.79

    Öffentlichkeit des Verfahrens - Zugangsbehinderung - Abgeschlossene Tür -

  • BGH, 07.03.1979 - 3 StR 39/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens der verfassungsfeindlichen Einwirkung

  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 3 Ss 426/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, ausreichende Begründung der

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2018 - 4 RVs 96/17

    Revisionsgrund Beschränkung der Öffentlichkeit

  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/08

    Öffentlichkeit; Ausschluss, Terminsverlegung; Aushang; Urteilsverkündung;

  • LG München II, 27.03.2020 - 1 JKLs 28 Js 12509/19

    Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus im Rahmen der Sitzungspolizei gem. § 176

  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 120/75

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die Rüge

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2018 - 4 RVs 96/17

    Verstoß gegen Öffentlichkeitsgebot bei Verschluss der Eingangstür vor

  • BGH, 28.11.1994 - 5 StR 611/94

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Öffentlichkeitsgrundsatz - Versehen

  • BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78

    Begründetheit einer Revision wegen einer wirksamen Verfahrensrüge - Ausschluss

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 21/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot

  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau

  • OLG Hamm, 30.09.1997 - 3 Ss 847/97

    Besetzungsrüge, Geschäftsverteilung, Präsidium, Öffentlichkeit, Richter am LG als

  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

  • BVerwG, 23.03.2000 - 8 B 286.99

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Erhebung

  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/09
  • BGH, 21.09.1993 - 5 StR 400/93

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BVerwG, 25.07.1972 - IV CB 60.70

    Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft durch ein Wochenendhaus

  • OLG Hamm, 06.06.2001 - 1 Ss 125/01

    Begründung der Verfahrensrüge, Fortsetzung der Hauptverhandlung an einem anderen

  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 193/91
  • BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83

    Bestimmung des Einwirkungsbereichs einer Emissionsquelle - Aufhebung einer

  • BVerwG, 25.05.1976 - IV C 27.74

    Gebot der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung - Öffentlichkeit bei

  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 71.70

    Weitere Abwägungen mit privaten Belangen bei § 35 Abs. 2 Bundesbaugesetz (BBauG)

  • OLG Karlsruhe, 19.02.1981 - 3 Ss 302/80

    Verhinderung eines Schöffen; Willkür bei der Entbindung eines Schöffen;

  • OLG Köln, 02.07.1999 - Ss 245/99
  • BVerwG, 15.08.1968 - IV CB 196.65

    Beanstandung einer Abfindung im Flurbereinigungsverfahren - Baulandcharakter

  • BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77

    Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit

  • BVerwG, 15.09.1972 - IV C 54.72

    Voraussetzungen für eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit der

  • BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Patents - Verletzung der Vorschriften über die

  • BGH, 10.06.1975 - 1 StR 184/75

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Diebstahls, Unterschlagung und Fahrens ohne

  • BGH, 04.03.1975 - 1 StR 34/75

    Unzulässige Beschränkung der Öffentlichkeit der Verhandlung - Entziehung des

  • BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Verletzung des Grundsatzes der

  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 102/70

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Betrugs - Verfahrensrüge der fehlerhaften

  • BGH, 12.10.1971 - 5 StR 458/71

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde - Anforderungen an

  • BGH, 14.08.1990 - 2 StR 334/90

    Folgen der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79

    Sachgemäße Dolmetschertätigkeit einer zugezogenen Dolmetscherin - Ausnahmen von

  • BGH, 05.05.1977 - 4 StR 33/77

    Besetzung des Gerichts als Revisionsgrund - Ein die Aussage verweigernder,

  • BGH, 10.03.1970 - 1 StR 508/69

    Gemeinschaftlich versuchter Mord und gemeinschaftlicher Raub in Tateinheit mit

  • BGH, 21.11.1978 - 3 StR 416/78

    Klärung der Verhandlungsfähgkeit eines Angeklagten im Freibeweisverfahren -

  • BGH, 17.11.1970 - 1 StR 520/70

    Einhaltung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

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