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   BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67   

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https://dejure.org/1967,462
BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67 (https://dejure.org/1967,462)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1967 - 4 StR 485/67 (https://dejure.org/1967,462)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67 (https://dejure.org/1967,462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 29
  • NJW 1968, 512
  • MDR 1968, 337
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1952 - 3 StR 130/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67
    Es reicht nicht einmal aus, daß der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Prozeßbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, eingehend erörtert wird (RGSt 20, 33 sowie die von Dallinger in MDR 1952, 532 mitgeteilten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 3 StR 130/52 vom 15. Mai 1952 und 4 StR 994/51 vom 13. März 1952).
  • BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67
    Es reicht nicht einmal aus, daß der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Prozeßbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, eingehend erörtert wird (RGSt 20, 33 sowie die von Dallinger in MDR 1952, 532 mitgeteilten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 3 StR 130/52 vom 15. Mai 1952 und 4 StR 994/51 vom 13. März 1952).
  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67
    Unter diesen Umstanden beanstandet die Revision mit Recht, daß das Gericht diese Maßregel der Sicherung und Besserung angeordnet hat, ohne zuvor dem Angeklagten den gemäß § 265 Abs. 1 StPO auch für Fälle solcher Art notwendigen (BGHSt 2, 85) Hinweis erteilt und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegen eine solche Entscheidung gegeben zu haben.
  • RG, 05.11.1889 - 2325/89

    Ist der im §. 264 St.P.O. vorgeschriebene Hinweis stets entbehrlich, wenn

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67
    Es reicht nicht einmal aus, daß der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Prozeßbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, eingehend erörtert wird (RGSt 20, 33 sowie die von Dallinger in MDR 1952, 532 mitgeteilten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 3 StR 130/52 vom 15. Mai 1952 und 4 StR 994/51 vom 13. März 1952).
  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche

    Der rechtliche Hinweis dient dazu, den Angeklagten vor Überraschungen zu schützen und ihm Gelegenheit zu geben, sich gegenüber einem neuen Vorwurf sachgerecht zu verteidigen (BGH, Urteile vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59; BGHSt 13, 320, 323 f.; vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 30 f.; Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, NStZ 2017, 241, 242).
  • BGH, 15.09.2022 - 4 StR 307/22

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht:

    Ein erforderlicher Hinweis muss in der Weise erfolgen, dass der Angeklagte eindeutig erkennen kann, es werde für das erkennende Gericht bei der Beurteilung seines strafbaren Verhaltens auf die geänderte Sachlage ankommen und er werde daher seine Verteidigung hierauf einzurichten haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 30).

    Im Unterschied zu Konstellationen, in denen eine Haftentscheidung als ungeeignet angesehen wurde, die rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 103/20; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 298/18; Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 31; s. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 StR 581/07 Rn. 8), konnte der verteidigte Angeklagte wie von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO gefordert eindeutig erkennen, dass er sich auch gegen einen Schuldvorwurf auf geänderter tatsächlicher Grundlage zu verteidigen haben werde.

    So können selbst Ausführungen des Rechtsmittelgerichts in einer dem Angeklagten bekannt gemachten zurückverweisenden Entscheidung einen Hinweis beinhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 StR 581/07 Rn. 7; Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 31).

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit der Anordnung einer Unterbringung

    Da eine die rechtlichen Grenzen des Hauptverfahrens bestimmende und dieses Verfahren gestaltende Prozeßhandlung vorliegt, die den Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichern soll, muß dieser Hinweis, wenn er nicht bereits sachgerecht vorher erfolgt ist (z.B. in der Anklage, im Eröffnungs- oder Verweisungsbeschluß), durch eine Erklärung des erkennenden Gerichts erfolgen (vgl. BGHSt 22, 29 f; BGH NJW 1964, 459; BGH, Urt. v. 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83; v. 8. März 1988 - 1 StR 14/88).

    Der Hinweis kann weder durch die Begründung einer anderen Zwecken dienenden Zwischenentscheidung des Gerichts (vgl. BGHSt 22, 29 f) noch dadurch ersetzt werden, daß Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (BGH StV 1988, 329; BGH bei Dallinger MDR 1952, 532; 1973, 19, 20).

    Die Entscheidung BGHSt 22, 29 steht dem nicht entgegen, da in jenem Fall mit den Gründen eines Beschlusses über die Haftfortdauer ein anderer Sachverhalt vorlag und zu beurteilen war.

