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   BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68   

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BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68 (https://dejure.org/1968,489)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1968 - 3 StR 19/68 (https://dejure.org/1968,489)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1968 - 3 StR 19/68 (https://dejure.org/1968,489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Zustellung eines Strafbefehls im Wege einer Ersatzzustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 52
  • NJW 1968, 557
  • MDR 1968, 433
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

    Auszug aus BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68
    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner erstgenannten Entscheidung vom 29. April 1960 aus der Devolutivwirkung eines rechtzeitig und formgerecht eingelegten Rechtsmittels und unter Hinweis auf BGHZ 7, 280 folgert, auch die Bescheidung eines vom Amtsrichter rechtsirrig übergangenen Wiedereinsetzungsgesuches gehe, mit der Übertragung der Sache in die Gerichtsgewalt des Rechtsmittelgerichts, ebenfalls in dessen Zuständigkeitsbereich über, übersieht es nach Auffassung des Senats die insoweit bedeutsamen Unterschiede zwischen dem Zivil- und dem Strafprozeßverfahren.

    Zur Rechtsansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts weist das vorlegende Oberlandesgericht mit Recht auf die unterschiedliche gesetzliche Regelung im Straf- und im Zivilverfahren hin, die eine Übertragung der in BGHZ 7, 280, 283 f [BGH 06.10.1952 - III ZR 369/51]ür den Zivilprozeß aufgestellten Grundsätze auf das Strafverfahren verbietet.

  • BGH, 03.06.1959 - 4 StR 171/59
    Auszug aus BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68
    Die nach § 181 Abs. 2 ZPO bewirkte Zustellung des Strafbefehls an die (zur Entgegennahme bereite) Hauswirtin war rechtswirksam, denn sie gilt als "Übergabe" im Sinne des § 232 Abs. 4 StPO, so daß Bedenken gegen ihre Zulässigkeit aus dieser Vorschrift nicht hergeleitet werden können (vgl. dazu BGHSt 11, 152, 156 [BGH 21.01.1958 - 1 StR 236/57]; 13, 182, 184 [BGH 03.06.1959 - 4 StR 171/59]; Schäfer in Löwe/Rosenberg 21. Aufl. Anm. 3 b, Müller/Sax - KMR - 6. Aufl. Anm. 5 jeweils zu § 409 StPO; Schwarz/Kleinknecht 27. Aufl. Anm. 3 zu § 37 StPO).
  • BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57
    Auszug aus BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68
    Die nach § 181 Abs. 2 ZPO bewirkte Zustellung des Strafbefehls an die (zur Entgegennahme bereite) Hauswirtin war rechtswirksam, denn sie gilt als "Übergabe" im Sinne des § 232 Abs. 4 StPO, so daß Bedenken gegen ihre Zulässigkeit aus dieser Vorschrift nicht hergeleitet werden können (vgl. dazu BGHSt 11, 152, 156 [BGH 21.01.1958 - 1 StR 236/57]; 13, 182, 184 [BGH 03.06.1959 - 4 StR 171/59]; Schäfer in Löwe/Rosenberg 21. Aufl. Anm. 3 b, Müller/Sax - KMR - 6. Aufl. Anm. 5 jeweils zu § 409 StPO; Schwarz/Kleinknecht 27. Aufl. Anm. 3 zu § 37 StPO).
  • BayObLG, 27.02.1963 - RReg. 4 St 371/62

    Irrigerweise für rechtzeitig gehaltener Einspruch gegen einen Strafbefehl

    Auszug aus BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68
    Hieran sehe sich der Senat durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. April 1960 (BayObLGSt 1960, 114) und vom 27. Februar 1963 (BayObLGSt 1963, 54) jedoch gehindert.
  • BGH, 27.06.1956 - V ZR 216/54

    Bedeutung schwerer Verfahrensverstöße

    Auszug aus BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68
    Während nämlich § 46 StPO nicht nur die Zuständigkeit für die Bescheidung von Wiedereinsetzungsgesuchen, sondern auch die Möglichkeiten der Anfechtung eindeutig dahin regelt, daß die getroffenen Entscheidungen formell und materiell rechtskräftig und damit unabänderlich werden und damit für alle weiteren Instanzen bindend sind, ist eine im Zivilprozeßverfahren getroffene Entscheidung für die jeweilige Instanz zwar bindend (BGH in NJW 1954, 880), unterliegt aber mit der Zulässigkeit des Rechtsmittels nach § 238 Abs. 2 ZPO im übrigen der - auch sachlichen - Nachprüfung durch das Revisionsgericht, das die vorangegangenen Entscheidungen über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zum Einlegen und Begründen des Rechtsmittels ggf. sogar abändern kann (so zuletzt noch BGHZ 21, 142 mit weiteren Nachweisen aus Schrifttum und Rechtsprechung).
  • BayObLG, 29.04.1960 - RReg. 2 St 793/59

