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   BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71   

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https://dejure.org/1971,188
BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71 (https://dejure.org/1971,188)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1971 - 2 StR 492/71 (https://dejure.org/1971,188)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1971 - 2 StR 492/71 (https://dejure.org/1971,188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) - Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 239
  • NJW 1972, 402
  • MDR 1972, 159
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66

    Anspruch eines Angeklagten, in Deutschland stationierten Soldaten auf eine

    Auszug aus BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71
    Die Entscheidung des 1. Strafsenats in BGHSt 21, 81 [BGH 12.07.1966 - 1 StR 199/66] steht dem hier gewonnenen Ergebnis nicht entgegen.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Der Spielraum, den das Gesetz insoweit gewähre, reiche aus, um den Belastungen, denen der Angeklagte durch das unangemessen zögerlich geführte Verfahren ausgesetzt gewesen sei, in hinreichender Weise Rechnung zu tragen (BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275 f.; BGH NStZ 1982, 291, 292 m. w. N.).

    Dies könne in den gesetzlich vorgesehenen Fällen bis zum Absehen von Strafe, bei Verfahren wegen Vergehen aber auch zur deren Einstellung gemäß § 153 StPO führen; auch ein Gnadenerweis sei in Betracht zu ziehen (BGHSt 24, 239, 242 f.).

    So kommt beispielsweise die Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153 a StPO nur in Betracht, wenn sich der Angeklagte keines Verbrechens schuldig gemacht hat (vgl. BGHSt 24, 239, 242).

  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    In den jeweiligen Einzelfällen hat der Bundesgerichtshof ein Verfahrenshindernis bei den geltend gemachten Verstößen gegen das Rechtsstaatsgebot selbst nicht angenommen, so bei erheblicher Verfahrensverzögerung (vgl. BGHSt 21, 81; 24, 239; 35, 137; 46, 159), bei Tatprovokation durch staatlich gelenkte Lockspitzel (vgl. BGHSt 32, 345; 33, 356; 45, 321 m.w.N.) sowie bei Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (vgl. BGH, NStZ 1984, S. 419 f.).
  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Zu den wesentlichen Grundprinzipien des Strafverfahrensrechts zählt das unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG und der allgemeinen prozessualen Fürsorgepflicht abzuleitende, schlagwortartig als Beschleunigungsgebot bezeichnete Verbot rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (BGHSt 24, 239 f.; 26, 1, 4).
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