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   BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68   

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https://dejure.org/1968,514
BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68 (https://dejure.org/1968,514)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1968 - 2 StR 220/68 (https://dejure.org/1968,514)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1968 - 2 StR 220/68 (https://dejure.org/1968,514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der Filmbranche und Fotobranche - Deliktsbegehung vor Beginn der Berufsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 144
  • NJW 1968, 1730
  • MDR 1968, 771
  • DB 1968, 1710
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1952 - 2 StR 544/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68
    Die Anordnung nach § 42 1 StGB setzt vielmehr, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Dezember 1952 (2 StR 544/52) im Anschluß an RGSt 68, 397, 398 ausgeführt hat, voraus, daß der Täter unter bewußter Mißachtung der ihm gerade durch seinen Beruf oder sein Gewerbe gestellten Aufgaben seine Tätigkeit ausnutzt, um einen diesen Aufgaben zuwiderlaufenden Zweck zu verfolgen.
  • RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.)

    Auszug aus BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68
    Die Anordnung nach § 42 1 StGB setzt vielmehr, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Dezember 1952 (2 StR 544/52) im Anschluß an RGSt 68, 397, 398 ausgeführt hat, voraus, daß der Täter unter bewußter Mißachtung der ihm gerade durch seinen Beruf oder sein Gewerbe gestellten Aufgaben seine Tätigkeit ausnutzt, um einen diesen Aufgaben zuwiderlaufenden Zweck zu verfolgen.
  • LG Berlin, 19.11.2019 - 532 Ks 7/16

    Zwei Berliner Frauenärzte wegen bewusster Tötung eines kranken Zwillingskindes

    Das Gericht darf ein Berufsverbot jedoch auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird (Hanack, a.a.O., § 70 Rdnr. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    Die strafbare Handlung muss vielmehr Ausfluss der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein und einen berufstypischen Zusammenhang erkennen lassen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1968 - 2 StR 220/68, BGHSt 22, 144 und vom 6. Juni 2003 - 3 StR 188/03, wistra 2003, 423 mwN); sie muss symptomatisch für die Unzuverlässigkeit des Täters im Beruf erscheinen (BGH, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 609/10, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 8).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

    Deshalb darf der Strafrichter es nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten missbrauchen wird (RGSt 68, 397, 398 f.; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1968 - 2 StR 220/68, BGHSt 22, 144, 145 f.; BGH, Urteil vom 1. November 1955 - 5 StR 442/55, MDR 1956, 143 bei Dallinger).
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