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   BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68   

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BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68 (https://dejure.org/1968,207)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1968 - 5 StR 262/68 (https://dejure.org/1968,207)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1968 - 5 StR 262/68 (https://dejure.org/1968,207)
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Weiterverkaufserlös

§ 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtabführen des Erlöses von zum Zweck der Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren - Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen als wesentlicher Inhalt von Rechtsbeziehungen - Treuepflicht im Sinn des § 266 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 190
  • NJW 1968, 1938
  • MDR 1968, 858
  • DB 1968, 1349
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 390/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
    Der Senat hat bereits in seinen unveröffentlichten Entscheidungen 5 StR 163/52 vom 13. März 1952, 5 StR 627/52 vom 15. Mai 1953, 5 StR 240/53 vom 24. September 1953 und 5 StR 390/54 vom 7. Januar 1955 ausgesprochen, daß ein Käufer auch dann nicht die vertragliche Hauptpflicht hat, Vermögensinteressen des Verkäufers wahrzunehmen, wenn dieser sich das Eigentum an der Ware vorbehalten und den Käufer ermächtigt hat, sie in eigenem Namen weiter zu veräußern, und wenn der Käufer es übernommen hat, den Erlös jeweils an den Verkäufer abzuführen.

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen 5 StR 390/54 vom 3. Januar 1955 und 5 StR 545/55 vom 8. Mai 1956 ausgeführt, daß durch Sicherungsvereinbarungen solcher Art die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen durch den Schuldner jedenfalls dann nicht zum wesentlichen Inhalt der zwischen ihm und dem Gläubiger bestehenden Rechtsbeziehungen wird, wenn das Verlustrisiko des Geschäfts, wie es beim Kauf zum Zwecke des Weiterverkaufs typischerweise der Fall ist, allein beim Schuldner liegt.

  • BGH, 13.03.1952 - 5 StR 163/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
    Der Senat hat bereits in seinen unveröffentlichten Entscheidungen 5 StR 163/52 vom 13. März 1952, 5 StR 627/52 vom 15. Mai 1953, 5 StR 240/53 vom 24. September 1953 und 5 StR 390/54 vom 7. Januar 1955 ausgesprochen, daß ein Käufer auch dann nicht die vertragliche Hauptpflicht hat, Vermögensinteressen des Verkäufers wahrzunehmen, wenn dieser sich das Eigentum an der Ware vorbehalten und den Käufer ermächtigt hat, sie in eigenem Namen weiter zu veräußern, und wenn der Käufer es übernommen hat, den Erlös jeweils an den Verkäufer abzuführen.
  • BGH, 21.05.1953 - 3 StR 480/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
    Die bloße Nichterfüllung einfacher Kaufvertragsverpflichtungen fällt daher nicht unter die Strafdrohung der genannten Vorschrift (so BGH 3 StR 480/52 vom 21. Mai 1953; 1 StR 446/60 vom 13. Dezember 1960).
  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 446/60

