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   BGH, 04.05.1970 - AnwSt (R) 6/69   

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BGH, 04.05.1970 - AnwSt (R) 6/69 (https://dejure.org/1970,699)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1970 - AnwSt (R) 6/69 (https://dejure.org/1970,699)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1970 - AnwSt (R) 6/69 (https://dejure.org/1970,699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 257
  • NJW 1970, 1466
  • NJW 1970, 1887 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Es genügt nicht, wenn ihn nur der Inhalt der Urteilsgründe in irgendeiner Weise belastet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153 ff. (Freisprechung aus sachlichen Gründen); Urteil vom 26. März 1959 - 2 StR 566/58, BGHSt 13, 75, 76 f. (Einstellung wegen Verjährung); Beschluss vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 376 ff.; Urteil vom 4. Mai 1970 - AnwSt (R) 6/69, BGHSt 23, 257, 259 (Verurteilung vor dem Ehrengericht); Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 330 f. (Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB); Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15 (Nichtanordnung der Maßregel nach § 63 StGB); KG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14; OLG München NJW 1981, 2208; zuvor bereits RGSt 4, 355, 359).

    An dieser Stelle fügt sich der Grundsatz der Tenorbeschwer in die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überdies zwanglos ein, denn eine Ausnahme von der Formalbeschwer für extrem gelagerte Fälle, in denen sich die Belastung des Angeklagten aus Begleitumständen, etwa der Wortwahl des Tatgerichts, ergibt, sieht bereits die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit jeher vor (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153 ff.; Beschluss vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374; vgl. BGHSt 13, 75, 77; 16, 374; 23, 257, 259; 28, 327, 330; Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15).

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Ihm bleibt vielmehr, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, daß das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellte (vgl. BGHSt 23, 257; Stree in: Schönke/Schröder, 24. Aufl., §§ 38 ff. StGB Vorbemerkung Rn. 4; Dreher/Tröndle, 47. Aufl., § 46 StGB Rn. 44, jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Den in § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Regelbeispielen kommt zwar nur indizielle Wirkung zu, d.h. bei ihrem Fehlen kann gleichwohl ein (unbenannter) besonders schwerer Fall vorliegen, worüber das Tatgericht auf Grund einer Gesamtbewertung der wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände zu entscheiden hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1989 - 2 StR 319/89, NJW 1990, 1489, 1490; Urteil vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 257; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., Vorb.
  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 323/16

    Voraussetzungen eines Konventionsverstoßes bei fehlender Gelegenheit zur

    Ein Angeklagter ist durch die Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses in aller Regel nicht beschwert; etwas anderes kann nur gelten, wenn er auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen freizusprechen wäre (BGH, Urteil vom 4. Mai 1970 -AnwSt (R) 6/69, BGHSt 23, 257, 259).
  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

    Eine Beschwer wird durch ein das Verfahren einstellendes Urteil regelmäßig nicht bewirkt (vgl. BGHSt 23, 257, 259; vgl. auch BGHR StPO § 333 Beschwer 2 betreffend Nebenentscheidungen).
  • BGH, 04.05.2011 - 2 StR 524/10

    Strafverfolgungsverjährung (Reichweite der Unterbrechung bei einem

    Zwar ist der Angeklagte durch die Verfahrenseinstellung wegen eines Prozesshindernisses in der Regel nicht beschwert (BGHSt 23, 257, 259; BGH NJW 2007, 3010, 3011).
  • KG, 14.04.2020 - 3 Ws (B) 46/20

    Sog. Qualifizierter Rotlichtverstoß: "Abstrakte Gefährlichkeit" kein Terminus der

    Er ist (weiter) befugt und veranlasst, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, dass das Fahrverbot unangemessen wäre (vgl. BVerfG NStZ 1996, 391; BGHSt 23, 257; Senat NZV 2017, 340).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2010 - 3 Ws 412/10

    Anfechtung des Freispruchs wegen Schuldunfähigkeit durch Angeklagten

    Für das Begehren, lediglich eine andere Begründung des Freispruchs - hier: ausschließlich mangels Beweises - zu erreichen, ist ein Rechtsmittel hingegen nicht gegeben (BGHSt 7, 153; 13, 75, 77; 16, 374; 23, 257, 259).
  • OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78

    Anspruch des Angeklagten auf die Bestellung eines von ihm vorgeschlagenen

    1b St 42/66">NJW 1966, 2323, 2324 [OLG Hamburg 01.06.1966 - 2 Ws 241/66] ; OLG Stuttgart, NJW 1970, 1466, 1467) [OLG Stuttgart 15.01.1970 - 2 Ws 6/70] .

    Dabei hat der Vorsitzende des Gerichts nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; der Angeklagte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bestellung eines von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 9, 36, 38 [BVerfG 16.12.1958 - 1 BvR 449/55] ; BVerfGE 39, 238, 242 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75] ; OLG Stuttgart, NJW 1970, 1466, 1467 [OLG Stuttgart 15.01.1970 - 2 Ws 6/70] ; Kleinknecht, StPO, 33. Aufl., § 142 Anm. 20 = Rdnr. 5).

  • BGH, 10.11.1975 - AnwSt (R) 2/75

    Ehrengerichtliche Ahndung nach Bestrafung

    Ist nämlich wegen des Verhaltens gegen den Rechtsanwalt durch ein Gericht bereits eine Strafe (oder ähnliche Maßnahme) verhängt worden, so bilden die ehrengerichtliche Feststellung eines solchen Verhaltens und die ehrengerichtliche Würdigung, daß das Verhalten als ein solches im Sinne des § 113 Abs. 2 BRAO zu werten ist, erst die Voraussetzung dafür, daß vom Ehrengericht geprüft werden kann, ob gegen den Rechtsanwalt noch zusätzlich eine ehrengerichtliche Maßnahme angeordnet werden soll oder nicht (§ 115 b BRAO; vgl. die Senatsentscheidung BGHSt 23, 257, 259).
  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21

    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig

  • OLG Jena, 17.05.2006 - 1 Ws 174/06

    Gebühren und Kosten: Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung nach Einstellung wegen

  • KG, 11.09.2020 - 3 Ws (B) 204/20

    Bundesautobahn bleibt auch bei kurzfristiger Sperrung Autobahn im Rechtssinn

  • OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 139/95
  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 212/84

    Revision gegen die Verfahrenseinstellung wegen Verjährung

  • BGH, 17.05.1982 - AnwSt (R) 4/82

    Verhängung eines befristeten Vertretungsverbots für einen Rechtsanwalt auf dem

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