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   BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72   

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BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72 (https://dejure.org/1972,407)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1972 - 4 StR 71/72 (https://dejure.org/1972,407)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1972 - 4 StR 71/72 (https://dejure.org/1972,407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung - Vereidigung eines Verletzten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 176, § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 329
  • NJW 1972, 1144
  • MDR 1972, 619
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Auszug aus BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
    Innerhalb des Sitzungssaales geht die dem erkennenden Gericht - seinem Vorsitzenden oder dem Gericht selbst - vorbehaltene Sitzungspolizei, die Ausfluß der unabhängigen richterlichen Gewalt ist (BGHSt 17, 201, 204) [BGH 10.04.1962 - 1 StR 22/62], dem Hausrecht der Justizverwaltung vor.

    Der Bundesgerichtshof hat in den Entscheidungen BGHSt 17, 201, 204 [BGH 10.04.1962 - 1 StR 22/62]; 18, 179, 180 [BGH 15.01.1963 - 5 StR 528/62]die Meinung vertreten, daß in krassen Fällen von Störung der Sitzungsordnung (z.B. durch drohende Zurufe oder durch Ausschreitungen) der Vorsitzende kraft eigener Sitzungspolizeigewalt ohne Gerichtsbeschluß einzelne Personen aus dem Verhandlungsraum weisen dürfe.

    Zwar ist dem Vorsitzenden im Rahmen des § 176 GVG ein Ermessens Spielraum gewährt, um durch ihm geeignet erscheinende Anordnungen den reibungslosen Verhandlungsablauf wahren zu können (BGHSt 17, 201, 203 [BGH 10.04.1962 - 1 StR 22/62]/4).

  • BGH, 15.01.1963 - 5 StR 528/62

    Mitschreiben durch Zuhörer

    Auszug aus BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
    Es genügt, daß einzelne Personen in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt werden (vgl. BGHSt 3, 386, 388 [BGH 20.01.1953 - 1 StR 626/52]; 18, 179, 180) [BGH 15.01.1963 - 5 StR 528/62].

    Der Bundesgerichtshof hat in den Entscheidungen BGHSt 17, 201, 204 [BGH 10.04.1962 - 1 StR 22/62]; 18, 179, 180 [BGH 15.01.1963 - 5 StR 528/62]die Meinung vertreten, daß in krassen Fällen von Störung der Sitzungsordnung (z.B. durch drohende Zurufe oder durch Ausschreitungen) der Vorsitzende kraft eigener Sitzungspolizeigewalt ohne Gerichtsbeschluß einzelne Personen aus dem Verhandlungsraum weisen dürfe.

  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Auszug aus BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
    In Fällen der hier festgestellten groben Störung des Verhandlungsablaufs wird auch regelmäßig auf einfachem Wege (vgl. BGHSt 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71] ein Gerichtsbeschluß herbeigeführt werden können.
  • BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59

    Unerlässlichlichkeit einer Frage i.S.v. § 68a Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
    Will das Gericht einen Beweisantrag ablehnen, weil nach seiner Auffassung die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 StPO), muß es in den Gründen dieser Entscheidung darlegen, ob die behauptete Tatsache aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unerheblich ist, damit der Angeklagte seine Verteidigung sachgerecht darauf einstellen kann (BGHSt 2, 284, 286 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 96/52]; 13, 252, 255 [BGH 29.11.1959 - 1 StR 375/59]; BGH NJW 1953, 35 Nr. 21).
  • BGH, 03.04.1962 - 1 StR 75/62
    Auszug aus BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
    Der Beschluß, daß der durch die Straftat Verletzte zu vereidigen sei (§ 61 Nr. 2 StPO), bedarf keiner Begründung (BGHSt 15, 253 [BGH 13.12.1960 - 1 StR 389/60]; 17, 186, 187) [BGH 03.04.1962 - 1 StR 75/62].
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
    Will das Gericht einen Beweisantrag ablehnen, weil nach seiner Auffassung die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 StPO), muß es in den Gründen dieser Entscheidung darlegen, ob die behauptete Tatsache aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unerheblich ist, damit der Angeklagte seine Verteidigung sachgerecht darauf einstellen kann (BGHSt 2, 284, 286 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 96/52]; 13, 252, 255 [BGH 29.11.1959 - 1 StR 375/59]; BGH NJW 1953, 35 Nr. 21).
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
    Es genügt, daß einzelne Personen in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt werden (vgl. BGHSt 3, 386, 388 [BGH 20.01.1953 - 1 StR 626/52]; 18, 179, 180) [BGH 15.01.1963 - 5 StR 528/62].
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
    Ob deshalb der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO gegeben ist (vgl. hierzu BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]; 22, 297, 300), [BGH 18.12.1968 - 3 StR 297/68]braucht nicht entschieden zu werden, da eine weitere, die Öffentlichkeit der Verhandlung betreffende Rüge durchgreift.
  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60

    Begründung der gerichtlichen Entscheidung der Beeidigung von Zeugen - Antrag im

    Auszug aus BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
    Der Beschluß, daß der durch die Straftat Verletzte zu vereidigen sei (§ 61 Nr. 2 StPO), bedarf keiner Begründung (BGHSt 15, 253 [BGH 13.12.1960 - 1 StR 389/60]; 17, 186, 187) [BGH 03.04.1962 - 1 StR 75/62].
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
    Das Revisionsgericht hat Jedoch die im ersten Rechtszug vorgebrachten Ablehnungsgründe nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht zu würdigen und zu überprüfen (BGHSt 23, 265).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

