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   BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68   

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BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68 (https://dejure.org/1968,271)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1968 - 1 StR 161/68 (https://dejure.org/1968,271)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1968 - 1 StR 161/68 (https://dejure.org/1968,271)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 282
  • NJW 1969, 517
  • MDR 1969, 320
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Erforderlich ist insoweit eine erkennbar aktive Billigung, die ihre Sinnbedeutung in sich selbst trägt (vgl. auch BGHSt 22, 282 ).
  • OLG Hamburg, 31.01.2023 - 5 Ws 5/23

    Verwendung des sog. Z-Symbols, Strafbarkeit, Zuständigkeit, Bedeutung des Falles

    Allerdings muss diese Bedeutung aus der Kundgebung selbst heraus verständlich sein, also unmittelbar und "ohne Deuteln" als Befürwortung einer konkreten Straftat erkennbar sein; nicht erfasst sind daher indifferente oder gar anderslautende Kundgebungen, die erst durch außerhalb der Erklärung liegende Umstände im Wege des Rückschlusses als zustimmende Kundgebung gewertet werden können (BGHSt 22, 282; BGH NJW 1995, 3395 m.w.N.).

    Ob eine Äußerung diesen Inhalt hat, hängt dabei weder von der wirklichen inneren Einstellung des Äußernden ab, noch davon, wie er seine Äußerung tatsächlich gemeint hat, und auch nicht davon, wie sie tatsächlich aufgefasst worden ist; maßgeblich ist vielmehr allein, wie die Adressaten die Äußerung voraussichtlich verstehen werden, wobei insoweit von Erklärungsempfängern mit normalem Durchschnittsempfinden auszugehen ist (vgl. BGHSt 22, 282; SK-Stein, Rn. 15 zu § 140 StGB m.w.N.).

    Eine Strafbarkeit nach § 140 Nr. 2 StGB soll demgegenüber ausscheiden, wenn eine solche Wirkung im Inland aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Besonderheiten der Auslandstat ausgeschlossen erscheint, der gebilligte Sachverhalt also "nicht transponibel" ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 3 StR 435/16, dort unter Bezugnahme auf die - ähnlich argumentierende, die Frage aber offen lassende Entscheidung des BGH zu Widerstandstaten im Südtirol-Konflikt: BGHSt 22, 282; ebenso LK-Laufhütte, 12. Aufl., Rn. 10 zu § 140 StGB).

    Infolgedessen ist auch die Befürchtung, sich durch eine strafrechtliche Ahndung ihrer inländischen Billigung untunlich in innere Angelegenheiten fremder Staaten einzumischen (vgl. BGHSt 22, 282 und LK-Laufhütte, Rn. 9 zu § 140 StGB), jedenfalls nach Aufnahme der §§ 6-12 VStGB in den Katalog des § 140 Nr. 2 StGB per se fehl am Platze, soweit diese Taten als Vortaten in Rede stehen.

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    § 140 StGB zielt als abstraktes Gefährdungsdelikt darauf, der Entstehung eines "psychischen Klimas" vorzubeugen, das die Nachahmung der in der Norm bezeichneten Delikte begünstigt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1968 - 1 StR 161/68 - BGHSt 22, 282 ).
  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 1 RVs 31/19

    Billigung von Straftaten; Volksverhetzung; Auslegung von mehrdeutigen Äußerungen

    Im Sinne des § 140 Nr. 2 StGB billigt eine rechtswidrige Tat, wer seine Zustimmung dazu kundgibt, dass die konkrete mit Strafe bedrohte Handlung versucht oder vollendet worden ist, und sich damit moralisch hinter den Täter stellt, die Tat also nachträglich gutheißt, wobei die Beurteilung allein davon abhängt, wie die Äußerung von einem Empfänger mit normalem Durchschnittsempfinden voraussichtlich verstanden wird (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1968 - 1 StR 161/68 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.2017 - 2 Rv 9 Ss 177/17 -, jew. zit. n. juris).