  • BGH, 19.12.2007 - 1 StR 581/07

    Hinweispflicht bei Mord und Totschlag (Beruhen; Hinweis durch das

    Dementsprechend erübrigt sich dann regelmäßig ein auf § 265 StPO gestützter Hinweis des anschließend zur Entscheidung berufenen neuen Tatrichters (vgl. BGHSt 22, 29, 31; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 265 Rdn. 12 m.w.N. in Fußn. 30).

    Zwar gilt ein Hinweis in einer Haftentscheidung nicht als ausreichend, um einen Hinweis gemäß § 265 StPO zu ersetzen (BGHSt 22, 29; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 265 Rdn. 16 m.w.N.).

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 311/09

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Sicherungsverwahrung; Hinweis auf die in

    Dafür muss der die Beweisanordnung enthaltende Beschluss dem Angeklagten aber eindeutig erkennbar machen, auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (BGHSt 22, 29, 30; BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; BGH NStZ 2009, 468).

    Diese Wertung fußt gerade auf dem Umstand, dass der Angeklagte erkannt hat, das Gericht erwäge bereits die Verhängung der Sicherungsverwahrung (vgl. BGHSt 22, 29, 30), wofür es indes keine ausreichende Tatsachengrundlage gibt.

  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Diese Vorschrift begründet eine Hinweispflicht nach ihrem Wortlaut nur, wenn sich in der Verhandlung vom Gesetz besonders vorgesehene Umstände ergeben, welche die Strafbarkeit erhöhen oder die Androhung einer Maßregel der Besserung und Sicherung rechtfertigen, wie z.B. die Verhängung eines Berufsverbots (BGHSt 2, 85), die Entziehung der Fahrerlaubnis (BGHSt 18, 288), die Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 22, 29) oder die Anordnung der Sicherungsverwahrung (BGH GA 1966, 180).

    Auf Abweichungen von der zugelassenen Anklage braucht er seine Verteidigung nur dann einzurichten, wenn das Gericht durch förmlichen Hinweis zu erkennen gegeben hat, daß es sie ernsthaft in Erwägung zieht (BGHSt 16, 47, 49; 22, 29, 31; BGH MDR 1977, 63).

  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine

    Es handelt sich bei dem vom Gericht zu fordernden Hinweis um eine Prozeßhandlung, die die rechtlichen Grenzen des Hauptverfahrens bestimmt, dieses Verfahren gestaltet und gleichzeitig den Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichern soll (BGHSt 22, 29, 30/31 zu § 265 Abs. 1 StPO).

    Das bedeutet, daß die mögliche Erörterung der Frage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung durch andere Prozeßbeteiligte auch hier nicht die Notwendigkeit eines förmlichen Hinweises seitens des Gerichts entfallen läßt (BGHSt 22, 29, 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 265 Rdn. 29 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen

    Ob der entsprechende Teil des Senatsbeschlusses in der neuen Hauptverhandlung des erstinstanzlichen Gerichts nochmals verlesen wurde, ist unbeachtlich (vgl. BGHSt 22, 29; LR-Gollwitzer StPO 25. Aufl. § 265 Rdnr. 12 m.w.N.; KK-Engelhardt StPO 6. Aufl. § 265 Rdnr. 21).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Er wurde daher nicht dadurch ersetzt, daß die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Mordes beantragte (BGHSt 22, 29, 31).
  • BGH, 25.05.2005 - 2 StR 142/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (richterlicher Hinweis; konkrete

    Der Umstand, dass der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung hinsichtlich des Revisionsführers die Anordnung der Maßregel des § 64 StGB beantragt hat, macht einen solchen gerichtlichen Hinweis nicht entbehrlich (BGHSt 22, 29, 31; BGH NStZ 1998, 529).
  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 298/18

    Gerichtlicher Hinweis auf veränderte rechtliche Beurteilung (kein Ersetzen durch

  • BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04

    Rechtlicher Hinweis, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 30.06.2020 - 6 StR 103/20

    Keine Festlegung der rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung durch Entscheidung

  • BGH, 06.04.1993 - 1 StR 152/93

    Erfordernis des Hinweises auf die Möglichkeit der Anordnung einer Sperre für die

  • BGH, 30.03.1988 - 3 StR 78/88

    Revision hinsichtlich des Strafausspruchs und Maßregelausspruchs - Erfordernis

  • OLG Dresden, 16.10.2003 - Ss OWi 283/03
  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 373/79

    Hinweispflicht eines Gerichts auf die Möglichkeit von Entscheidungen nach § 69

  • BGH, 22.01.1982 - 2 StR 795/81

    Voraussetzungen einer Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

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