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   BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67   

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BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67 (https://dejure.org/1968,309)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1968 - 1 StR 625/67 (https://dejure.org/1968,309)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1968 - 1 StR 625/67 (https://dejure.org/1968,309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein Schweigerecht im Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 129
  • NJW 1968, 1388
  • MDR 1968, 682
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.04.1966 - 1 StR 26/66

    Verfahrensrüge wegen unterlassenen Hinweises auf das Aussageverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67
    Die Entscheidungen des beschließenden Senats vom 5. April 1966 (NJW 1966, 1718 Nr. 12) und des 2. Strafsenats vom 22. Juni 1966 (NJW 1966, 1719 Nr. 13) betreffen die Belehrung in der Hauptverhandlung (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO) und zwar in Sonderfällen, die keine Ähnlichkeit mit dem hier zu entscheidenden haben.
  • BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67
    Der Vorlagepflicht steht nicht entgegen, daß das Oberlandesgericht Karlsruhe das angefochtene Urteil auf die Sachrüge ohnehin aufheben will, weil das Landgericht die Anwendung der §§ 240, 43 StGB nicht erörtert hat, Denn es muß auf die Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft auch darüber entscheiden, ob das Geständnis des Angeklagten im Vorverfahren zu seiner Überführung wegen versuchter Notzucht herangezogen werden darf (BGHSt 17, 205, 208 [BGH 13.04.1962 - 1 StR 41/62]; 18, 376, 378) [BGH 30.05.1963 - 1 StR 6/63].
  • BGH, 22.06.1966 - 2 StR 160/66

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge bei Nichtbennung von Tatsachen

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67
    Die Entscheidungen des beschließenden Senats vom 5. April 1966 (NJW 1966, 1718 Nr. 12) und des 2. Strafsenats vom 22. Juni 1966 (NJW 1966, 1719 Nr. 13) betreffen die Belehrung in der Hauptverhandlung (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO) und zwar in Sonderfällen, die keine Ähnlichkeit mit dem hier zu entscheidenden haben.
  • OLG Oldenburg, 29.11.1966 - 1 Ss 261/66
    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67
    An einer dahingehenden Entscheidung sieht es sich jedoch durch das Urteil des Oberlandesgerichts in Oldenburg vom 29. November 1966 (NJW 1967, 1096 Nr. 18) gehindert.
  • BGH, 13.07.1962 - 4 StR 70/62

    Hinführen eines Täters zur Leiche seines Opfers zur Herbeiführung von Äußerungen

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67
    Etwas anderes soll gelten, wenn auch die spätere Aussage noch von dem zuvor ausgeübten Druck beeinflußt ist und dadurch die - durch § 136 a StPO sicherzustellende - freie Willensentschließung in gleicher weise beeinträchtigt ist (BGHSt 15, 187 und 17, 364).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 393/51

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Beschuldigten zur Nachtzeit mit § 136a

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67
    Für den Bereich des § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgende Grundsätze aufgestellt: Nur diejenige Aussage des Beschuldigten darf nicht verwertet werden, die durch die in § 136 a Abs. 1 StPO verbotenen Mittel herbeigeführt wurde; eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wurde, ist voll verwertbar (BGHSt 1, 376, 380 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 393/51]; Urteil vom 11. August 1951 - 1 StR 331/51 - mitgeteilt von Dallinger MDR 1951, 658).
  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67
    Die freie Beweiswürdigung ermöglicht es, den Wahrheitsgehalt unterschiedlicher Ansagen des Angeklagten unter Beachtung seiner psychologischen Situation zutreffend zu bewerten (vgl. BGHSt 21, 285); damit sind seine prozessualen Rechte ausreichend gewahrt.
  • BGH, 07.10.1960 - 4 StR 342/60
    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67
    Etwas anderes soll gelten, wenn auch die spätere Aussage noch von dem zuvor ausgeübten Druck beeinflußt ist und dadurch die - durch § 136 a StPO sicherzustellende - freie Willensentschließung in gleicher weise beeinträchtigt ist (BGHSt 15, 187 und 17, 364).
  • BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67
    Der Vorlagepflicht steht nicht entgegen, daß das Oberlandesgericht Karlsruhe das angefochtene Urteil auf die Sachrüge ohnehin aufheben will, weil das Landgericht die Anwendung der §§ 240, 43 StGB nicht erörtert hat, Denn es muß auf die Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft auch darüber entscheiden, ob das Geständnis des Angeklagten im Vorverfahren zu seiner Überführung wegen versuchter Notzucht herangezogen werden darf (BGHSt 17, 205, 208 [BGH 13.04.1962 - 1 StR 41/62]; 18, 376, 378) [BGH 30.05.1963 - 1 StR 6/63].
  • BGH, 11.08.1951 - 1 StR 331/51

