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   BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68   

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https://dejure.org/1969,313
BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68 (https://dejure.org/1969,313)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1969 - 4 StR 375/68 (https://dejure.org/1969,313)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1969 - 4 StR 375/68 (https://dejure.org/1969,313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines Sicherheitsabstandes über längeren Zeitraum auf der Autobahn

  • kanzlei-heskamp.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 341
  • NJW 1969, 939
  • MDR 1969, 496
  • DB 1969, 836
  • JR 1969, 349
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68
    Für die von dem vorlegenden Gericht vertretene Auffassung sprechen auch nicht die Ausführungen des Senats in seinem Beschluß BGHSt 18, 271, 272, 273, [BGH 15.02.1963 - 4 StR 404/62]zur Annahme einer (Gemein-)Gefahr i.S. des § 315 Abs. 3 StGB (a.F.) sei eine naheliegende Gefahr erforderlich, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeute, wenn keine plötzliche Wendung eintrete, etwa dadurch, daß der Bedrohte infolge eines mehr oder weniger gefühlsmäßigen Erahnens oder Wahrnehmens der Gefahr eine Schutzmaßnahme treffe.

    Jedoch wollte der Bundesgerichtshof mit den Erwägungen in BGHSt 18, 271, 272, 273 [BGH 15.02.1963 - 4 StR 404/62]nur zum Ausdruck bringen, unter der dort genannten Voraussetzung sei eine konkrete Gefahr stets zu bejahen, nicht aber, die Annahme einer konkreten Gefahr setze in jedem Fall notwendig voraus, daß der Eintritt eines Schadens nur noch durch Schutzmaßnahmen des Bedrohten oder eine sonstige plötzliche Wendung der Dinge verhindert werden könne.

    Das entscheidende Gewicht des Beschlusses BGHSt 18, 271 liegt in der Unterscheidung zwischen einer nur entfernten, weit abliegenden Gefahr und einer solchen, die den Eintritt eines Schadens ernstlich befürchten läßt.

    Schon bei dem durch zu geringen Abstand verursachten Unvermögen des nachfolgenden Kraftfahrers, einer nicht ganz geringfügigen Geschwindigkeitsherabsetzung seines Vordermannes zu begegnen, und nicht erst beim Eintritt einer solchen Geschwindigkeitsverminderung handelt es sich im Sinne des Beschlusses BGHSt 18, 271 um festgestellte tatsächliche Umstände, die die Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses begründen können.

  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68
    So hat der Senat denn auch in dem Beschluß BGHSt 19, 263, 268 f [BGH 04.03.1964 - 4 StR 529/63] das Heranfahren an den Vordermann bis auf 2 m bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h als eine "sehr naheliegende, hohe Gefahr" für den Vorausfahrenden wie für andere Verkehrsteilnehmer gewertet, ohne darauf abzustellen, ob ein Zusammenstoß nur durch Abwehrmaßnahmen des anderen Fahrzeugführers oder durch eine sonstige Veränderung der zu Beginn des kilometerlangen Dichtauffahrens bestehenden Verkehrslage vermieden werden konnte.

    Schon in der Entscheidung BGHSt 19, 263, 269 [BGH 04.03.1964 - 4 StR 529/63] hatte der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß bei einem Abstand von 2 m selbst bei einem nur verhältnismäßig geringfügigen Abbremsen des Vorausfahrenden dem so dicht folgenden Fahrer angesichts der hohen Geschwindigkeit von 105 km/h jede Reaktionsmöglichkeit fehle.

    Dazu kommt die erhebliche und naheliegende Gefahr, daß sich der Fahrer, dem ein anderes Fahrzeug allzu dicht folgt, dadurch zu einem unsachgemäßen sich und andere gefährdenden unfallträchtigen Verhalten hinreißen läßt (BGHSt 19, 263, 269) [BGH 04.03.1964 - 4 StR 529/63].

  • BGH, 20.05.1954 - 4 StR 60/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68
    Eine konkrete Gefährdung ist dann gegeben, wenn die Gefahr eines Unfalls in "bedrohliche" (BGHSt 13, 66, 70) [BGH 14.01.1959 - 4 StR 464/58] oder in "nächste" (BGH 4 StR 60/54 vom 20. Mai 1954) Nähe gerückt ist.
  • BGH, 14.01.1959 - 4 StR 464/58
    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68
    Eine konkrete Gefährdung ist dann gegeben, wenn die Gefahr eines Unfalls in "bedrohliche" (BGHSt 13, 66, 70) [BGH 14.01.1959 - 4 StR 464/58] oder in "nächste" (BGH 4 StR 60/54 vom 20. Mai 1954) Nähe gerückt ist.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb eine Abweichung in einer Rechtsfrage angenommen, wenn es Rechtsbegriffe (BGHSt 22, 341, 343), allgemeine Erfahrungssätze (BGHSt 21, 157, 158; 23, 156, 157; 31, 86, 90; 34, 133; 37, 89, 91) oder die rechtlichen Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGHSt 25, 365, 366 f) zu klären galt.
  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 3 RBs 264/14

    Tatbestand der Abstandsunterschreitung präzisiert

    Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.03.1969 (BGHSt 22, 341).
  • LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Dichtes Auffahren auf der Autobahn zur Erzwingung

    Es handelt sich auch um eine erhebliche und nahe liegende Gefahr, dass sich der Fahrer eines Fahrzeugs, dem ein anderes Fahrzeug all zu dicht auffährt, das sich darüber hinaus noch drastisch weiter nähert, dadurch zu einem unsachgemäßen und sich und andere gefährdenden unfallträchtigen Verhalten hinreißen lässt (vgl. BGHSt 22, 341, 346).

