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   BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70   

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https://dejure.org/1970,310
BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70 (https://dejure.org/1970,310)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1970 - 4 StR 141/70 (https://dejure.org/1970,310)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1970 - 4 StR 141/70 (https://dejure.org/1970,310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Geltung neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen - Entscheidung des Berufungsgerichts als erstinstanzliches Gericht - Nichtverlesen der Anklageschrift - Folgen der Nichtvereidigung von Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 24, § 74 Abs. 2; StPO § 328, § 333

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 283
  • NJW 1970, 1614
  • MDR 1970, 777
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 21.08.1941 - 5 D 364/41

    1. Die Revision ist zulässig, wenn das LG. auf Berufung der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70
    Hierbei spielt es keine Rolle, daß sie das erkennbar nicht hat tun wollen, daß sie vielmehr als Berufungsgericht tätig geworden ist (RGSt 75, 304; BGH MDR 1957, 370).

    Das ist aber unschädlich; denn ausweislich der Sitzungsniederschrift ist das Urteil erster Instanz verlesen worden, das alles enthält, was der Anklagesatz dem Angeklagten zur Last legt (so schon RGSt 75, 304, 305 für die Verlesung des erstinstanzlichen Urteils statt des Eröffnungsbeschlusses).

  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 47/70

    Aufhebung eines Strafausspruchs infolge des ersten Strafrechtsreformgesetzes

    Auszug aus BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß im Falle der Bejahung der Rückfallvoraussetzungen die Kennzeichnung der Taten als Rückfalltaten nicht mehr in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen darf (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. April 1970 - 2 StR 47/70, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68

    Finanzamt - Nebenkläger - Rechtsmittel - Steuerstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70
    Dieser Fehler ist nicht dadurch geheilt, daß jetzt an die Stelle von Zuchthaus Freiheitsstrafe tritt und die Strafgewalt des Schöffengerichts durch Art. 10 Nr. 1 1. StrRG auf die Verhängung von Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren erweitert worden ist; denn neues Verfahrensrecht hat ohne ausdrückliche Anordnung keine rückwirkende Kraft (BGHSt 22, 321, 325) [BGH 19.02.1969 - 4 StR 357/68].
  • BGH, 21.10.1969 - 5 StR 435/69

    Beachtung der fehlerhaften Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts durch

    Auszug aus BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70
    Einer Sachentscheidung durch den Senat steht die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 21. Oktober 1969 - 5 StR 435/69 nicht entgegen.
  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 129/82

    Problematik der Anfechtung eines Urteils bei mangelnder Erstinstanzlichkeit -

    In diesen Fällen ist das Oberlandesgericht zur Entscheidung über die Revision zuständig (im Anschluß an BGHSt 23, 283).

    Der Bundesgerichtshof hat das bisher zugelassen, wenn die große Strafkammer bei der Verhängung der Strafe über die auch für sie als Berufungsgericht geltende Strafgewalt des Schöffengerichts - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (§ 24 Abs. 2 GVG) - hinausgegangen ist und in der Hauptverhandlung die für das erstinstanzliche Verfahren geltenden zwingenden Vorschriften beachtet hat (BGHSt 23, 283; BGH GA 1968, 340).

    Das hätte zur Folge, daß eine Behandlung des Berufungsurteils als erstinstanzliches nicht in Betracht käme und die Strafkammer an die Strafgewalt des Amtsgerichts gebunden wäre (vgl. BGHSt 23, 283, 285; BGH NJW 1970, 155, 156).

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 461/86

    Strafgewalt des Schöffengerichts; Übergang von Berufungs- in erstinstanzliches

    Ist in einer Berufungsverhandlung vor der großen Strafkammer allerdings auf eine über drei Jahre Freiheitsstrafe liegende Strafe - als Einzel- oder als Gesamtstrafe (Kleinknecht/Meyer, 37. Aufl. § 24 GVG Rdn. 8) - erkannt, somit der auch für das Berufungsgericht bindende (allgemeine Meinung; vgl. Schäfer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 24 GVG Rdn. 21 m.w.Nachw.) Strafrahmen des § 24 Abs. 2 GVG überschritten worden, so kann die als Berufungsverhandlung durchgeführte Hauptverhandlung als Verhandlung im ersten Rechtszug angesehen werden, falls die für das Verfahren in erster Instanz geltenden Vorschriften beachtet worden sind; dabei spielt es dann keine Rolle, ob die große Strafkammer als erstinstanzliches Gericht entscheiden wollte oder nicht (BGHSt 23, 283, 284/285; 31, 63, 64/65).

