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   BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69   

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BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69 (https://dejure.org/1970,376)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1970 - 3 StR 155/69 (https://dejure.org/1970,376)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1970 - 3 StR 155/69 (https://dejure.org/1970,376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitgeber - Steuerhinterziehung - Vorsätzliches Unterlassen - Abgabe von Lohnsteueranmeldungen - Einbehalt von Lohnsteuer

  • rechtsportal.de

    AbgO § 392 Abs. 1 (i.d.F. v. 12. August 1968)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 319
  • NJW 1970, 2034
  • MDR 1970, 1023
  • DB 1970, 1932
  • BStBl II 1971, 514
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.09.1953 - 4 StR 249/53
    Auszug aus BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69
    Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung gehört allerdings auch das -- ungeschriebene -- Merkmal der Steuerunehrlichkeit (vgl. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGHSt 2, 183, 184 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51] /185; 2, 338; BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22).

    Steuerunehrlich handelt also nicht nur, wer durch sein Verhalten die Steuerbehörde über das Bestehen, die Höhe oder die Fälligkeit eines Steueranspruchs täuscht, sondern auch derjenige, der vorsätzlich bewirkt, daß die Steuerbehörde die Steuerpflicht oder deren Höhe nicht oder nicht rechtzeitig zur Kenntnis nimmt und es deshalb unterläßt, die Steuer rechtzeitig einzufordern (BGH NJW 1953, 1841).

  • BGH, 03.04.1952 - 3 StR 630/51
    Auszug aus BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69
    Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung gehört allerdings auch das -- ungeschriebene -- Merkmal der Steuerunehrlichkeit (vgl. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGHSt 2, 183, 184 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51] /185; 2, 338; BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22).
  • BayObLG, 18.06.1964 - RReg. 4 St 97/64
    Auszug aus BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69
    Die bewußte Nichtabgabe von Steuererklärungen -- hier die unterlassene Lohnsteueranmeldung -- enthält ein solches Verschweigen der Steuerpflichtigkeit, das die alsbaldige Beitreibung erschwert oder vereitelt (BGH, aaO; ebenso BayObLG NJW 1964, 2171).
  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

    Auszug aus BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69
    § 392 AO ist insofern ein Blankettgesetz; zu seiner Anwendung bedarf es der Ausfüllung durch steuergesetzliche Tatbestände (BGHSt 20, 177, 180) [BGH 08.01.1965 - 2 StR 49/64] .
  • BGH, 11.03.1952 - 1 StR 296/51

    Nichtabführen der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer an das Finanzamt

    Auszug aus BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69
    Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung gehört allerdings auch das -- ungeschriebene -- Merkmal der Steuerunehrlichkeit (vgl. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGHSt 2, 183, 184 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51] /185; 2, 338; BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22).
  • BGH, 21.01.1964 - 1 StR 455/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Hinterziehung von

    Auszug aus BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69
    Täter einer Steuerhinterziehung kann nicht nur der Steuerschuldner, sondern in der Regel jedermann sein, sofern er nur die Voraussetzungen erfüllt, die das Gesetz an die Täterschaft stellt (allg. Meinung; vgl. insbesondere Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, 1969, § 392 AO Rdn. 11; BGH 1 StR 455/63 vom 21. Januar 1964 bei Herlan GA 1965, 289).
  • RG, 14.12.1926 - I 313/26

    1 a. Genügt zur Verurteilung wegen Lohnsteuerhinterziehung der Nachweis, daß der

    Auszug aus BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69
    Steuerunehrlichkeit liegt aber, wie bereits das Reichsgericht hervorgehoben hat, regelmäßig schon in einem Verschweigen der Steuerpflichtigkeit mit dem Bewußtsein und dem Erfolg, daß die Steuerbehörde hierdurch über das Bestehen oder die Höhe des Steueranspruchs in Unkenntnis gehalten wird (so z. B. RGSt 61, 81, 84).
  • RG, 24.02.1939 - 1 D 20/39

    Ist bei Schlachtsteuerhinterziehungen auf Einziehung von Beförderungsmitteln zu

    Auszug aus BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69
    Die Frage kann für die verschiedenen Steuerarten verschieden zu beantworten sein (vgl. RGSt 73, 106, 107).
  • BGH, 06.09.2016 - 1 StR 575/15

    Urteil gegen Steuerberater eines früheren Vorstandsmitglieds der BayernLB

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist kein Sonderdelikt, das nur durch den Erklärungspflichtigen als Täter begangen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 3. September 1970 - 3 StR 155/69, BGHSt 23, 319, 322; vom 17. Juli 1991 - 5 StR 225/91, BGHSt 38, 37, 41 und vom 7. November 2006 - 5 StR 164/06, wistra 2007, 112, 113; Urteil vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07, BGHSt 51, 356, 359).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Dadurch kann er in steuerunehrlicher Weise (vgl. BGHSt 23, 319, 323 f.; BGH NJW 1976, 525) mitbewirkt haben, daß noch in den letzten Tagen vor dem endgültigen wirtschaftlichen Zusammenbruch der KG fällige Steuern ganz oder zum Teil verkürzt worden sind.
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17

    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein

    Täter einer Steuerhinterziehung durch aktives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) kann daher auch derjenige sein, den selbst keine steuerlichen Pflichten treffen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07, Rn. 17, BGHSt 51, 356, 359 und Beschluss vom 3. September 1970 - 3 StR 155/69, BGHSt 23, 319, 322 zu § 392 RAO; Jäger in Klein, AO, 13. Aufl., § 370 Rn. 25; jeweils mwN).
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die

    Eine solche Verkürzung tritt dann ein, wenn der Steuergläubiger die ihm gebührende Steuer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhält (vgl. RGSt 60, 182, 186; BGHSt 23, 319, 322).