    Vermögensfürsorgepflicht durch Kaufvertrag

    Auszug aus BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
    Die bloße Nichterfüllung einfacher Kaufvertragsverpflichtungen fällt daher nicht unter die Strafdrohung der genannten Vorschrift (so BGH 3 StR 480/52 vom 21. Mai 1953; 1 StR 446/60 vom 13. Dezember 1960).
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 627/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
    Der Senat hat bereits in seinen unveröffentlichten Entscheidungen 5 StR 163/52 vom 13. März 1952, 5 StR 627/52 vom 15. Mai 1953, 5 StR 240/53 vom 24. September 1953 und 5 StR 390/54 vom 7. Januar 1955 ausgesprochen, daß ein Käufer auch dann nicht die vertragliche Hauptpflicht hat, Vermögensinteressen des Verkäufers wahrzunehmen, wenn dieser sich das Eigentum an der Ware vorbehalten und den Käufer ermächtigt hat, sie in eigenem Namen weiter zu veräußern, und wenn der Käufer es übernommen hat, den Erlös jeweils an den Verkäufer abzuführen.
  • BGH, 24.09.1953 - 5 StR 240/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
    Der Senat hat bereits in seinen unveröffentlichten Entscheidungen 5 StR 163/52 vom 13. März 1952, 5 StR 627/52 vom 15. Mai 1953, 5 StR 240/53 vom 24. September 1953 und 5 StR 390/54 vom 7. Januar 1955 ausgesprochen, daß ein Käufer auch dann nicht die vertragliche Hauptpflicht hat, Vermögensinteressen des Verkäufers wahrzunehmen, wenn dieser sich das Eigentum an der Ware vorbehalten und den Käufer ermächtigt hat, sie in eigenem Namen weiter zu veräußern, und wenn der Käufer es übernommen hat, den Erlös jeweils an den Verkäufer abzuführen.
  • BGH, 08.05.1956 - 5 StR 545/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen 5 StR 390/54 vom 3. Januar 1955 und 5 StR 545/55 vom 8. Mai 1956 ausgeführt, daß durch Sicherungsvereinbarungen solcher Art die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen durch den Schuldner jedenfalls dann nicht zum wesentlichen Inhalt der zwischen ihm und dem Gläubiger bestehenden Rechtsbeziehungen wird, wenn das Verlustrisiko des Geschäfts, wie es beim Kauf zum Zwecke des Weiterverkaufs typischerweise der Fall ist, allein beim Schuldner liegt.
  • BGH, 09.05.1962 - 2 StR 78/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
    Die Pflicht, einen Vertrag zu er füllen und dabei auf die Interessen des Vertragsgegners Rücksicht zu nehmen, ist noch keine Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB (so BGH 2 StR 78/62 vom 9. Mai 1962).
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
    Sie muß deren wesentlicher Inhalt sein (vgl. BGHSt 1, 84, 188/189; 6, 314, 318).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

    Auszug aus BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
    Sie muß deren wesentlicher Inhalt sein (vgl. BGHSt 1, 84, 188/189; 6, 314, 318).
  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 494/52
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Dies begründet aber als solches noch keine Untreue (BGHSt 22, 190, 191; 33, 244, 250).
  • OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10

    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer

    Der Verstoß gegen die Pflicht, sich vertragsgemäß zu verhalten, ist als solche noch keine Untreue (vgl. BGHSt 22, 190; 24 386).
  • BGH, 25.05.2010 - VI ZR 205/09

    Schutzgesetzverletzung durch strafbare Untreue: Unterlassene Einzahlung eines

    Dies begründet aber als solches noch keine Untreue (BGHSt 22, 190, 191; 33, 244, 250).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines

    Eine solche ist nämlich nur dann gegeben, wenn sie den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses ausmacht und damit zu den Hauptpflichten aus dem Vertrage gehört (vgl. BGHSt 22, 190, 192 und die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Hübner in LK 10. Aufl. § 266 StGB Rdn. 25).

    Der Verstoß gegen die Pflicht, sich vertragsgemäß zu verhalten - um mehr handelt es sich hier nicht -, ist als solcher aber noch keine Untreue (ständige BGH-Rechtsprechung, vgl. BGHSt 22, 190, 191; 24, 386, 388, jeweils m. w. Nachw.).

  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72

    EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint

    Das entspricht gesicherter Rechtsprechung und Lehre (RGSt 69, 58, 61; 71, 90; BGHSt 1, 186, 188 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 5, 187 [BGH 17.12.1953 - 4 StR 528/53]; 22, 190 [BGH 26.06.1968 - 2 StR 277/68]; Schönke/Schröder, StGB 16. Aufl. § 266 Rdnr. 24; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 266 Anm. 8; Kohlrausch/Lange, StGB § 266 Anm. III 2; Dreher, StGB 32. Aufl. Anm. 1 B c cc; Maurach, Deutsches Strafrecht Besonderer Teil 5. Aufl. S. 344).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 90/95

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Dieser Tatbestand setzt nämlich Rechtsbeziehungen voraus, bei denen der Täter innerhalb eines nicht unbedeutenden Pflichtenkreises zur fremdnützigen Vermögensfürsorge verpflichtet ist, wobei die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses bilden muß und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein darf (BGHSt 22, 190, 191).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78

    Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß einfache schuldrechtliche Verpflichtungen kein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründen (BGHSt 1, 186, 188; 22, 190, 191; BGH NJW 1953, 1600, 1601; vgl. auch BGHSt 5, 187; 6, 314, 317 f).

