Rechtsprechung
BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung - Vereidigung eines Verletzten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 24, 329
- NJW 1972, 1144
- MDR 1972, 619
Wird zitiert von ... (16)
- BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von …
Das Hausrecht des Gerichtspräsidenten ist Rechtsgrundlage für alle Maßnahmen im Gerichtsgebäude, die außerhalb des Sitzungsbereichs erfolgen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 7 B 17/11 -, NJW 2011, S. 2530 ;… Wickern, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 10, 26. Aufl. 2010, § 176 GVG Rn. 3;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 176 GVG Rn. 3, jeweils m.w.N.;… zur Abgrenzung von Hausrecht und Sitzungspolizei BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 733/94 -, NJW 1996, S. 310 ; BGHSt 24, 329 ; 30, 350 ). - BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
Verurteilungen wegen verabredeter Brandstiftung zum zweiten Jahrestag der …
Da die Vorsitzende eine eigene Entscheidung getroffen hat, kommt es nicht darauf an, dass der grundsätzliche Vorrang der sitzungspolizeilichen Befugnisse gegenüber dem Hausrecht des Gerichtspräsidenten (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1972 - 4 StR 71/72, BGHSt 24, 329; Beschluss vom 19. Januar 1982 - 5 StR 166/81; auf diese Entscheidungen Bezug nehmend BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012, 2 BvR 2405/11, NJW 2012, 1863) bindende Regelungen der Justizverwaltung zur Kapazität eines Sitzungssaals nicht in jeglicher Hinsicht ausschließt. - BGH, 09.09.2003 - 4 StR 173/03
Öffentlichkeitsgrundsatz (absoluter Revisionsgrund; Ausschluss einer einzigen …
Dieser Grundsatz ist nicht nur dann berührt, wenn die Öffentlichkeit insgesamt ohne gesetzlichen Grund ausgeschlossen wird, sondern schon dann, wenn auch nur eine einzige Person in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt wird (st. Rspr.; BGHSt 3, 386, 388; 18, 179, 180; 24, 329, 330).
- OLG Bremen, 13.04.2016 - 1 Ws 44/16
Keine Anfechtung der Ausübung des Hausrechts der Behördenleitung auf dem …
Innerhalb des Sitzungssaales und in den dem Sitzungssaal unmittelbar angrenzenden Bereichen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.02.1998, Az.: StB 3/98 - Rn. 5, zit. nach juris) gehen die dem erkennenden Gericht vorbehaltenen sitzungspolizeilichen Befugnisse dem Hausrecht der Justizverwaltung vor (BGHSt 24, 329 f.). - BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung …
a) Nach der Rechtsprechung der Fachgerichte steht das Hausrecht in Gerichtsgebäuden dem Behördenleiter als Organ der Justizverwaltung, bei den Gerichten somit dem jeweiligen Präsidenten, zu, sofern es nicht durch Wahrnehmung sitzungspolizeilicher Befugnisse der Vorsitzenden der Spruchkörper nach § 176 GVG verdrängt wird (vgl. BGHSt 24, 329 ; 30, 350 ). - BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93
Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess …
Eine Verletzung der Öffentlichkeitsvorschriften (§ 169 GVG, § 338 Nr. 6 StPO) liegt nicht nur vor, wenn die Öffentlichkeit insgesamt ohne gesetzlichen Grund ausgeschlossen wird, sondern auch dann, wenn eine einzelne Person in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt wird (BGHSt 3, 386, 388; 18, 179, 180; 24, 329, 330; vgl. auch BGH MDR 1963, 150). - BGH, 29.05.2008 - 4 StR 46/08
Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens (notwendiger …
Zu der nach § 338 Nr. 6 StPO i.V.m. §§ 176 ff GVG erhobenen Verfahrensrüge bemerkt ergänzend der Senat: Zwar ist der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens auch dann verletzt, wenn einzelne Personen in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt werden (BGHSt 24, 329, 330; 18, 179, 180). - BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87
Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des …
Zwar ist dieser Grundsatz nicht nur dann berührt, wenn die Öffentlichkeit insgesamt ohne gesetzlichen Grund ausgeschlossen wird, sondern auch dann, wenn eine einzelne Person in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt wird (BGHSt 3, 386, 388; 18, 179, 180; 24, 329, 330) [BGH 13.04.1972 - 4 StR 71/72]. - BGH, 19.01.1982 - 5 StR 166/81
Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit - Verurteilung wegen …
Das Hausrecht findet seine Grenze an der Sitzungspolizei (BGHSt 24, 329, 330), wobei es auf die Rechtsnatur des Hausrechts und seine sonstigen Grenzen nicht ankommt. - VG München, 22.03.2021 - M 30 E 21.1308
Verwaltungsgerichte, Sitzungspolizeiliche Anordnungen, Sitzungspolizeiliche …
Das Hausrecht findet nach allgemeiner Meinung jedenfalls seine Grenze an der Sitzungspolizei (BGH, U.v. 13.4.1972 - 4 StR 71/72 - beck-online;… BayVGH, B.v. 7.8.2008 - 3 ZB 07.2938 - beck-online Rn. 8). - VGH Bayern, 07.08.2008 - 3 ZB 07.2938
Verweisung und zwangsweise Entfernung einer Rechtsanwältin aus dem Sitzungssaal …
- BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung …
- BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78
Begründetheit einer Revision wegen einer wirksamen Verfahrensrüge - Ausschluss …
- BGH, 28.02.1973 - 2 StR 645/72
Strafbarkeit wegen unbefugten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit …
- BGH, 30.06.1981 - 5 StR 333/81
Strafrahmenänderung aufgrund § 21 Strafgesetzbuch (StGB)
- BGH, 08.01.1975 - 3 StR 387/74
Grundsatz der Öffentlichkeit - Zur Entfernung eines Zuschauers auf Grund lauter …