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   BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72   

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https://dejure.org/1972,633
BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72 (https://dejure.org/1972,633)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1972 - 5 StR 54/72 (https://dejure.org/1972,633)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1972 - 5 StR 54/72 (https://dejure.org/1972,633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung eines Fahrzeuges als Verkehrsmittel - Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs - Fassung des Tatentschlusses gerichtet auf die Begehung eines Raubes in einem Kraftfahrzeug ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 320
  • NJW 1972, 913
  • MDR 1972, 528
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
    Auszug aus BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72
    Obwohl § 316 a StGB mit durch die Häufung von Überfällen auf Taxifahrer veranlaßt worden war (BGHSt 13, 27, 29) [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58], ist es auch bei Taten zu deren Nachteil erforderlich, daß sie unter Ausnutzung der durch die Fahrt, nämlich durch die Verhältnisse des neuzeitlichen Straßenverkehrs geschaffenen und ihm eigentümlichen Gefahren begangen werden (BGHSt 5, 280, 282 [BGH 12.01.1954 - 1 StR 631/53]; 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 2 StR 539/64 vom 13. Januar 1965).
  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
    Auszug aus BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72
    Obwohl § 316 a StGB mit durch die Häufung von Überfällen auf Taxifahrer veranlaßt worden war (BGHSt 13, 27, 29) [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58], ist es auch bei Taten zu deren Nachteil erforderlich, daß sie unter Ausnutzung der durch die Fahrt, nämlich durch die Verhältnisse des neuzeitlichen Straßenverkehrs geschaffenen und ihm eigentümlichen Gefahren begangen werden (BGHSt 5, 280, 282 [BGH 12.01.1954 - 1 StR 631/53]; 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 2 StR 539/64 vom 13. Januar 1965).
  • BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
    Auszug aus BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72
    Beschließt der Täter, in einem Kraftfahrzeug einen Raub zu begehen, erst, nachdem es schon angehalten hat, liegt in der Regel kein Autostraßenraub vor (BGHSt 19, 191; 5 StR 93/63 vom 30. April 1963).
  • BGH, 13.01.1965 - 2 StR 539/64

    Verurteilung wegen Autostraßenraubes - Tatbegehung unter Ausnutzung der

    Auszug aus BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72
    Obwohl § 316 a StGB mit durch die Häufung von Überfällen auf Taxifahrer veranlaßt worden war (BGHSt 13, 27, 29) [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58], ist es auch bei Taten zu deren Nachteil erforderlich, daß sie unter Ausnutzung der durch die Fahrt, nämlich durch die Verhältnisse des neuzeitlichen Straßenverkehrs geschaffenen und ihm eigentümlichen Gefahren begangen werden (BGHSt 5, 280, 282 [BGH 12.01.1954 - 1 StR 631/53]; 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 2 StR 539/64 vom 13. Januar 1965).
  • BGH, 30.04.1963 - 5 StR 93/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72
    Beschließt der Täter, in einem Kraftfahrzeug einen Raub zu begehen, erst, nachdem es schon angehalten hat, liegt in der Regel kein Autostraßenraub vor (BGHSt 19, 191; 5 StR 93/63 vom 30. April 1963).
  • BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs;

    Dies ist nicht gegeben, wenn der Entschluß zu einer solchen Tat erst nach Beendigung der Fahrt gefaßt und ausgeführt wird (BGHSt 19, 191, 192; 24, 320, 321-,37, 256, 258; BGH NStZ 2000, 144).
  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Allerdings wird dieses Merkmal nicht schon dadurch erfüllt, daß Gegenstand des Raubes ein fahrbereites Kraftfahrzeug ist (BGHSt 24, 320, ausführlicher NJW 1972, 913) oder daß darüber hinaus der Täter das Fahrzeug als Fluchtmittel nutzen will (BGHSt 22, 114, 117 m.N. der früheren teilweise weitergehenden Rechtsprechung; BGH NJW 1969, 1679).

    Diejenigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, in denen bei einem Angriff auf den Fahrer eines haltenden oder parkenden Kraftfahrzeugs ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer verneint worden ist (BGHSt 24, 320, ausführlicher NJW 1972, 913; 37, 256, 258 mit ausdrücklicher Ausnahme der Fälle eines fahrtechnisch bedingten Halts; BGH GA 1979, 466; BGH Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 - knapp wiedergegeben bei Holtz MDR 1980, 629; BGH Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83 -), stehen diesem Ergebnis nicht entgegen.

