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   BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71   

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https://dejure.org/1971,16
BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71 (https://dejure.org/1971,16)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1971 - 1 StR 485/71 (https://dejure.org/1971,16)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71 (https://dejure.org/1971,16)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung - Bestimmung der Gesamtstrafe als gesonderter Strafzumessungsvorgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 75 Abs. 1 Satz 2 n.F.; StPO § 267 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 268
  • NJW 1972, 454
  • MDR 1972, 157
 
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Wird zitiert von ... (227)

  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08

    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher

    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Die Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bemessung von Einzelstrafen bei einer Vielzahl gleichartiger Serientaten entwickelt worden sind (BGHSt 24, 268, 271; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 17), lassen Raum für eine verfahrensökonomische Anwendung des Systems der Strafenbildung bei Tatmehrheit.

    Zur sachgerechten Erfassung des Gesamtunwerts solcher langgestreckter Tatserien und der dafür wesentlichen Zusammenhänge wie Gleichartigkeit der Motivationslage sowie Ausnutzung einer festen Täter-Opfer-Beziehung und gleichbleibender Rahmenbedingungen reichen die gesetzlichen Regeln über die Strafenbildung bei Tatmehrheit und die ergänzend dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Strafzumessung bei Serientaten aus (vgl. BGHSt 24, 268, 270; BGHR StGB § 46 II Tatumstände 4; § 54 I Bemessung 2, 4).

  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche

    Für die neuerlich zu treffende Gesamtstrafenentscheidung weist der Senat darauf hin, dass die Bemessung der Gesamtstrafe einer eingehenden Begründung bedarf, wenn die Einsatzstrafe nur geringfügig überschritten wird (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568; vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271).
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