    Lagen die Voraussetzungen für eine Berufungsverhandlung nicht vor und sind die Vorschriften für eine Hauptverhandlung im ersten Rechtszug beachtet worden, so ist das Verfahren als erstinstanzliches zu bewerten, auch wenn das Landgericht eine Berufungsverhandlung durchführen wollte (BGHSt 21, 229, 230 [BGH 21.03.1967 - 1 StR 60/67]; 23, 283, 285).

  • BGH, 01.06.2005 - 1 StR 100/05

    Unschädliche Fehltenorierung bei vermeintlicher Berufungsverhandlung in einem

    Das Verfahren und das Urteil des Landgerichts sind jedoch hier als erstinstanzlich zu beurteilen, weil die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHSt 21, 229; 23, 283; 31, 63; BGH NStZ-RR 1997, 229).
  • BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1195/05

    Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde (Erfordernis verfassungsrechtlichen

    Denn die "Umdeutung" einer Berufungsverhandlung in eine erstinstanzliche entspricht ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. Reichsgericht, Urteil des V. Strafsenats vom 21. August 1941 - 5 D 264/41 -, RGSt 75, S. 304; Bundesgerichtshof, Urteil des 4. Senats vom 24. Januar 1957 - 4 StR 515/59 -, MDR 1957, S. 370; Bundesgerichtshof, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 1970 - 4 StR 141/70 -, BGHSt 23, 283 ; Bundesgerichtshof, Beschluss des 3. Strafsenats vom 13. Mai 1982 - 3 StR 129/82 -, BGHSt 31, 63 ; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 25. Juni 1986 - 3 Ss 89/86 -, JR 1987, S. 34 m. krit. Anm. Seebode; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18. September 1986 - 4 StR 461/86 -, NJW 1987, S. 1211 ; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. Juni 1989 - 4 StR 236/89 -, NStZ 1990, S. 24 ; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. April 1996 - 4 StR 142/96 -, NStZ-RR 1997, S. 22; differenzierend Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 3 Ss 238/04 -, NStZ 1985, S. 423 m. zust. Anm. Seebode).
  • BGH, 16.06.2009 - 4 StR 647/08

    Strafzumessung bei der Vergewaltigung (Strafmilderung wegen der vorherigen

    Die vom Oberlandesgericht Naumburg vertretene Rechtsansicht entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 21, 229; 23, 283; 31, 63; BGH NStZ-RR 1997, 22; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 1 StR 100/05).
  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 90/19

    Rüge der Nichtverlesung des Anklagesatzes nach Zurückverweisung (Zweck der

    Voraussetzung hierfür ist, dass das verlesene Urteil alles enthält, was der Anklagesatz dem Angeklagten zur Last legt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1970 - 4 StR 141/70, MDR 1970, 777; OGHSt 3, 70).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86

    Überleitung eines Berufungsverfahrens in ein erstinstanzliches Strafverfahren

    Für dieses Verfahren gelten dann die in der Strafprozeßordnung für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehenen Regelungen, wobei sich Besonderheiten daraus ergeben können, daß "in demselben Hauptverfahren" bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat (vgl. BGHSt 23, 283, 285) und eine zugunsten des Angeklagten wirksame Entscheidung mit "beschränkter Rechtskraft" (vgl. BGHSt 11, 319, 322) ergangen ist.
  • OLG München, 15.02.2005 - 4St RR 1/05

    Mögliche Umdeutung in erstinstanzliches Verfahren bei Überschreitung der

    Soweit vorliegend die Anklage nicht vor dem Landgericht verlesen wurde, ist dies im Hinblick auf die Verlesung des Urteils erster Instanz unschädlich (BGHSt 23, 283/285).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 142/96

    Behandlung eines Verfahrens als erstinstanzlich

    Das Verfahren und das Urteil des Landgerichts sind jedoch hier als erstinstanzlich zu behandeln, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHSt 21, 229 [BGH 21.03.1967 - 1 StR 60/67]; 23, 283; 31, 63; BGH bei Miebach NStZ 1990, 29 Nr. 27).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 394/87

    Urteilsgründe - Persönliche Verhältnisse - Verweis - Andere Entscheidung

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  • BGH, 25.08.1988 - 1 StR 11/88

    Grenzen und Inhalt der neuen Verhandlung bei Rückverweisung einer Sache zu neuer

  • BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77

    Verstoß des Gerichts gegen die Hinweispflicht - Veranlassung zu einer anderen

  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78

    Nicht ordnungsgemäße Durchführung eines Beschlusses über den Ausschluss der

  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 644/72

    Führung einer Verhandlung als Verhandlung des ersten Rechtszuges - Grundsätze der

  • BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Verletzung von

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