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   BGH, 07.02.1968 - 4 ARs 48/67   

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https://dejure.org/1968,575
BGH, 07.02.1968 - 4 ARs 48/67 (https://dejure.org/1968,575)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1968 - 4 ARs 48/67 (https://dejure.org/1968,575)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1968 - 4 ARs 48/67 (https://dejure.org/1968,575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Rücklieferung eines Deutschen II

  • opinioiuris.de

    Rücklieferung eines Deutschen II/Schröder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 58
  • NJW 1968, 1056
  • MDR 1968, 426
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.1954 - 4 ARs 64/53

    Rücklieferung eines Deutschen I

    Auszug aus BGH, 07.02.1968 - 4 ARs 48/67
    Das Oberlandesgericht München bezweifelt, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Walter vom 3. März 1954 (BGHSt 5, 396 = NJW 1954, 1050), wonach die Bundesregierung durch Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 GG nicht gehindert ist, in dem die Förderung eines inländischen Verfahrens bezweckenden Ersuchen um vorläufige Auslieferung eines Deutschen der ausländischen Regierung gegenüber die Verpflichtung zur Rücklieferung zu übernehmen und diese Verpflichtung zu erfüllen, mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1959 in der Sache Baer (BVerfGE 10, 136 = NJW 1959, 2155) vereinbar ist.

    Die Fragen sind in einem anhängigen Verfahren zu lösen und die Sachlage drängt zu ihrer Entscheidung (siehe BGHSt 5, 396).

    Dies hat der Senat im Fall Walter (BGHSt 5, 396) mit eingehender Begründung dargelegt.

  • BVerfG, 20.10.1959 - 1 BvR 125/59

    Durchlieferung

    Auszug aus BGH, 07.02.1968 - 4 ARs 48/67
    Das Oberlandesgericht München bezweifelt, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Walter vom 3. März 1954 (BGHSt 5, 396 = NJW 1954, 1050), wonach die Bundesregierung durch Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 GG nicht gehindert ist, in dem die Förderung eines inländischen Verfahrens bezweckenden Ersuchen um vorläufige Auslieferung eines Deutschen der ausländischen Regierung gegenüber die Verpflichtung zur Rücklieferung zu übernehmen und diese Verpflichtung zu erfüllen, mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1959 in der Sache Baer (BVerfGE 10, 136 = NJW 1959, 2155) vereinbar ist.

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts im Fall Baer (BVerfGE 10, 136) steht nicht entgegen.

  • BGH, 07.01.1959 - 4 ARs 45/58

    Rücklieferung

    Auszug aus BGH, 07.02.1968 - 4 ARs 48/67
    Dieselbe Auffassung hat er in der Entscheidung zum Durchlieferungsfall Baer (BGHSt 12, 262 [268]) vertreten.
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Jede Rechtsfrage hat damit grundsätzliche Bedeutung, wenn sich ein gleicher Fall jederzeit wieder ereignen kann (vgl. BGHSt 22, 58, 61); eine weitergehende materielle Einschränkung liegt in dem Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung nicht (Franke, aaO).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 58 [66]) und nach der Praxis im Rücklieferungsverkehr ergeht weder eine förmliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Rücklieferung noch wird die Rücklieferung von der Bundesregierung besonders bewilligt.

    Erst nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, daß die Bundesregierung durch Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG nicht gehindert werde, beim Ersuchen um vorläufige Auslieferung eines Deutschen die Rücklieferung zuzusichern, weil hierbei anders als bei der Auslieferung kein vollständiger Wechsel der Hoheitsgewalt eintrete (BGHSt 5, 396 ff.; bestätigt in BGHSt 22, 58 ff.), änderte die Bundesregierung ihre Ansicht.

    In Betracht käme aber nur eine analoge Anwendung (BGHSt 22, 58 [65 f.]).

  • BGH, 04.11.1970 - 4 ARs 43/70

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei einer bereits für zulässig erklärten

    Der Senat hat in BGHSt 13, 97 entschieden, daß die durch § 30 DAG begründete Zuständigkeit des Staatsanwalts für den Erlaß eines Haftbefehls durch Art. 104 Abs. 2 GG nicht beseitigt worden sei (vgl. ferner BGHSt 22, 58, 66).

    Er hält daher an seiner früheren Rechtsansicht nicht fest Bereits in BGHSt 22, 58, 66 hat er angedeutet, daß die Zuständigkeit des Staatsanwalts jedenfalls dann mit Art. 104 Abs. 2 GG unvereinbar sein könnte, wenn kein gerichtliches Verfahren gemäß §§ 25 ff DAG stattgefunden hat.

    Da nach dem Deutschen Auslieferungsgesetz alle im Auslieferungsverfahren notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen über Freiheitsentziehungen vom Oberlandesgericht zu treffen sind, ist dieses auch zuständig für den Erlaß des Durchführungshaftbefehls nach § 30 DAG (BGHSt 22, 58, 67).

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Die Vorlegung ist hinsichtlich dieser Frage jedoch zulässig, weil sie von grundsätzlicher, nämlich über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung ist (vgl. BGHSt 22, 58, 61).
  • BGH, 13.01.1987 - 4 ARs 22/86

    Todesstrafe als Auslieferungshindernis; Prüfungspflicht des Oberlandesgerichts im

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  • BGH, 25.04.1973 - 4 ARs 2/73

    Ablehnung des Erlasses eines Haftbefehls zur Durchführung einer Auslieferung -

    Die Verhaftung des Verfolgten zum Zwecke der Durchführung der Auslieferung setzt nach wie vor nur voraus, daß die Auslieferung von der zuständigen Stelle bewilligt ist und durchgeführt werden soll sowie daß die Verhaftung des Verfolgten zum Vollzug der Auslieferung notwendig erscheint (BGHSt 22, 58, 66; 23, 380, 384, 386 f.).
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