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68
    Hieran sehe sich der Senat durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. April 1960 (BayObLGSt 1960, 114) und vom 27. Februar 1963 (BayObLGSt 1963, 54) jedoch gehindert.
  • BGH, 05.02.1954 - I ZB 12/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68
    Während nämlich § 46 StPO nicht nur die Zuständigkeit für die Bescheidung von Wiedereinsetzungsgesuchen, sondern auch die Möglichkeiten der Anfechtung eindeutig dahin regelt, daß die getroffenen Entscheidungen formell und materiell rechtskräftig und damit unabänderlich werden und damit für alle weiteren Instanzen bindend sind, ist eine im Zivilprozeßverfahren getroffene Entscheidung für die jeweilige Instanz zwar bindend (BGH in NJW 1954, 880), unterliegt aber mit der Zulässigkeit des Rechtsmittels nach § 238 Abs. 2 ZPO im übrigen der - auch sachlichen - Nachprüfung durch das Revisionsgericht, das die vorangegangenen Entscheidungen über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zum Einlegen und Begründen des Rechtsmittels ggf. sogar abändern kann (so zuletzt noch BGHZ 21, 142 mit weiteren Nachweisen aus Schrifttum und Rechtsprechung).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch

    2) Der Senat kann auch weder selbst an Stelle des dafür nach §§ 52 Abs. 2 Satz 2 OWiG zuständigen Amtsgerichts über die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist entscheiden (vgl. BGHSt 22, 52; BayObLGSt 1987, 102; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 215; KK-StPO-Maul, 7. Aufl., § 46 Rn. 2) noch vor der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde eine Entscheidung des Amtsgerichts über die Gewährung von Wiedereinsetzung herbeiführen, weil das Amtsgericht sich mit einer Entscheidung über die Gewährung von Wiedereinsetzung in Widerspruch zum angefochtenen Urteil in Widerspruch setzen würde, dem die Rechtsauffassung zugrunde liegt, dass es keiner Wiedereinsetzung bedurfte (BayObLGSt 1987, 102).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2016 - 1 Ss 381/15

    Zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung

    Diesen Erwägungen steht die Entscheidung BGHSt 22, 52, die einen anderen Sachverhalt betrifft, so daß es einer Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG nicht bedarf, nicht entgegen.

    Der Gesetzgeber hat damit eine eindeutige gesetzliche Zuständigkeitsregelung getroffen, die nicht aus prozessökonomischen Erwägungen übergangen werden darf (vgl. BGHSt 22, 52, 58).".

    Nach BGHSt 22, 52, 58 ist diese Zuständigkeitsregelung auch unter prozessökonomischen Gesichtspunkten nicht der Durchbrechung fähig.

  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Auf sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 15. April 2009 wäre das Landgericht nicht befugt gewesen, selbst über den Wiedereinsetzungsantrag zu entscheiden (vgl. BGH vom 31.1.1968 = BGHSt 22, 52; BayObLG vom 30.8.1988 = JR 1990, 36).
  • AG Aschersleben, 02.01.2023 - 6 OWi 301/22

    Bußgeldbescheid, Rechtsbehelfsbelehrung, gesetzliches Maß, Wiedereinsetzung

    Für den Fall, dass das Gericht nicht zuständig ist, ist der Verwerfungsbescheid aufzuheben und das Verfahren zur Entscheidung wieder an die Verwaltungsbehörde zurückzugeben (BGH NJW 1968, 557; OLG Oldenburg JurBüro 1983, 399; OLG Karlsruhe BeckRS 2018, 21949; Göhler/Seitz/Bauer Rn. 40; KK-OWiG/Lampe Rn. 42; BeckOK OWiG/Gertler, 36. Ed. 1.10.2022, OWiG § 69 Rn. 36; BeckOK OWiG/A. Bücherl, 36. Ed. 1.10.2022, OWiG § 52 Rn. 47).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2017 - Ss BS 88/17

    Verspäteter Einspruch: Keine Verwerfung in der Rechtsbeschwerde, wenn über

    Wird hingegen erst im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht nur die Versäumung der Einspruchsfrist, sondern darüber hinaus auch festgestellt, dass das Amtsgericht einen Antrag des Betroffenen auf Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist übergangen hat, so ist die Sache jedoch unter Aufhebung der vom Amtsgericht in der Sache getroffenen Entscheidung zur erneuten Entscheidung, insbesondere über die Wiedereinsetzung, an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 22, 52 ff.; OLG Köln JMBl NW 1984, 235 f.; Göhler/Seitz/Bauer, a. a. O., § 52 Rn. 40; KK OWiG-Lampe, a. a. O., § 52 Rn. 42; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., § 52 Rn. 32).

