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   BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67   

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https://dejure.org/1967,231
BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67 (https://dejure.org/1967,231)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1967 - 4 StR 523/67 (https://dejure.org/1967,231)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1967 - 4 StR 523/67 (https://dejure.org/1967,231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eifersucht als niedriger Beweggrund - Verurteilung auf doppeldeutiger, den inneren Tatbestand betreffender Grundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 12
  • NJW 1968, 659
  • MDR 1968, 335
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67
    Eine derartige Verurteilung auf doppeldeutiger, den inneren Tatbestand betreffender Grundlage, ist dann zulässig, wenn die mehreren Möglichkeiten rechtsethisch und psychologisch vergleichbar sind (BGHSt 9, 390, 392 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 20, 100 [BGH 24.11.1964 - 1 StR 439/64]; vgl. ferner Löwe/Rosenberg, § 267 StPO, 21. Aufl. S. 1098).

    Eine gleichgeartete seelische Haltung des Mörders bei den hier in Frage stehenden beiden Beweggründen, die wenigstens einigermaßen (BGHSt 9, 390, 394) [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56] gegeben sein muß, ist ebenfalls zu bejahen.

  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 439/64

    Eidesunfähigkeit eines Zeugen - Anordnung und Vornahme einer

    Auszug aus BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67
    Eine derartige Verurteilung auf doppeldeutiger, den inneren Tatbestand betreffender Grundlage, ist dann zulässig, wenn die mehreren Möglichkeiten rechtsethisch und psychologisch vergleichbar sind (BGHSt 9, 390, 392 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 20, 100 [BGH 24.11.1964 - 1 StR 439/64]; vgl. ferner Löwe/Rosenberg, § 267 StPO, 21. Aufl. S. 1098).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67
    In Anlehnung an die Entscheidung BGHSt 3, 180, in der der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen, unter denen auch Eifersucht ein niedriger Beweggrund sein kann, abgegrenzt hat, und in erkennbarer Berücksichtigung dieser Rechtsprechung stellt das Schwurgericht maßgeblich darauf ab, daß der Angeklagte nicht wollte, daß Ana-Maria "ihr Leben behielt, wenn sie nicht zu ihm zurückkehrte".
  • BGH, 06.11.1964 - 6 StE 1/64

    Gefährdung des Wohls der Bundesrepublik durch Weitergabe einer falschen Nachricht

    Auszug aus BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67
    Eine derartige Verurteilung auf doppeldeutiger, den inneren Tatbestand betreffender Grundlage, ist dann zulässig, wenn die mehreren Möglichkeiten rechtsethisch und psychologisch vergleichbar sind (BGHSt 9, 390, 392 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 20, 100 [BGH 24.11.1964 - 1 StR 439/64]; vgl. ferner Löwe/Rosenberg, § 267 StPO, 21. Aufl. S. 1098).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67
    Demgemäß hat der Gesetzgeber die von ihm aufgeführten Tatbestände als Mord ohne Einschränkung in gleicher Weise als besonders verwerflich angesehen (vgl. dazu BGHSt 9, 385, 389) [BGH 22.09.1956 - GSSt - 1/56] und deshalb mit derselben höchsten und unbedingten Strafe bedroht.
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Die Erwägung fußt auf der Gleichwertigkeit aller mordqualifizierenden Motive (so auch BGHSt 22, 12, 14; BGHSt 23, 39, 40: "Verdeckungsabsicht Sonderfall niedriger Beweggründe"; BGH NStZ 1992, 127), die auf diese Weise gegenseitige Kontrollfunktion ausüben könnten.
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Der Senat kann daher den Schuldspruch mit der Maßgabe bestätigen, daß das Mordmerkmal der Heimtücke entfällt und eine wahldeutige Verurteilung (vgl. BGHSt 22, 12; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 6) wegen Mordes zur Verdeckung einer anderen Straftat oder sonst aus niedrigen Beweggründen erfolgt; auf diese Möglichkeit ist der Angeklagte gemäß § 265 Abs. 1 StPO hingewiesen worden.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98

    Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe;

    b) Aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist die Auffassung des Landgerichts, daß der Angeklagte entweder das - Mordmerkmal "zur Verdeckung einer anderen Straftat" (der Vergewaltigung) erfüllt oder er "sonst aus niedrigen Beweggründen" (Wut und Verärgerung darüber, daß das Opfer den Geschlechtsverkehr für sich nicht als "positives Erlebnis" empfunden habe; UA 12/67) gehandelt hat (vgl. BGHSt 22, 12; BGH bei Holtz MDR 1992, 632; Tröndle aaO § 211 Rdn. 5a f., 10), Auch die innere Tatseite zum Mordvorwurf ist - unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten - rechtsfehlerfrei festgestellt (UA 12, 37 f., 67 f.).
  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11

