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   BGH, 08.11.1971 - AnwSt (R) 5/71   

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https://dejure.org/1971,830
BGH, 08.11.1971 - AnwSt (R) 5/71 (https://dejure.org/1971,830)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1971 - AnwSt (R) 5/71 (https://dejure.org/1971,830)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1971 - AnwSt (R) 5/71 (https://dejure.org/1971,830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schild mit der Aufschrift "Soziallistisches Anwaltskollektiv" vor einer Rechtsanwaltskanzlei - Pflicht eines Rechtsanwalts zur Unterlassung der Verletzung der Würde des Anwaltsstandes - Werbeverbot für Anwälte - Verbot der Kundgabe politischer Ansichten - Rechtsanwalt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 57, 241
  • BGHSt 24, 235
  • NJW 1972, 297
  • MDR 1972, 254
  • DB 1972, 137
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.1962 - AnwSt (R) 14/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1971 - AnwSt (R) 5/71
    Ein solcher Verstoß liegt namentlich vor, wenn der Rechtsanwalt für seine Praxis wirbt oder den Anschein einer Werbung hervorruft (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1962 - AnwSt (R) 14/62 = EGE VII, 171, 174 f).
  • BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die strafrechtliche Hauptverhandlung ohne

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend angenommen, der Angeklagte müsse es grundsätzlich nicht hinnehmen, dass sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeiten, ohne dass er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtern, dass ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand eines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (OLG Celle, NJW 1965, S. 2264; OLG Hamm, MDR 1972, S. 254; Gollwitzer, in: Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 228 StPO , Rdnr. 20; Hürxthal, in: KK, § 265 StPO , Rdnr. 31; Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl., § 265 StPO , Rdnr. 19).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 13/77

    Anwaltliches Standesrecht (BGHSt 37, 366: Gebühr für Teilleistung bei

    Grundsätzlich darf der Rechtsanwalt Jedoch nach wie vor nur durch Leistung werben, die sich auch in der Berechtigung, akademische Titel und Grade zu führen, zeigen kann (vgl. BGH a.a.O.; BGHSt 24, 235, 237 = NJW 1972, 297; Isele BRAO 1976 § 2 V B 1 S. 16, Anhang zu § 43, Werbung; S. 802 ff; Gehre, Deutsches Steuerrecht 1978 S. 3 ff).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

    Wie seit langem allgemein anerkannt ist und auch der Bundesgerichtshof wiederholt (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1972 - AnwSt (R) 14/62 = EGE VII 171, 174; BGHSt 24, 235, 236; 25, 267 - betrifft einen Patentanwalt - BGHSt 26, 131/135; zuletzt durch Urteil vom 27. Februar 1978 - AnwSt (R) 13/77 - insoweit in BGHSt 27, 374 nicht abgedruckt) unter eingehender Würdigung der geschichtlichen Entwicklung und des einschlägigen Schrifttums, entschieden hat, gehört es deshalb zu den Pflichten eines Rechtsanwalts, nicht in unzulässiger Weise für seine Praxis zu werben und auch nicht einen solchen Anschein zu erwecken.
  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80

    Standeswidriges Verhalten durch Aufrechterhalten eines von dritter Seite

    Daß ein Rechtsanwalt pflichtwidrig handeln kann, der durch sein Verhalten den begründeten Anschein eines standeswidrigen Verhaltens setzt, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (BGHSt 24, 235 [236]; 26, 131 [133]; 28, 183 [193]; BGH, Beschluß vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 3/61 - EGK VI, 135).
  • BGH, 13.05.1985 - AnwSt (R) 1/85

    Werbewirksame Symbole - Anwaltliche Berufs- und Standespflichten -

    Die Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts sind zwar kein Gesetz, aber eine Erkenntnisquelle für das, was im Einzelfall nach der Auffassung angesehener und erfahrener Standesgenossen der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Anwälte und der Würde des AnwaltsStandes entspricht und deshalb zur Auslegung des § 43 BRAO herangezogen werden kann (BGHSt 18, 77, 78; 24, 235, 236; 28, 183, 189).
  • OLG Dresden, 02.12.1997 - 14 U 816/97

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

    Das angegriffene Praxisschild hat als ein stationär angebrachter Hinweis auf die Existenz der beklagten Steuerberatungsgesellschaft und die Lage ihrer Beratungsstelle Außenwirkung und fällt als ein Mittel zur Selbstdarstellung, auch wenn es in erster Linie der Orientierung des Publikums und der Auffindbarkeit der Büroräume der Beklagten dienen soll (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Urt. v. 08.11.1971 - AnwSt (R) 5/71, BGHSt 24, 235, 236), unter den Begriff der Werbung.
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2020 - Ss 53/20

    Umfang des Rechts des Angeklagten auf Beistand eines Verteidigers Entscheidung

    Ein solcher Fall kann in Ansehung des durch Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK und durch § 137 Abs. 1 StPO gewährleisteten Rechts, sich in jeder Verfahrenslage des Beistands seines Vertrauens zu bedienen (vgl. nur BVerfGE 9, 36, 38) insbesondere dann vorliegen, wenn sich durch eine Verhinderung des Verteidigers die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten, ohne dass er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtern, dass ihm eine (weitere) Verhandlung ohne Beistand seines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (OLG Celle NJW 1965, 2264 ; OLG Hamm MDR 1972, 254 ; BayObLG …
  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 10/74

    Unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts

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  • BGH, 18.06.1973 - AnwZ (B) 15/72

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Diese würden ihrerseits zu Versuchen Anlaß geben, das Zulassungshindernis aufzuweichen (vgl. BGHZ 57, 241).
  • OLG Schleswig, 10.07.1981 - 8 UF 234/79
    a) Nach inzwischen vorherrschender Auffassung (vgl. insbesondere BGHZ 57, 241, 247 ff mN) ist der Versorgungsausgleich als Folge der Scheidung nach Art. 17 EGBGB zu beurteilen.
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