    Eine strafrechtlich relevante Treupflicht ergibt sich auch nicht daraus, daß eine Vertragspartei im Rahmen eines gewöhnlichen Schuldverhältnisses ganz oder teilweise vorleistet und darauf vertraut (s. UA S. 103 f), die Gegenseite werde dies "honorieren" (vgl. BGHSt 22, 190, 192).

    Das Ergebnis liegt auf der Linie der Entscheidung BGHSt 22, 190, in der Untreue verneint worden ist für den Fall, daß ein Händler den Erlös für Waren, die ihm zur Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt verkauft und geliefert wurden, entgegen den Verkaufs- und Lieferungsbedingungen weder sofort an den Lieferanten abführt noch getrennt von seinem anderen Vermögen aufbewahrt.

  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Denn er war als Konkursverwalter sowie als Treunehmer für die Damen R. verpflichtet, und zwar nicht nur beiläufig, sondern auf Grund des wesentlichen Inhalts der Vertragspflicht (BGHSt 22, 190, 191) [BGH 05.07.1968 - 5 StR 262/68], fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen.
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84

    Konkursantragspflicht wegen Überschuldung

    Das Interesse, einen Vertrag zu erfüllen und auf den Vertragsgegner Rücksicht zu nehmen, ist noch keine die Untreue in diesem Sinne begründende Pflicht (BGHSt 5, 61, 63; 22, 190, 191; BGH bei Dallinger MDR 1967, 173 f).

    b) Mehrfach hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß ein Käufer auch dann nicht die vertragliche Hauptpflicht hat, Vermögensinteressen des Verkäufers wahrzunehmen, wenn dieser sich das Eigentum an der Ware vorbehalten und ihn ermächtigt hat, sie im eigenen Namen weiter zu veräußern, auch wenn der Käufer es übernommen hat, den Erlös an den Verkäufer abzuführen (BGHSt 22, 190, 191 mit Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06

    Kreditaufnahmeverbot gesetzlicher Krankenkassen nach § 220 Abs. 1 Satz 1 SGB V

    Wegen der uferlosen Weite dieses Tatbestandes stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung relativ strenge Anforderungen an die Vermögensbetreuungspflicht: Vorausgesetzt wird, dass die Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen den typischen und wesentlichen Inhalt des rechtlich begründeten oder faktisch bestehenden Treueverhältnisses bildet, also dessen Hauptgegenstand und nicht eine bloße Nebenpflicht ist (BGHSt 1, 186, 188 f.; 22, 190, 191).
  • BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89

    Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01

    Zur Nachhaftung eines ausgeschiedenen Geschäftsführer einer Tagungs- und

  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 626/86

    Untreue - Eigentumsvorbehalt - Kaufvertrag - Recht zum Weiterverkauf -

  • BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79

    Rechtswidriger Geschäftsverteilungsplan - Bewusste Manipulation der Zuständigkeit

  • OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 4 U 29/04

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Darlehensrückgewähr bzw. eines

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88

    Verkauf und Abtretung von Forderungen an die Bank aus Factoringvertrag - Einlösen

  • BGH, 12.12.1978 - 1 StR 568/78

    Auswirkungen einer nachträglichen Minderung des Vermögensschadens auf den

  • BGH, 06.01.1981 - 5 StR 637/80

    Abgrenzung des Kommissionsgeschäfts vom Eigengeschäft - Pflicht zur Zahlung des

  • BGH, 16.11.1971 - 2 StR 586/71

    Täuschungshandlung durch aktives Tun oder Unterlassen - Offenbarungspflicht bei

  • BGH, 02.12.1969 - 5 StR 587/69

    Verurteilung wegen Untreue - Rüge der fehlerhaften Anwendung materiellen

  • LG Hamburg, 17.06.2022 - 616 KLs 17/21

    Verurteilung wegen Betrugs aufgrund von Auftrags- und Rechnungsmanipulationen

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