    Verurteilung wegen Mordes auf wahldeutiger Grundlage (Verdeckungsabsicht;

    Eine Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage ist auch im Hinblick auf die alternative Verwirklichung verschiedener Mordmerkmale rechtlich möglich (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1967 - 4 StR 523/67, BGHSt 22, 12 f.; Urteil vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 340/98, NStZ-RR 1999, 106; Urteil vom 24. Februar 1999 - 3 StR 520/98, NStZ-RR 1999, 234).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

    Ist nicht eindeutig festzustellen, ob der Angeklagte aus Habgier, zur Verdeckung einer Straftat oder sonst aus niedrigen Beweggründen tötete, so kommt eine Verurteilung wegen Mordes auf der Grundlage mehrdeutiger Tatsachenfeststellungen zu den genannten Mordmerkmalen in Betracht, sofern eine andere Fallgestaltung, bei der die Tat lediglich als Totschlag zu bewerten wäre, ausscheidet (vgl. BGHSt 22, 12; BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Tatsachenalternativität 3; StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 17).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Gegen diese Verurteilung auf mehrdeutiger Grundlage bestehen in einem Fall der vorliegenden Art keine Bedenken (BGHSt 22, 12).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 340/98

    Verstoß des Gerichts gegen den Zweifelssatz bei Annahme des Mordmerkmals der

    Eine solche Verurteilung ist bei der alternativen Verwirklichung verschiedener Mordmerkmale rechtlich möglich (BGHSt 22, 12; BGH StV 1987, 378; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 211 Rdn. 10).
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 325/03

    Beweiswürdigung (in dubio pro reo; Zweifelssatz; Überzeugungsbildung;

    Das Landgericht war gehalten, die von ihm für möglich erachtete, nach dem Zweifelsgrundsatz denkbar mildeste Variante schuldhafter Beteiligung des Angeklagten im Zusammenhang mit der Tötung des I. konkret festzustellen und hiernach die strafrechtliche Verantwortung des Angeklagten zu bestimmen (vgl. dazu BGHSt 22, 12; BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Tatsachenalternativität 3; StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 17; BGH NStZ-RR 2000, 171-172; NStZ 2002, 309).
  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 368/92

    Mindestanforderungen an den Hinweis bezüglich der Veränderung eines rechtlichen

    Dabei kann dahinstehen, ob die einzige dem Hinweis beigefügte Erläuterung, Eifersucht scheide aus, nicht eher geeignet war, zu verwirren als aufzuhellen, weil das Tatmotiv, kein anderer dürfe die Frau besitzen, von der Rechtsprechung teilweise dem Merkmal der Eifersucht zugeordnet worden ist (vgl. BGHSt 3, 180, 183; 22, 12, 13).
  • BGH, 02.03.2005 - 5 StR 584/04

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines psychiatrischen

    Das vom Landgericht aufgrund des Geständnisses des Angeklagten festgestellte, ihn beherrschende Motiv der Wut, der Aufbau einer Falle (UA S. 12) und die Äußerungen des Angeklagten bei der Abgabe der Schüsse (UA S. 13) belegen ein gedanklich beherrschtes Handeln des Angeklagten aus krasser übersteigerter Eifersucht (vgl. BGHSt 22, 12, 13; BGH StV 2001, 571, 572) mit solcher Sicherheit, daß aus dem Vorfeld der Tat entstandenen entgegenstehenden Beweisanzeichen kein Gewicht - auch nicht für die Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB - beizumessen gewesen wäre.
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 474/85

    Abänderung des Schuldspruchs mangels einwandfreier Feststellungen zum

  • BGH, 15.11.1988 - 1 StR 444/88

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Rechtliche Würdigung eines

  • OLG Saarbrücken, 16.10.1975 - Ss 55/75
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 189/90

    Vorliegen einer mehrdeutigen Tatsachenfeststellung zu den inneren Mordmerkmalen

  • BGH, 16.09.1980 - 1 StR 468/80

    Kein Anspruch auf Übersetzung der schriftlichen Urteilsgründe - Mord aus

  • BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76

    Revisionsrechliche Beurteilung einer Verurteilung wegen Mordes aus niederem

  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 380/76

    Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers als Merkmal der

  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 369/77

    Annahme eines niedrigen Beweggrundes durch "erweiterten Selbstmord" -

  • BGH, 22.06.1972 - 4 StR 140/72

    Schüsse auf einen Verfolger - Tötung in Verdeckungsabsicht - Der innere

  • BGH, 26.05.1971 - 2 StR 243/71

    Der bedingte Tötungsvorsatz - Rechtlicher Unterschied zwischen bedingtem Vorsatz

  • BGH, 20.12.1968 - 3 StR 283/68

    Anforderungen an die Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes -

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