    Revision wegen Äußerung eines ärztlichen Sachverständigen über die

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67
    Für den Bereich des § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgende Grundsätze aufgestellt: Nur diejenige Aussage des Beschuldigten darf nicht verwertet werden, die durch die in § 136 a Abs. 1 StPO verbotenen Mittel herbeigeführt wurde; eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wurde, ist voll verwertbar (BGHSt 1, 376, 380 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 393/51]; Urteil vom 11. August 1951 - 1 StR 331/51 - mitgeteilt von Dallinger MDR 1951, 658).
  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Bei dieser Parteivernehmung (§ 445 ZPO) musste er nicht anders als ein Zeuge sein sicheres Erinnerungsbild zum Beweisthema vollständig und richtig, sein unsicheres zudem unter Hinweis auf diese Unsicherheit wiedergeben (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1968 -4 StR 562/67, JZ 1968, 750; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 154 Rn. 7; Heger in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 154 Rn. 9; SK-StGB/Zöller, 9. Aufl., § 153 Rn. 29 f.; MüKo-StGB/Müller, 3. Aufl., § 153 Rn. 56; Völzmann-Stickelbrock in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 451 Rn. 6; Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 451 Rn. 4).
  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    aa) Allerdings hätte der Angeklagte C. - was nicht erfolgt ist - bei Beginn der Beschuldigtenvernehmung zusammen mit der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass wegen der bisher unterbliebenen Belehrung als Beschuldigter die vorangehende Zeugenaussage unverwertbar sei (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452, insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; ferner BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 205/00 (der 1. Strafsenat ersichtlich unter Abweichung von seiner Entscheidung BGHSt 22, 129); Diemer in KK-StPO 6. Aufl. § 136 Rdn. 27 m.w.N.; Gleß in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl. § 136 Rdn. 106; Lesch in KMR StPO § 136, Rdn. 28; Roxin aaO S. 17; wohl auch Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Dasselbe gilt, wenn zunächst bei der Vernehmung des Beschuldigten gemäß § 136 a StPO verbotene Vernehmungsmittel benutzt wurden, die diese Aussage unverwertbar machen, für eine spätere Aussage des Beschuldigten, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wurde (BGHSt 22, 129, 133 ff m.w.Nachw.; vgl. zu dieser Frage auch Otto GA 1970 S. 293, 294, 300, 304 m. vielen Nachw.).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Damit steht fest, daß der Angeklagte sich bei seinen weiteren Aussagen seiner Entscheidungsmöglichkeit, die Angaben zur Sache zu verweigern, bewußt war (vgl. BGHSt 22, 129, 135; Hanack a.a.O. § 136 a Rdn. 65).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof bereits früher entschieden, dass ein Geständnis, das der Angeklagte vor der Polizei nach ordnungsgemäßer Belehrung (§§ 163 a Abs. 4, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO) abgelegt hat, auch dann bei der Urteilsfindung verwertet werden darf, wenn er in einer früheren Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft inhaltsgleiche Angaben ohne Belehrung gemacht hat (BGHSt 22, 129, 134 f.; so auch: Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 136 Rdn. 9).

