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   BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68   

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https://dejure.org/1970,278
BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68 (https://dejure.org/1970,278)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1970 - 5 StR 704/68 (https://dejure.org/1970,278)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1970 - 5 StR 704/68 (https://dejure.org/1970,278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das Revisionsverfahren bestellten Verteidigers - Differenzierung bzgl. die Revisionsbegründung anfertigenden und an der Hauptverhandlung teilnehmenden Rechtsanwälten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 324
  • NJW 1970, 2223
  • MDR 1970, 1023
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.05.1968 - 4 StR 343/65

    Tätigkeit eines Verteidigers im Revisionsrechtszug - Bewilligung einer

    Auszug aus BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68
    Beantragt der Verteidiger, der dem Angeklagten im ersten Rechtszuge und für die Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (§ 350 Abs. 3 StPO) bestellt worden ist, eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGebO, so entscheidet der Bundesgerichtshof nur über die Pauschvergütung für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionsverhandlung (abweichend von BGHSt 22, 166).

    Ein solches Verfahren hatte der 4. Strafsenat in BGHSt 22, 166 im Hinblick auf die §§ 97, 86 Abs. 1 Nr. 1 BRAGebO für rechtlich bedenklich, aus praktischen Gründen für untunlich gehalten.

    Die Entscheidung BGHSt 22, 166 ist indessen, wie ihre Gründe erweisen, vor allem auf praktische Belange abgestellt.

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

    Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof - nur insoweit ist der Bundesgerichtshof nach § 51 Abs. 2 Satz 2 RVG zuständig (BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, BGHSt 23, 324) - liegen nicht vor.
  • BGH, 25.10.2011 - 1 StR 254/10

    Zuständigkeit für die Festsetzung einer Pauschgebühr für die Tätigkeit während

    Zur Festsetzung einer Pauschvergütung anstelle der gesetzlich bestimmten Verfahrensgebühr ist der Bundesgerichtshof allerdings nicht befugt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 461/06, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68 -, BGHSt 23, 324).
  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 117/12

    Voraussetzungen einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschgebühr

    Für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof - nur insoweit ist der Bundesgerichtshof zuständig (BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, BGHSt 23, 324) - kommt eine Pauschvergütung nach § 51 RVG nicht in Betracht.
  • BGH, 18.10.2005 - 3 StR 368/02

    Pauschgebühr; notwendige Auslagen

    Der Senat hat nur über die Bewilligung einer Pauschgebühr für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung zu entscheiden (BGHSt 23, 324).
  • BGH, 23.02.2006 - 3 StR 281/04

    Pauschgebühr (besonderer Umfang der Sache; Schwierigkeit der Sache)

    Die Grundsätze von BGHSt 23, 324 finden hier entgegen der Ansicht des Vertreters der Bundeskasse keine Anwendung, da Rechtsanwalt X erstmals durch den Bundesgerichtshof zum Pflichtverteidiger des Angeklagten bestellt wurde und durch diese Bestellung sämtliche für das Revisionsverfahren grundsätzlich anfallenden gesetzlichen Gebühren ausgelöst wurden.
  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 73/10

    Unbegründeter Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung für die

    Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1, 3 RVG für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof - nur insoweit ist der Bundesgerichtshof zuständig (BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, BGHSt 23, 324) - liegen nicht vor.
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 100/97

    Festsetzung einer Pauschvergütung für das Revisionsverfahren

    Für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Hauptverhandlung vor dem Senat - nur insoweit ist der Bundesgerichtshof zuständig (BGHSt 23, 324) - kommt eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGO nicht in Betracht.

    Über die Pauschvergütung für die Anfertigung der Revisionsbegründungsschrift hat vielmehr das Oberlandesgericht nach § 99 Abs. 2 Satz 1 BRAGO zu entscheiden (BGHSt 23, 324, 326).

  • BGH, 23.09.2003 - 4 StR 103/02

    Pauschvergütung für das Revisionsverfahren (Revisionsbegründungsschrift; Anspruch

    Der Umfang und die Schwierigkeit der Anfertigung der Revisionsbegründungsschrift bleibt bei der Entscheidung durch den Senat außer Ansatz; über eine Pauschvergütung hat insoweit das Oberlandesgericht zu entscheiden (BGHSt 23, 324, 326; BGHR BRAGO § 99 Pauschvergütung 2).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 08.06.2016 - 3 BGs 197/16

    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters am BGH für Festsetzung der Pauschgebühr des

    Im Übrigen verbleibt es bei der Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes gemäß § 51 Abs. 2 Satz 1 RVG (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011- 1 StR 254/10, NJW 2012, 167 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, NJW 1970, 2223 zu § 99 Abs. 2 Satz 2 BRAGO).
  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 378/03

    Pauschvergütung (Zuständigkeit für die Bewilligung hinsichtlich der

    Für diesen Verfahrensteil ist der Bundesgerichtshof zur Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung berufen (§ 99 Abs. 2 Satz 2 BRAGO; vgl. auch BGHSt 23, 324).
  • BGH, 20.08.1996 - 1 StR 578/94

    Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren

  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd. 6/01

    Pauschvergütung, Wahlverteidigerhöchstgebühr, gesetzliche Gebühr, Erlass eines

  • BGH, 26.02.1991 - 4 StR 544/90

    Möglichkeit einer Pauschalvergütung für den Rechtsanwalt für Vorbereitung und

  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 2 (s) Sbd VII-13/03

    Pauschvergütung, Schwurgerichtsverfahren, besondere Schwierigkeit, besonderer

  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd 6-157/01

    besonders schwierige Sache; Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung;

  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 2 (s) Sbd VII-18/03

    Pauschvergütung, Schwurgerichtsverfahren, besondere Schwierigkeit, besonderer

  • OLG Koblenz, 18.11.1999 - 1 Ws 717/99
  • BGH, 02.07.1997 - 2 StR 14/97

    Bewilligung einer Pauschvergütung für die Vorbereitung und Wahrnehmung der

  • BGH, 16.05.1977 - 3 ARs 12/77

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung über eine Pauschvergütung -

  • BayObLG, 04.01.2002 - LBG-Ä 2/01
  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 424/75

    Antrag eines gerichtlich bestellten Verteidigers auf Festsetzung einer

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