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BGH, 05.07.1966 - 5 StR 155/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit eines Einberufungsbescheids des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung gegenüber einem Ersatzdienstpflichtigen zur Dienstleistung in einer anerkannten Organisation - Erforderlichkeit eines Antrags des Ersatzdienstpflichtigen als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 21, 74
- NJW 1966, 1668
- MDR 1966, 774
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.02.1966 - VII CB 149.64
Einberufung zum Ersatzdienst bei einer anerkannten Organisation ohne Antrag des …
Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 5 StR 155/66
Unter welchen besonderen Umständen ein Mangel der erforderlichen Mitwirkung des Betroffenen zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führt, kann hiernach nur nach dem "negativen Gewicht" des Mangels "für das in Frage stehende öffentlichrechtliche Verhältnis" beurteilt werden (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des BVerwG VII CB 149/64 vom 11. Februar 1966). - BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53
Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren; …
Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 5 StR 155/66
Nichtigkeit eines Verwaltungsakts ist stets eine besondere Ausnahme von dem Grundsatz, daß ein Akt der staatlichen Gewalt die Vermutung seiner Gültigkeit in sich trägt (vgl. BVerwGE 1, 67; OVG Hamburg in VerwRspr Bd. 4, 146, 151). - LG Krefeld, 17.12.1965 - 6 Qs 407/65
Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 5 StR 155/66
Dem Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen wird in Fällen dieser Art hinreichend dadurch genügt, daß der Betroffene den Verwaltungsakt mit den gesetzlich bestimmten Rechtsbehelfen anfechten kann (…ebenso im Ergebnis und im wesentlichen auch in der Begründung BVerwG a.a.O.; ebenso ferner im Ergebnis das Urteil des OLG Oldenburg NJW 1966, 789 [OLG Oldenburg 09.03.1965 - 3 Ss 36/65]). - OLG Saarbrücken, 02.12.1965 - Ss 36/65
Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 5 StR 155/66
Dem Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen wird in Fällen dieser Art hinreichend dadurch genügt, daß der Betroffene den Verwaltungsakt mit den gesetzlich bestimmten Rechtsbehelfen anfechten kann (…ebenso im Ergebnis und im wesentlichen auch in der Begründung BVerwG a.a.O.; ebenso ferner im Ergebnis das Urteil des OLG Oldenburg NJW 1966, 789 [OLG Oldenburg 09.03.1965 - 3 Ss 36/65]).
- OLG Hamm, 27.05.2014 - 5 RBs 13/14
Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage
Der schwerwiegende Fehler des Verwaltungsaktes muss für einen verständigen Bürger offensichtlich sein (vgl. BVerwGE 19, 284), seine Ungültigkeit muss für jedermann derart augenscheinlich sein, dass er gleichsam den "Stempel" der Nichtigkeit auf der Stirn trägt (BGHSt 21, 74 ff. m.w.N.).Solche Mängel sind anerkannt worden bei offensichtlicher Unzuständigkeit der handelnden Behörde, bei tatsächlicher Unvollziehbarkeit des Verwaltungsaktes und bei offensichtlicher Willkür (vgl. z.B. BGHSt 21, 74, 76).
- OLG Celle, 12.04.2012 - 311 SsBs 26/12
Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach § 74 OWiG außerhalb …
Generell haben richterliche Entscheidungen, in ganz besonderem Maße Urteile, die Vermutung der Wirksamkeit für sich (vgl. BGHSt 21, 74 (76)). - OLG Stuttgart, 23.11.1990 - 1 Ss 469/90
Vorwurf einer Dienstflucht; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Vorliegen …
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- OLG Köln, 23.01.1979 - 1 Ss 10/79
Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Anordnung betreffend das Passieren einer mit …
Nichtig sind Verwaltungsakte ausnahmsweise, wenn ihre Ungültigkeit für jedermann derart augenscheinlich ist, daß sie gleichsam "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BGH in NJW 1966, 1668;… vgl. auch Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, All. Teil, Band 1, 10. Aufl., § 12 S. 220 ff.). - BGH, 21.02.1967 - 1 StR 621/66
Verurteilung wegen Fahnenflucht - Aufhebung eines Urteils
5) Die Entscheidung des 5. Strafsenats, BGHSt 21, 74 ff., betraf einen Fall des Ersatzdienstes und auch sonst eine andere Sachlage. - BGH, 11.07.1966 - 5 StR 247/66
Einberufung eines Ersatzdienstpflichtigen nach Verweigerung des Ersatzdienstes
Der Senat hat durch seinen Beschluß 5 StR 155/66 vom 5. Juli 1966 in der ebenfalls vom Oberlandesgericht in Schleswig vorgelegten gleichartigen Strafsache gegen Br. und I. bereits entschieden:.