  • RG, 10.05.1897 - 1312/97

    Handhabung der Sitzungspolizei oder Verletzung der Vorschriften über die

  • RG, 17.10.1930 - I 317/30

    Unter welchen Voraussetzungen können einzelne Personen wegen Gefährdung der

  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

    Das Hausrecht des Gerichtspräsidenten ist Rechtsgrundlage für alle Maßnahmen im Gerichtsgebäude, die außerhalb des Sitzungsbereichs erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 7 B 17/11 -, NJW 2011, S. 2530 ; Wickern, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 10, 26. Aufl. 2010, § 176 GVG Rn. 3; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 176 GVG Rn. 3, jeweils m.w.N.; zur Abgrenzung von Hausrecht und Sitzungspolizei BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 733/94 -, NJW 1996, S. 310 ; BGHSt 24, 329 ; 30, 350 ).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21

    Verurteilungen wegen verabredeter Brandstiftung zum zweiten Jahrestag der

    Da die Vorsitzende eine eigene Entscheidung getroffen hat, kommt es nicht darauf an, dass der grundsätzliche Vorrang der sitzungspolizeilichen Befugnisse gegenüber dem Hausrecht des Gerichtspräsidenten (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1972 - 4 StR 71/72, BGHSt 24, 329; Beschluss vom 19. Januar 1982 - 5 StR 166/81; auf diese Entscheidungen Bezug nehmend BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012, 2 BvR 2405/11, NJW 2012, 1863) bindende Regelungen der Justizverwaltung zur Kapazität eines Sitzungssaals nicht in jeglicher Hinsicht ausschließt.
  • BGH, 09.09.2003 - 4 StR 173/03

    Öffentlichkeitsgrundsatz (absoluter Revisionsgrund; Ausschluss einer einzigen

    Dieser Grundsatz ist nicht nur dann berührt, wenn die Öffentlichkeit insgesamt ohne gesetzlichen Grund ausgeschlossen wird, sondern schon dann, wenn auch nur eine einzige Person in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt wird (st. Rspr.; BGHSt 3, 386, 388; 18, 179, 180; 24, 329, 330).
  • OLG Bremen, 13.04.2016 - 1 Ws 44/16

    Keine Anfechtung der Ausübung des Hausrechts der Behördenleitung auf dem

    Innerhalb des Sitzungssaales und in den dem Sitzungssaal unmittelbar angrenzenden Bereichen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.1998, Az.: StB 3/98 - Rn. 5, zit. nach juris) gehen die dem erkennenden Gericht vorbehaltenen sitzungspolizeilichen Befugnisse dem Hausrecht der Justizverwaltung vor (BGHSt 24, 329 f.).
  • BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93

    Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess

    Eine Verletzung der Öffentlichkeitsvorschriften (§ 169 GVG, § 338 Nr. 6 StPO) liegt nicht nur vor, wenn die Öffentlichkeit insgesamt ohne gesetzlichen Grund ausgeschlossen wird, sondern auch dann, wenn eine einzelne Person in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt wird (BGHSt 3, 386, 388; 18, 179, 180; 24, 329, 330; vgl. auch BGH MDR 1963, 150).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07

    Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung

    a) Nach der Rechtsprechung der Fachgerichte steht das Hausrecht in Gerichtsgebäuden dem Behördenleiter als Organ der Justizverwaltung, bei den Gerichten somit dem jeweiligen Präsidenten, zu, sofern es nicht durch Wahrnehmung sitzungspolizeilicher Befugnisse der Vorsitzenden der Spruchkörper nach § 176 GVG verdrängt wird (vgl. BGHSt 24, 329 ; 30, 350 ).
  • BGH, 29.05.2008 - 4 StR 46/08

    Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens (notwendiger

    Zu der nach § 338 Nr. 6 StPO i.V.m. §§ 176 ff GVG erhobenen Verfahrensrüge bemerkt ergänzend der Senat: Zwar ist der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens auch dann verletzt, wenn einzelne Personen in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt werden (BGHSt 24, 329, 330; 18, 179, 180).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Zwar ist dieser Grundsatz nicht nur dann berührt, wenn die Öffentlichkeit insgesamt ohne gesetzlichen Grund ausgeschlossen wird, sondern auch dann, wenn eine einzelne Person in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt wird (BGHSt 3, 386, 388; 18, 179, 180; 24, 329, 330) [BGH 13.04.1972 - 4 StR 71/72].
  • BGH, 19.01.1982 - 5 StR 166/81

    Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit - Verurteilung wegen

    Das Hausrecht findet seine Grenze an der Sitzungspolizei (BGHSt 24, 329, 330), wobei es auf die Rechtsnatur des Hausrechts und seine sonstigen Grenzen nicht ankommt.
  • VG München, 22.03.2021 - M 30 E 21.1308

    Verwaltungsgerichte, Sitzungspolizeiliche Anordnungen, Sitzungspolizeiliche

    Das Hausrecht findet nach allgemeiner Meinung jedenfalls seine Grenze an der Sitzungspolizei (BGH, U.v. 13.4.1972 - 4 StR 71/72 - beck-online; BayVGH, B.v. 7.8.2008 - 3 ZB 07.2938 - beck-online Rn. 8).
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 3 ZB 07.2938

    Verweisung und zwangsweise Entfernung einer Rechtsanwältin aus dem Sitzungssaal

  • BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71

    Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung

  • BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78

    Begründetheit einer Revision wegen einer wirksamen Verfahrensrüge - Ausschluss

  • BGH, 28.02.1973 - 2 StR 645/72

    Strafbarkeit wegen unbefugten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit

  • BGH, 30.06.1981 - 5 StR 333/81

    Strafrahmenänderung aufgrund § 21 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 08.01.1975 - 3 StR 387/74

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Zur Entfernung eines Zuschauers auf Grund lauter

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