    Denn das Oberlandesgericht ist als Rechtsbeschwerdegericht in all diesen Fällen- ebenso wie das Revisionsgericht in den Fällen des § 46 Abs. 1 StPO bei Fristversäumung in der Vorinstanz - nicht befugt, anstelle des nach § 52 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 OWiG hierzu ausschließlich berufenen Amtsgerichts über die Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist zu entscheiden (vgl. BGHSt 22, 52 ff.; OLG Zweibrücken JurBüro 1983, 399 f.; OLG Köln JMBl NW 1984, 235, 236; BayObLG VRS 91, 40 f. - juris Rn. 9; OLG Hamburg StraFo 2006, 294 f. - juris Rn. 8; Göhler/Seitz/Bauer, a. a. O., § 52 Rn. 40; KK OWiG-Lampe, a. a. O., § 52 Rn. 42; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., § 52 Rn. 32).

  • OLG Hamburg, 16.03.2006 - III-23/06

    Verfahren bei unzulässiger Sachentscheidung: Berufungsurteil nach verspätet

    Der Gesetzgeber hat damit eine eindeutige gesetzliche Zuständigkeitsregelung getroffen, die nicht aus prozeßökonomischen Erwägungen übergangen werden darf (vgl. BGHSt 22, 52, 58).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2006 - 3 Ws 321/06

    Strafbefehlsverfahren: Unzuständigkeit des Rechtsmittelgerichts für die

    Den vom Amtsgericht übergangenen Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist durfte die Kammer als Rechtsmittelgericht nicht selbst erstmals entscheiden (ganz h.M. vgl. BGHSt 22, 52, 55, 57 f, KG [4. Strafsenat], Beschl. v. 3.12.1996 - 4 Ws 190/96 - Juris; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 46 Rn 2; Maul, in: KK-StPO, 5. Aufl., § 46 Rn 1f.; Wendisch, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 46 Rn 5 ff.; Weßlau, in SK-StPO, § 46 Rn 2; Paulus, in: KMR-StPO, § 46 Rn 5).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2023 - 1 Ws 13/23

    Verhältnis von Wiedereinsetzungsantrag und sofortiger Beschwerde im

    Eine Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts zur Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag, den der Vorderrichter übergangen hat, besteht ohne Rücksicht auf die Erfolgsaussichten des Antrags nach ganz überwiegender Auffassung (BGHSt 22, 52; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. April 2018 - III-2 Ws 151/18 - juris; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 28. März 2006 - 3 Ws 321/06 - und vom 17. Juni 2016 - 1 Ss 381/15 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 16. März 2006 - III - 23/06 - 1 Ss 41/06 -, juris; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 46 Rdnr. 7; MüKo-StPO/Valerius, 2. Aufl., § 46 Rdnr. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 46 Rdnr. 2), der der Senat sich anschließt, auch dann nicht, wenn der Antrag erst in der Rechtsmittelinstanz gestellt wird und Gründe der Prozessökonomie eine Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht nahelegen.
  • OLG Köln, 31.05.2016 - 1 RBs 110/16

    Vorlage des Faxjournals kein ausreichender Beleg für fristgerechten Eingang eines

    Für die Entscheidung über das mit Schriftsatz vom 4. April 2016 gestellte Wiedereinsetzungsgesuch ist der Senat nicht zuständig (BGH NJW 1968, 557; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 46 Rz. 2); vielmehr sind die Akten zur Entscheidung hierüber an das Amtsgericht Leverkusen zurückzugeben.
  • BayObLG, 30.08.1988 - RReg. 2 St 183/88

    Wirksame Zustellung des Strafbefehls an den Zustellungsbevollmächtigten und

    Mit BGHSt 22, 52 ff. und …
  • OLG Hamburg, 13.08.1985 - 2 Ss 47/85
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2St RR 167/95
  • KG, 07.06.2018 - 3 Ws (B) 163/18

    Rechtsbeschwerde bei vor Urteilserlass eingetretenem behebbarem

  • BayObLG, 02.10.1987 - RReg. 1 St 94/87

    Revisionsgericht; Befugnis; Wiedereinsetzung; Gewährung

  • BGH, 10.07.1972 - AnwSt (R) 6/72

    Voraussetzungen für eine Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft wegen

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