    § 392 AbgO aF bedarf deshalb zu seiner Anwendung der Ausfüllung durch steuergesetzliche Tatbestände (BGHSt 20, 177, 180; 23, 319, 322).

    Auch das Verschweigen erheblicher Tatsachen mit der Wirkung, daß die Steuerbehörde von der Steuerpflicht nicht oder nicht rechtzeitig Kenntnis erhält und deshalb von einer Veranlagung und Beitreibung der Steuer absieht, führt zur Steuerverkürzung (vgl. RGSt 71, 216; BGHSt 23, 319, 322; BGH NJW 1953, 1841, 1842).

  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70

    Steueranspruch - Erhebung und Sicherung der Steuer - Steuerart - Blankettgesetz -

    Diese Frage kann für die einzelnen Steuerarten unterschiedlich zu beantworten sein (BGHSt 23, 319 [322]; vgl. RGSt 73, 106 [107]).

    § 392 AO ist insoweit ein Blankettgesetz; zu seiner Anwendung bedarf es der Ausfüllung durch steuergesetzliche Tatbestände (BGHSt 20, 177 [180]; 23, 319 [322]).

    Vielmehr genügt ein bewußtes Verschweigen der Steuerpflichtigkeit, das die alsbaldige Beitreibung erschwert oder vereitelt (BGHSt 23, 319 [323 f.]; BGH BStBl 1961 I, 495 [497]; BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22; vgl. schon RGSt 61, 81 [84]; 63, 95 [99]).

  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 452/83

    Verurteilung wegen Subventionsbetruges in Tateinheit mit Untreue,

    Unter der Geltung von § 392 AbgO aF - der im Jahre 1977 durch § 370 AO abgelöst wurde - war anerkannt, daß Täter einer Steuerhinterziehung nicht nur der Steuerschuldner, sondern auch jeder Dritte sein konnte, sofern er die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllte (BGHSt 23, 319, 322), und zwar auch ein Finanzbeamter, der Steuern bewußt zu niedrig festsetzte (BGHSt 24, 326).
  • BFH, 16.01.1973 - VIII R 52/69

    Zehnjährige Verjährungsfrist - Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung -

    Hierfür ist jede Handlung geeignet, durch die Steuern nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig entrichtet werden (vgl. Beschluß des BGH vom 3. September 1970 3 StR 155/69, BGHSt 23, 319, BStBl II 1971, 514, NJW 1970, 2034).
  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften

    Steuerunehrlich handelt, wer durch sein Verhalten die Steuerbehörde über das Bestehen, die Höhe oder die Fälligkeit eines Steueranspruchs täuscht, oder wer vorsätzlich bewirkt, daß die Steuerbehörde die Steuerpflicht oder deren Höhe nicht oder nicht rechtzeitig zur Kenntnis nimmt und es deshalb unterläßt, die Steuer rechtzeitig einzufordern (BGHSt 23, 319, 323; BGH NJW 1953, 1841).
  • BGH, 18.12.1975 - 4 StR 472/75

    Dritter als Täter einer Steuerhinterziehung - Verhängung einer Geldstrafe neben

    Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Bestimmung (BGHSt 23, 319, 322 mit weiteren Nachweisen).

    Die Täterschaft des Angeklagten, der zusammen mit dem bereits rechtskräftig verurteilten früheren Mitangeklagten R. der wirtschaftliche Eigentümer der Firma Bodo A. war und der mit seinen insbesondere in Bl. 47 ff der Urteilsgründe im einzelnen festgestellten Manipulationen die ihm und R. gehörenden Firmen Ru. KG und a. Mineralölhandelsgesellschaft mbH nicht etwa nur schützen, sondern ungerechtfertigt bevorteilen wollte, kann ebensowenig ernsthaft in Zweifel gezogen werden, wie eine sein Gesamtverhalten prägende Steuerunehrlichkeit (zum letzteren vgl. BGH in NJW 1952, 945 Nr. 24 und 1953, 1841; BGH in BB 1960, 928; BGHSt 23, 319, 323).

  • OLG Hamburg, 08.03.1996 - 1 Ws 316/95

    Strafrechtliche Anklage wegen gemeinschaftlicher und fortgesetzter Verkürzung

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  • FG Berlin, 11.03.1998 - 6 K 6305/93
  • OLG Hamm, 26.02.2013 - 1 Ws 534/12

    Anordnung eines Arrests zur Sicherung von Wertersatzverfall bei

  • LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08

    Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders

  • BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72

    Anwendungsbereich von § 392 Abgabenordnung (AbgO) - Zum Zwecke der Täuschung

  • LAG Hamm, 20.04.1998 - 19 Sa 2123/97

    Fristlose, hilfsweise fristgemässe Kündigung wegen Rechnungsmanipulationen zum

  • LAG Köln, 13.02.1997 - 10 Sa 918/96

    Vereinbarung der Abfindung "brutto für netto" im Aufhebungsvertrag; Vereinbarung

  • BFH, 22.01.1976 - V B 76/75

    Prüfung eines Steuerbescheides - Hinterzogene Beträge - Gegenstand der

  • BFH, 22.01.1976 - V B 75/75

    Prüfung eines Steuerbescheides - Hinterzogene Beträge - Gegenstand der

  • LG Hildesheim, 01.09.2022 - 22 KLs 5433 Js 56202/20
  • BGH, 27.10.1976 - 2 StR 486/76

    Unzureichende Feststellungen zum Schuldumfang

  • BGH, 03.04.1973 - 5 StR 69/73

    Anforderungen an die Annahme einer fortgesetzten Tat - Genaue Angabe der

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