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   BGH, 16.05.1972 - 5 StR 56/72   

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BGH, 16.05.1972 - 5 StR 56/72 (https://dejure.org/1972,303)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1972 - 5 StR 56/72 (https://dejure.org/1972,303)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1972 - 5 StR 56/72 (https://dejure.org/1972,303)
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Dienstpistole auf Armaturenbrett

§ 222 StGB, Straflosigkeit der fahrlässigen Ermöglichung eines Selbstmordes, freiverantwortliche Selbstverletzung, andernfalls Wertungswiderspruch zur straffreien Selbstmordbeihilfe

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit der fahrlässigen Mitverursachung des Todes eines Selbstmörders - Abgrenzung der bewussten Fahrlässigkeit vom Gehilfenvorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 342
  • NJW 1972, 1207
  • NJW 1972, 1476 (Ls.)
  • MDR 1972, 703
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54

    Nichthindern der Selbsttötung

    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 5 StR 56/72
    Es sieht sich aber an dieser Entscheidung durch das Urteil des I. Ferienstrafsenats des Bundesgerichtshofs in JR 1955, 104 gehindert, in dem - ohne jede nähere Begründung - eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung als zulässig bezeichnet wird.

    Das Urteil des I. Ferienstrafsenats in BGH JR 1955, 104 zwingt den Senat nicht, die Sache dem Großen Senat für Strafsachen vorzulegen, weil jener Feriensenat nicht mehr besteht (BGHSt 15, 209, 219) [BGH 09.11.1960 - 4 StR 407/60].

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 5 StR 56/72
    Das Urteil des 1. Strafsenats in BGHSt 2, 150 betrifft einen Fall, der wesentlich anders liegt.
  • BGH, 12.07.1962 - 1 StR 282/62
    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 5 StR 56/72
    Daß das Urteil, von dem das Oberlandesgericht abweichen will, von einem Ferienstrafsenat des Bundesgerichtshofes erlassen worden ist, schließt die Vorlegungspflicht nicht aus (vgl. BGHSt 17, 360).
  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 5 StR 56/72
    Das Urteil des I. Ferienstrafsenats in BGH JR 1955, 104 zwingt den Senat nicht, die Sache dem Großen Senat für Strafsachen vorzulegen, weil jener Feriensenat nicht mehr besteht (BGHSt 15, 209, 219) [BGH 09.11.1960 - 4 StR 407/60].
  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Tötende oder Verletzende, grundsätzlich nicht strafbar, wer das zu einer Selbsttötung oder Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert (BGHSt 32, 262, 263 f. = NStZ 1984, 410 m. Anm. Roxin; BGHSt 36, 1, 17; 37, 179, 181; 46, 279, 288; BGH NJW 2003, 2326, 2327; BGH NStZ 1985, 25, 26; ähnlich bereits BGHSt 24, 342, 343 f.).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    a) Die Rechtsprechung hat bisher kein in sich geschlossenes rechtliches System entwickelt, nach dem die strafrechtliche Beurteilung der unterschiedlichen Fallgruppen, die sich bei aktiver oder passiver Beteiligung Dritter an den verschiedenen Stadien eines freiverantwortlich ins Werk gesetzten Selbstmords ergeben, stets sachgerecht und in sich widerspruchsfrei vorgenommen werden kann (vgl. BGHSt 2, 150; 6, 147; 13, 162; 19, 135; 24, 342; BGH JR 1955, 104; BGH NJW 1960, 1821; BGH, Urt. vom 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57; BayObLG …

    Daher kann ohne Rücksicht auf die Lauterkeit der Motive nicht als Anstifter oder Gehilfe bestraft werden, wer sich hieran beteiligt (ständige Rechtsprechung, u.a. RGSt 70, 313 [315]; BGHSt 2, 150 [152]; 6, 147 [154]; 13, 162 [167]; 19, 135 [137]; 24, 342 [343]).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Der sich vorsätzlich Beteiligende kann infolgedessen (wegen Fehlens einer Haupttat) nicht als Anstifter oder Gehilfe bestrafe werden (BGHSt 2, 150, 152; 6, 147, 154; 13, 162, 167; 19, 135, 137; 24, 342, 343; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 33 und 35 vor § 211; Jähnke in LK 10. Aufl. Rdn. 21 und 22 vor § 211; Lackner, StGB 15. Aufl. Anm. 3a vor § 211; Wessels, Strafrecht BT - 1, 6. Aufl. S. 7 ff. jeweils m.w.Nachw.).