    Es handelte sich nicht um einen außergewöhnlichen Kausalverlauf, vielmehr um eine ganz nahe liegende und direkte Ursache (vgl. BGHSt 22, 341, 346).

  • AG Brandenburg, 21.04.2017 - 31 C 37/17

    Wer Flaschen vom Balkon wirft, muss (sofort) ausziehen!

    Eine Gefahr ist in diesem Sinne unter Heranziehung der Rechtsprechung zur konkreten Gefahr nach den §§ 315b, 315c StGB nämlich erst dann konkret, wenn "...das Gefährdungsobjekt so in den Wirkbereich der schadensträchtigen Tathandlung gelangt ..., dass der Eintritt eines Schadens nicht mehr gezielt abgewendet werden kann und sein Ausbleiben folglich nur noch von bloßen Zufälligkeiten abhängt" ( BGH , Beschluss vom 16.04.2012, Az.: 4 StR 45/12, u.a. in: NStZ-RR 2012, Seiten 252 f.; BGH , Urteil vom 25.10.1984, Az.: 4 StR 567/84, u.a. in: NJW 1985, Seiten 1036 f.; BGH , Beschluss vom 05.03.1969, Az.: 4 StR 375/68, u.a. in: NJW 1969, Seite 939; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 27.03.2015, Az.: 4 UF 362/14, u.a. in: FamRZ 2015, Seiten 1898 ff. ).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12

    Erforderliche Fahrstrecke; Messstrecke; Abstandsunterschreitung

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof wird lediglich eine "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung verlangt (BGH NJW 1969, 939, 940 f.).
  • AG Landstuhl, 20.04.2021 - 2 OWi 4211 Js 1233/21

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzliches Unterschreiten des

    Die Einschränkung der "nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung" ist dem Gesetz jedoch nicht zu entnehmen und auch die Rechtsprechung des BGH stellt bzgl. dieser Formulierung auf die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ab (BGHSt 22, 341; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 4 StVO, Rn. 22).
  • OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 352/14

    FSK 18; Filme in Justizvollzugsanstalt; Gewaltdarstellung; Poronographie; Medien

    Die Frage, ob der Besitz eines Gegenstand die Vollzugsziele oder die Sicherheit und Ordnung der Anstalt im Sinne von § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG gefährdet, hängt weitgehend von den Umständen des Einzelfalles ab, nämlich von der Art des Gegenstandes, von den Verhältnissen in der konkreten Justizvollzugsanstalt und der Person des Strafgefangenen, der den Antrag auf Besitz des Gegenstandes gestellt hat, und ist deswegen überwiegend tatsächlicher Natur (vgl. BGH NStZ 2000, 222; BGHSt 22, 341 ).".
  • OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • LG Frankfurt/Main, 25.05.1993 - 26 KLs 65 Js 8793/84

    Frankfurter Holzschutzmittelprozeß

    Insofern ist nicht darauf abzustellen, ob mit dem Todeseintritt etwa unmittelbar oder auch nur zeitnah zu rechnen gewesen wäre, wie umgekehrt die bloße Möglichkeit des Schadenseintritts nicht ausreicht (vgl. BGHSt 22, 341; 26, 179).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2015 - 4 UF 362/14

    Unterlassung beleidigender Äußerungen zwischen getrennt lebenden Eheleuten

    Eine Gefahr ist in diesem Sinne unter Heranziehung der Rechtsprechung zur konkreten Gefahr nach den §§ 315b, 315c StGB dann konkret, wenn "... das Gefährdungsobjekt (hier der Verfügungskläger, Anmerkung des Senats) so in den Wirkbereich der schadensträchtigen Tathandlung gelangt..., dass der Eintritt eines Schadens nicht mehr gezielt abgewendet werden kann und sein Ausbleiben folglich nur noch von bloßen Zufälligkeiten abhängt (vgl. auch BGHSt 22, 341, 344 = NJW 199, 939; BGH NJW 1985, 1036 [BGH 25.10.1984 - 4 StR 567/84] ; NStZ 2012, 701 [BGH 16.04.2012 - 4 StR 45/12] ) ..." (BeckOK-Kudlich, § 315c StGB, Rz. 55).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99

    Vorlagepflicht bei Abweichung; Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt

  • OLG Brandenburg, 21.11.1996 - 2 Ss 49/96
  • BGH, 21.09.1995 - 5 StR 366/95

    Konkrete Gefahr - Schaden im Einzelfall - Versuch - Ablehnung des Beweisantrags -

  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

  • OLG Koblenz, 07.01.2011 - 2 Ws 531/10

    Strafvollzug: Zulässigkeit einer durch den Rechtspfleger niedergelegten

  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

  • KG, 24.07.2019 - 3 Ws (B) 229/19

    Rechtliche Bezeichnung der Tat im Bußgeldurteil

  • OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91

    Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes - Police-Pilot-System

  • AG Landstuhl, 20.04.2021 - 2 OWi 1233/21

    Abstandsverstoß, Länge der Messstrecke, Vorsatz

  • BayObLG, 20.09.1991 - 2 ObOWi 287/91

    Abstand; Geschwindigkeit; Fahrtstrecke; Verstoß; Vorsatz; Schuldspruch;

  • BGH, 21.11.1978 - 1 StR 497/78

    Gesamtstrafbildung bei Verbindung eines Berufungsverfahrens mit einem

  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 416/75

    Das Unternehmen eines gewaltsamen Ausbruchs als vollendete Gefangenenmeuterei -

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