    Dass der Angeklagte die rechtswidrig zum Nachteil der Geschädigten "Schmuddel", Herrhausen und von Drenkmann begangenen Taten i.S.d. §§ 140 Nr. 2, 126 Abs. 1 StGB i.V.m. §§ 211, 212 bzw. § 239, 22, 23 Abs. 1 StGB gebilligt hat, wie die Strafbarkeit nach § 140 Nr. 2 StGB voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1968 zu 1 StR 161/68, zitiert nach juris Rn. 14) ist auf Grundlage der getroffenen Feststellungen indes nicht rechtsfehlerfrei anzunehmen.

    Im Sinne des § 140 Nr. 2 StGB billigt die rechtswidrige Tat, wer seine Zustimmung dazu kundgibt, dass die konkrete mit Strafe bedrohte Handlung - hier i.S.d. § 126 Abs. 1 StGB - versucht oder vollendet worden ist, und sich damit moralisch hinter den Täter stellt, die Tat also nachträglich gutheißt, wobei die Beurteilung allein davon abhängt, wie die Äußerung von einem Empfänger mit normalem Durchschnittsempfinden voraussichtlich verstanden wird (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1968 zu 1 StR 161/68, zitiert nach juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2017 zu 2 Rv 9 Ss 177/17 m.w.N.).

    Vielmehr muss die Zustimmung zu der konkreten strafbedrohten Handlung nach der objektiven und subjektiven Seite aus der Kundgebung selbst unmittelbar verständlich sein (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1968 zu 1 StR 161/68, zitiert nach juris Rn. 14, 17).

  • OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17

    Volksverhetzung: Billigung von Völkermord durch öffentliches Zeigen eines

    Die Tathandlung des Billigens bedeutet - wie in § 140 Nr. 2 StGB - das ausdrückliche oder konkludente Gutheißen der betreffenden Ereignisse bzw. Gewalttaten (vgl. auch BGH Urteil vom 22. Dezember 2004, 2 StR 365/04, NStZ 2005, 378; BGHSt 22, 282, 287; LK-Hanack, StGB, 11. Aufl., § 140 Rdn. 7, 14, 17; MK-Schäfer, StGB, 3. Aufl., § 130 Rdn. 78, 79; Lenckner/Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 130 Rdn. 18; NK-Ostendorf, StGB 2. Aufl. § 130 Rdn. 26; Fischer, StGB, 62 Aufl., § 140 Rdn. 7; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 130 Rdn. 8).
  • LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23

    Fehlender Anfangsverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Unbekannter Beschuldigter,

    Das Rechtsgut des § 140 StGB ist der öffentliche Friede (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1968 - 1 StR 161/68 -, juris, Rn. 9).

    Die Norm soll die Entstehung eines "psychischen Klimas verhindern, in dem gleichartige Untaten gedeihen können" (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1968 - 1 StR 161/68 -, juris, Rn. 12).

    Billigen der Tat bedeutet ein nachträgliches Gutheißen der Tat (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1968 - 1 StR 161/68 -, juris, Rn. 11).

    Tatbestandsmäßig sind nur Äußerungen, die "aus sich heraus verständlich" sind und "als solche unmittelbar, ohne Deuteln, erkannt" werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1968 - 1 StR 161/68 -, juris, Rn. 13).

    Öffentlich erfolgt die Billigung, wenn die Äußerung für eine nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmte Mehrheit tatsächlich anwesender Personen wahrnehmbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1968 - 1 StR 161/68 -, juris, Rn. 12).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2017 - 2 Rv 9 Ss 177/17

    Billigung von Straftaten im Rahmen einer Internet-Veröffentlichung: "Billigen"

