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   BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66   

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https://dejure.org/1966,262
BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66 (https://dejure.org/1966,262)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1966 - 1 StR 199/66 (https://dejure.org/1966,262)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1966 - 1 StR 199/66 (https://dejure.org/1966,262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Angeklagten, in Deutschland stationierten Soldaten auf eine schnelle Verhandlung - Annahme einer nennenswerten Verletzung des Anspruchs eines Angeklagten auf schnelle und alsbaldige Verhandlung - Annahme eines Verfahrenshindernisses bei nicht alsbaldig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 81
  • NJW 1966, 2023
  • MDR 1966, 860
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 70/64

    Menschenrechtskonvention ("Zonenhaft")

    Auszug aus BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66
    Für diese Auslegung spricht auch der innere Zusammenhang des Art. VII Abs. IX Buchst. a des Nato-Truppenstatus mit Art. 5, 6 der Menschenrechtskonvention (KHK), die - seit dem 3. September 1953 mit der Kraft eines deutschen Bundesgesetzes (BGHZ 45, 46, 49) [BGH 10.01.1966 - III ZR 70/64] - den dem deutschen Strafverfahren seit langen eigenen, bisher aber nicht besondere ausgesprochenen Beschleunigungsgrundsatz ausdrücklich betonen.

    Während Art. 5 die Haftentlassung unter Umständen auch während des Verfahrens vorschreibt und jeder entgegen seinen Bestimmungen von Festnahme oder Haft betroffenen Person ausdrücklich einen klagbaren (BGHZ 45, 46, 49) [BGH 10.01.1966 - III ZR 70/64] Schadensersatzanspruch gewährt, bestimmt weder diese Vorschrift noch Artikel 6 MRK irgendetwas darüber, welche Rechtswirkungen es hat, wenn ein Verfahren nicht, wie angeordnet, in angemessener Frist zu Ende geführt wird.

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66
    Von den Tatsachen, die für die Entscheidung erheblich sind, ob das Verfahren unzulässig ist oder ob es fortgeführt werden darf, kann sich das Gericht im Wege des Freibeweises unabhängig von den Regeln der §§ 244 ff StPO überzeugen (BGHSt 16, 164, 166) [BGH 28.06.1961 - 2 StR 154/61].
  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 212/63

    Menschenrechtskonvention ("Auslieferungshaft")

    Auszug aus BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66
    Unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der in diesem Zusammenhang besonders bedeutsamen Schwere des Schuldvorwurfs (vgl. BGHZ 45, 30, 36 ff) [BGH 10.01.1966 - III ZR 212/63], ist es aber zweifelhaft, ob durch die etwas unzulängliche Förderung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen das zwischenstaatlich vereinbarte Recht des Angeklagten auf alsbaldige und schnelle Verhandlung in nennenswertem Maß verletzt worden ist.
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66
    Die Begründung, mit der der Tatrichter eine Anwendung des § 213 StGB versagt hat, ist zu knapp und läßt nicht mit der gebotenen Deutlichkeit erkennen, ob das Schwurgericht das Verhältnis zwischen den Strafmilderungsmöglichkeiten nach § 213 StGB und nach §§ 51 Abs. 2, 44 StGB (BGHSt 16, 360) richtig gesehen hat.
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