  • BGH, 08.11.2000 - 3 StR 360/00

    Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der besonderen Verhältnisse des

    Ihr steht nicht entgegen, daß der Tatbestand des § 316 a StGB vom Bundesgerichtshof in den Fällen verneint worden ist, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfand, also erst, nach dem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zunächst beendet war (BGH VRS 57, 197 = - BGH, Urt. vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschl. vom GA 1979, 466; 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83; vgl. auch BGHSt 24, 320, 321; 37, 256, 258; 38, 196).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    Sie besteht dagegen nicht, wenn der Täter zu Fuß an ein - nicht fahrtechnisch bedingt - haltendes Fahrzeug herantritt, um dessen Insassen während des Aufenthalts zu berauben (BGHSt 24, 320, 321; BGH GA 1979, 466, 467; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83).

    Eine Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ist schließlich auch nicht bereits deshalb anzunehmen, weil Gegenstand der schweren räuberischen Erpressung ein fahrbereites Kraftfahrzeug war (vgl. BGHSt 24, 320, 321; 38, 196, 197).

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Sie besteht aber nicht, wenn der Täter, wie hier der Angeklagte Sp., als er sich des Geschädigten bemächtigte, zu Fuß an ein geparktes Kraftfahrzeug herantritt, um dessen Insassen zu berauben (vgl. BGHSt 24, 320, 321; BGH NStZ-RR 1997, 356); auch der Transport eines Tatopfers mit dem Kraftfahrzeug an einen Ort, an welchem eine geplante Erpressung ausgeführt werden soll, erfüllt in einem solchen Fall den Tatbestand nicht (vgl. BGH NStZ 1998, 263; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., Rdn. 3 zu § 316 a m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93

    Verwirklichung des Straftatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

    In den Gesetzesmaterialien ist zwar auch von "Verbrechen der Autofallen" (BT-Drucks. I/3774 S. 6) bzw. von "Autofallen" (Protokoll der 202. Sitzung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht am 18. September 1952, S. 10; vgl. zum Sprachgebrauch auch BGHSt 13, 27; 24, 320) die Rede; eine der früheren Regelung entsprechende Beschränkung des Anwendungsbereichs auf "Autofallen" war damit jedoch erkennbar nicht verbunden.
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

    Diese Voraussetzung ist bei einem Täter, der ein haltendes Kraftfahrzeug entdeckt und dessen Führer während dieses Aufenthalts erpressen will, nicht gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1972 - 5 StR 54/72 -).

    Dennoch findet diese Vorschrift auch auf Taten zum Nachteil solcher Fahrer nur Anwendung, wenn sie unter Ausnutzung einer Gefahrensituation in dem vorstehend dargelegten Sinn begangen worden sind (BGH, Urteil vom 14. März 1972 - 5 StR 54/72 -).

  • OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach

    Voraussetzung dafür aber ist, dass die Verwaltungsbehörde den Betroffenen bereits konkret verdächtigt (BGHSt 24, 320;OLG Frankfurt am Main VRS 60, 213;; OLG Hamburg DAR 1999, 176; NZV 1999, 95; KK-Weidler OWiG, 2. Aufl. § 33 Rdn. 23).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff

    Ist die Fahrt beendet und wird der räuberische Entschluß - so wie hier mangels entgegenstehender Feststellungen zu Gunsten des Angeklagten angenommen werden muß - erst danach gefaßt, so fehlt es am Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs (vgl. BGHSt 19, 191, 192; 24, 320, 321; 37, 256, 258; BGH NStZ 1996, 435 f.).
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93

    Abgelegener Ort - Besondere Verhältnisse - Straßenverkehr - Überfall

    Dagegen ist der Tatbestand des § 316 a StGB in den Fällen verneint worden, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfand, also erst, nachdem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zunächst beendet war (BGH VRS 57, 197; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83; vgl. auch BGHSt 24, 320, 321; 37, 256, 258; 38, 196, 198; Günther JZ 1987, 369, 379; Keller JR 1992, 515, 516).
  • BGH, 18.04.1996 - 4 StR 110/96

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs - Kfz - Gegenstand des

  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 475/85

    Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung eines Tötungsdelikts - Eintritt der

  • BGH, 15.02.1977 - 1 StR 12/77

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer und versuchter schwerer Raub - Verabredung

  • BGH, 29.06.1978 - 4 StR 309/78

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Reihenfolge des Verfahrens -

  • BGH, 05.11.1974 - 1 StR 499/74

    Ausnutzung der dem fliessenden Verkehr eingentümlichen besonderen Gefahrenlage -

  • BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72

    Rechtsfolgen der Nichtbefolgung eines Beweisermittlungsantrags - Voraussetzungen

  • BGH, 10.08.1976 - 1 StR 389/76

    Verurteilung wegen versuchten Raubes und Urkundenfälschung - Verabredung eines

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