    Die Entscheidung BGHSt 22, 129 ist - entgegen der Ansicht der Revision und Ansichten in der Literatur (Neuhaus NStZ 1997, 312, 314) - auch nicht nach der Entscheidung BGHSt 38, 214 ff. ohne Wert.

    Dies war in BGHSt 22, 129 offen gelassen worden.

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Die Angaben des Angeklagten gegenüber der Haftrichterin werden daher von dem Verwertungsverbot des § 136 a Abs. 3 StPO nur erfaßt, wenn die polizeiliche Täuschung vom Vortage trotz der richterlichen Belehrung nach § 136 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (vgl. BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Besonders am Anfang der Ermittlungen kann der Zeitpunkt zweifelhaft sein, in dem die Belehrungspflicht eintritt (BGHSt 22, 129, 136).
  • BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05

    Widerspruchslösung: Bindung an den unterlassenen oder verspäteten Widerspruch bei

    Das Unterlassen des Hinweises im Ermittlungsverfahren ist dadurch jedenfalls geheilt (BGHSt 22, 129; 27, 355, 359).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 12.17

    Aufgabe der Regeleinstufung; Aussageverweigerungsrecht im Disziplinarverfahren;

    Denn § 20 Abs. 1 Satz 3 LDG NRW ist nicht zu entnehmen, dass das gesetzlich angeordnete Beweisverwertungsverbot auch andere Beweismittel im Sinne einer Fernwirkung unverwertbar macht, deren Vorhandensein erst durch die nicht verwertbaren Angaben des Beklagten anlässlich seiner Anhörung bekannt geworden ist (zur Fernwirkung im Strafprozess vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 1968 - 1 StR 625/67 - BGHSt 22, 129 und Urteile vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77 - BGHSt 27, 355 , vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79 - BGHSt 29, 244 sowie vom 6. August 1987 - 4 StR 333/87 - BGHSt 35, 32 ).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Eine spätere Aussage des Angeklagten, bei der seine Willensfreiheit nicht mehr beeinträchtigt war, ist regelmäßig verwertbar (BGHSt 22, 129, 133 f.;D. 35, 332; 37, 48, 53).

    Sie wird aber von dem Verwertungsverbot - ausnahmsweise - doch erfaßt, wenn der Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.;D. 35, 328, 332; 37, 48, 54).

  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87

    Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

  • OLG Köln, 10.11.2000 - Ss 462/00

    Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens

  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen

  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 19/68

    Verstoß gegen Belehrungspflicht - Verwertungsverbot - Aussage des Beschuldigten -

  • BFH, 07.11.1985 - IV R 6/85

    Zur Durchführung von Außenprüfungen bei Ehegatten sowie nach § 193 Abs. 2 Nr. 2

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

  • BGH, 27.10.1982 - 3 StR 364/82

    Verwertung einer Äußerung aus einer informatorischen Befragung durch

  • BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in

  • BVerwG, 03.12.1968 - I WDB 19.68

    Rechtsmittel

  • OLG Stuttgart, 13.09.1976 - 3 Ss (8) 306/76

    Einordnung der bloßen Vernehmung eines Unverdächtigen als

  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 C 12.17

    Belehrungspflicht im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

  • BGH, 30.06.1980 - AnwSt (R) 2/80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Zulassung

  • BGH, 31.07.1973 - 1 StR 232/73

    Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts - Verteilungen der Tagungen

  • BGH, 01.09.1970 - 1 StR 162/70

    Strafbarkeit wegen eines fortgesetzten gemeinschaftlichen schweren Diebstahls im

  • BGH, 12.12.1973 - 2 StR 493/73

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub -

  • BGH, 24.11.1971 - 3 StR 242/71

    Verwendung von früheren Geständnissen als verbotene Vernehmungsmethode -

  • BGH, 07.05.1968 - 1 StR 44/68

    Beschuldigter - Verwertung von Aussagen - Belehrung - Fragestellung - Zeuge -

  • BGH, 20.04.1971 - 5 StR 124/71

    Anforderungen an die Verlesung der Sitzungsniederschrift - Anforderungen an die

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