    (1) "Billigen" einer Tat bedeutet deren nachträgliches Gutheißen (BGHSt 22, 282, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1200 f.; OLG Braunschweig NJW 1978, 2044 f.; LK-StGB/Hanack, 12. Aufl., § 140 Rn. 14; MK-StGB/Hohmann, 3. Aufl., § 140 Rn. 14; NK-StGB/Ostendorf, 4. Aufl., § 140 Rn. 8).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, daß bei der Beurteilung von politischen und pornographischen Bildern und Schriften deren Heranziehung und Inaugenscheinnahme durch das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht auf die Verfahrens- oder auf die Sachrüge hin gelegentlich mit der Begründung zugelassen worden ist, es könne sonst nicht geprüft werden, ob die rechtliche Beurteilung durch den Tatrichter zutreffend sei (RGSt 61, 379; BGHSt 22, 282, 289; andererseits BGHSt 23, 64, 78 für Schallplattenaufnahmen und kritisch Meyer a.a.O. § 337 StPO Rdn. 106 sowie Schmid, Der revisionsgerichtliche Augenscheinsbeweis, ZStW 1975, 899 mit weiteren Hinweisen).
  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

    Was zulässig in das Revisionsverfahren eingeführt ist, darf das Revisionsgericht umfassend verwerten (vgl. BGHSt 22, 282, 288 = NJW 1969, 517).
  • KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung schriftlicher Erklärungen der

    Indessen will die Vorschrift nicht eine Gesinnung bestrafen (vgl. BGHSt 22, 282).

    Es muss sich um eine abgeschlossene, zum Ausdruck gebrachte Wertung des Erklärenden handeln, die ihre Sinnbedeutung in sich selbst trägt" (vgl. BGHSt 22, 282 [286 f.]).

  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 15 B 584/22

    Beschränkung einer Versammlung mit "Pro-Putin-Zeichen" nach Beginn des

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02

    Billigen von Straftaten; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2023 - 15 B 1323/23
  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77

    Schilderung von Verbrechen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2023 - 15 B 1322/23
  • OLG Hamburg, 31.01.2023 - 5 Ws 6/23

    Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine durch Verwendung des

  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02

    Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger

  • BayObLG, 26.01.2024 - 206 StRR 362/23

    Berufungsurteil, Meinungsfreiheit, Auslegungsgrundsätze, Billigung von

  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

  • OLG Rostock, 23.07.2007 - 1 Ss 80/06

    Volksverhetzung durch Schlachtrufe von Fußballfans

  • OLG Hamburg, 27.05.1981 - 1 Ss 45/81

    Abgewandeltes Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

  • AG Bautzen, 10.06.2022 - 41 Ds 220 Js 10638/22

    "Z"-Symbol bleibt straffrei

  • BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09

    Grenzen der Hinweispflicht bei veränderten Sachverhaltsumständen; Steuerhehlerei;

  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 21/79

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht eines im Inland lebenden Ausländers

  • OLG Köln, 02.04.1979 - 3 Ss 24/79

    Fehlerhafte Auslegung des "Zueigenmachens einer Verunglimpfung des Staates" durch

  • VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06

    Zeigen von Symbolen einer islamistischen Organisation während einer Versammlung

  • BGH, 04.08.1995 - StB 31/95

    Werben für eine terroristische Organisation - Billigung der Methoden oder Ziele -

  • LG Kassel, 08.11.2019 - 7 Ns 1625 Js 9759/17
  • VG Berlin, 22.04.2008 - 35 A 397.07

    Ausweisung wegen sog. Hasspredigten im Internet

  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 207/79

    Verunglimpfung des Staates durch einen Zeitungsartikel - Materiell

  • VG Berlin, 06.05.2023 - 1 L 196.23
  • LG Freiburg, 21.06.2023 - 17/23 NBs 455 Js 36127/21

    Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Bezugstat gem. § 126 Abs. 1 StGB und der

  • BGH, 20.03.1984 - 1 StR 662/83

    Straftat - Außerdeutsche Stelle - Vortäuschung - Möglichkeit der Annahme eines

  • VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04

    Verbot des "Arabisch-Islamischen-Kongresses in Europa" im Oktober 2004 in Berlin

  • VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen

  • BGH, 05.01.1982 - AK 60/81

    Dringender Verdacht der Bildung terroristischer Vereinigungen - Dringender

  • BGH, 27.06.1997 - StB 7/97
  • BGH, 24.03.1987 - 5 StR 106/87

    Beurteilung eines Bisses während des Würgens im Hinblick auf die Konkurrenzen

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