    Wer das zur Selbsttötung oder Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers fahrlässig veranlaßt, ermöglicht oder fördert, kann nicht strafbar sein, wenn er sich im Falle vorsätzlicher Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung nicht strafbar machen würde (BGHSt 24, 342; Eser aaO Rdn. 35 vor § 211 m.w.Nachw.; Hirsch JR 1979, 429, 430; Jähnke aaO Rdn. 23 vor § 211 m.w.Nachw.; Schünemann NStZ 1982, 60, 62; Wessels aaO S. 12).

  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78

    Zurechenbarkeit der selbstgesetzen tödlichen Injektionen zweier Patienten dem

    Für den Fall des Selbstmordes hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß derjenige, der fahrlässig den Tod eines Selbstmörders mitverursacht, nicht strafbar ist (BGHSt 24, 342).

    Die Garantenstellung des Arztes, der die Behandlung eines Patienten übernommen hat, unterscheidet den Fall grundlegend von dem Sachverhalt der Entscheidung BGHSt 24, 342, deren Leitsatz insofern zu weit gefaßt ist; sie gebietet es, daß der Arzt den Patienten im Rahmen der von ihm gewählten Therapie keinen vermeidbaren Risiken aussetzt, vor allem wenn es sich, wie hier, um die erstmalige Anwendung einer neuartigen Entziehungstherapie mit einem gefährlichen Medikament handelt, das in größerer als der für die einmalige Anwendung notwendigen Dosis in die Hand von rauschgiftabhängigen und damit erfahrungsgemäß besonders unberechenbaren Patienten gegeben wird.

  • LG Gießen, 28.06.2012 - 7 Qs 63/12

    Tötung durch Unterlassen: Strafbarkeit eines Arztes einer psychiatrischen Klinik

    Es geht nicht an, das mit einer solchen inneren Einstellung verübte Unrecht strafrechtlich strenger zu bewerten als die Tat desjenigen, der mit Gehilfenvorsatz dasselbe Unrecht bewirkt, nämlich den Tod eines Selbstmörders mit verursacht (BGHSt 24, 342, 343; 32, 262, 264).
  • OLG Nürnberg, 18.09.2002 - Ws 867/02

    Abgrenzung der fahrlässigen Tötung von einem fahrlässigen Beitrag zum Selbstmord

    Im Fall BGHSt 24, 342 (Urteil vom 16.5.1972) hatte ein Polizeibeamter seine Dienstpistole geladen auf das Armaturenbrett seines Fahrzeugs gelegt, obwohl er wußte, daß die Frau, mit der er die Fahrt unternahm, schon mehrere Selbstmordversuche unternommen hatte und oft plötzlich bedrückt und schwermütig wurde.
  • OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96

    Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem

    Dies gilt etwa für die fahrlässige Mitverursachung eines Selbstmordes (BGHSt 13, 162, 167; 24, 342; BGH NStZ 1987, 406 ), das Mitbewirken des Todes eines Rauschgiftkonsumenten durch den Verkauf oder die Überlassung von Drogen, durch deren Konsum sich jener bewußt selbst gefährdet (BGHSt 32, 262 ; BGH NStZ 1984, 410 m. Anm. Roxin; 1984, 452, 1985, 25; 1985, 319 f. m. Anm. Roxin) oder das Herbeiführen einer HIV-Infizierung eines anderen durch einverständlichen Sexualkontakt, wenn der andere um die Aids-Erkrankung seines Sexualpartners weiß (BayObLG NJW 1990, 131 ; offen gelassen von BGHSt 36, 1, 17).
  • OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 462/18
    Diese Grundsätze gelten sowohl für die vorsätzliche als auch für die fahrlässige Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung oder Selbstverletzung einschließlich der Selbsttötung (vgl. BGH, BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 5 StR 56/72, juris; Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, juris; Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, juris, Rdnr. 71 m.w.N.; Fischer, StGB, 65. Auflage, § 222, Rdnr. 28).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1973 - 1 Ws 333/73
    Daß ein Angeklagter nicht gezwungen sein darf, zwecks Erzielung eines Freispruchs sich selbst des "Gehilfenvorsatzes" zu bezichtigen, hat der BGH selbst hervorgehoben (vgl. BGH, NJW 72, 1207).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.1994 - 1 Ss 110/94

    Medikamentenabhängigkeit - § 223 StGB, straflose Beihilfe des Arztes zur bewußten

    Grundsätzlich gilt: Die vorsätzliche Anstiftung oder Beihilfe zur Selbstverletzung oder Selbstgefährdung ist bei freiem Entschluß des Opfers mangels tatbestandsmäßiger Haupttat nicht strafbar (vgl. BGHSt 24, 342 [343]; 32, 262 [264, 265]).
  • BGH, 20.03.1979 - 1 StR 632/78

    Straflose bloße Anstiftung zum Selbstmord oder Mord in mittelbarer Tätertschaft

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.03.2003 - 7 KLs 101 Js 773/01
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