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   BGH, 18.05.1972 - 4 StR 86/72   

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https://dejure.org/1972,276
BGH, 18.05.1972 - 4 StR 86/72 (https://dejure.org/1972,276)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1972 - 4 StR 86/72 (https://dejure.org/1972,276)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1972 - 4 StR 86/72 (https://dejure.org/1972,276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots nach § 37 des Strafgesetzbuches (StGB) bei einem Vergehen - Vorlage einer Rechtssache an den Bundesgerichtshof zur Entscheidung - Zweck eines Fahrverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 37

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 348
  • NJW 1972, 1332
  • MDR 1972, 702
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BGH, 18.05.1972 - 4 StR 86/72
    Das Fahrverbot ist als "Denkzettel" für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer gedacht, um "den Täter vor dem Rückfall zu warnen und ihm ein Gefühl dafür zu vermitteln, was es bedeutet, vorübergehend ohne Führerschein zu sein" (Amtl. Begr. zum Reg. Entw. des 2. StrVerkSichG vom 26. November 1964, BGBl I 921, BT-Drucks. IV/651 S. 12; vgl. auch BVerfGE 27, 36, 41 [BVerfG 16.07.1969 - 2 BvL 11/69]/42 = NJW 1969, 1623, 1624) [BVerfG 16.07.1969 - 2 BvL 11/69], kann also auch bei einmaligem Versagen ausgesprochen werden.

    Zu Unrecht beruft sich das Oberlandesgericht Hamm auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 (BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623).

  • OLG Hamm, 14.01.1971 - 5 Ss 1090/70
    Auszug aus BGH, 18.05.1972 - 4 StR 86/72
    Hieran sieht es sich jedoch durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Januar 1971 (NJW 1971, 1190) gehindert, das davon ausgeht, auch im Strafverfahren könne ebenso wie im Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 25 StVG ein Fahrverbot erst bei wiederholter hartnäckiger Mißachtung von Verkehrsvorschriften oder - im Falle einer einmaligen Zuwiderhandlung - bei einem besonders verantwortungslosen Verhalten des Täters ausgesprochen werden.
  • OLG Köln, 05.05.2020 - 1 RVs 40/20

    Anforderungen an Beweis für illegales Autorennen; Doppelverwertungsverbot

    Daher darf das Fahrverbot nur verhängt werden, wenn feststeht, dass der mit ihm angestrebte spezialpräventive Zweck mit der Hauptstrafe allein nicht erreicht werden kann (BGHSt 24, 345 [350] = NJW 1972, 1332 [1333]; SenE v. 18.11.2005 - 82 Ss 57/05 - = VRS 109, 338; SenE v. 05.01.2007 - 81 Ss 183/06 - SenE v. 02.10.2007 - 83 Ss 116/07 - SenE v. 07.03.2008 - 82 Ss 15/08 - SenE v. 07.07.2009 - 83 Ss 53/09 - SenE v. 19.03.2010 - III-1 RVs 35/10 - SenE v. 03.08.2012 - III-1 RVs 142/12 - SenE v. 09.10.2012 - III-1 RVs 195/12 - SenE v. 16.10.2015 - III-1 RVs 197/15 - SenE v. 15.06.2018 - III-1 RVs 124/18).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04

    Hauptstrafe; Nebenstrafe; Wechselwirkung; langer Zeitraum zwischen Tat und

    Es ist daher in jedem Fall zu prüfen, ob der angestrebte (spezialpräventive) Erfolg nicht durch eine höher bemessene Hauptstrafe erreicht werden kann (vgl. hierzu LK-Geppert, StGB, 11.Aufl., § 44 Rdnr. 28 f.; BGHSt 24, 348, 350; 29, 58, 60/61; OLG Düsseldorf, StV 1993, 310, 311).
  • OLG Stuttgart, 10.12.1997 - 1 Ss 647/97

    Erfolgsaussichten einer Revision gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen

    Das Fahrverbot nach § 44 StGB hat daher den Charakter einer Nebenstrafe, für die das Erfordernis der Schuldangemessenheit gilt (vgl. BGHSt 24, 348 ).

    Als Nebenstrafe darf das Fahrverbot nur verhängt werden, wenn der mit ihm angestrebte spezialpräventive Zweck mit der Hauptstrafe allein nicht erreicht werden kann (vgl. BGHSt 24, 348 ).

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 3 Ss 135/05

    Geldstrafe wegen Nötigung im Straßenverkehr: Unzulässigkeit einer Überhöhung des

    Die Anordnung eines Fahrverbots setzt insbesondere voraus, dass der mit ihm angestrebte spezialpräventive Zweck mit der Hauptstrafe allein nicht erreicht werden kann (BGHSt 24, 348, 350; OLG Hamm DAR 2004, 535, 536).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Das hat der Senat in seinem Beschluß vom 18. Mai 1972, auf den verwiesen wird, eingehend dargelegt (BGHSt 24, 348, 350 ff; vgl. auch Cramer StVR 2. Aufl., Bd. I § 44 StGB Rdn. 63; Jagusch a.a.O. Rdn. 14; Janiszewski, Straßenverkehrs-Strafrecht, Rdn. 196 ff; Mayr a.a.O. § 25 StVG Rdn. 1).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 210/79

    Anordnung eines Fahrverbotes bei fehlender Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Unabhängig von der praktischen Auswirkung im abgeurteilten Einzelfall ist das Fahrverbot also, ebenso wie die Hauptstrafe und in Wechselwirkung mit ihr, entsprechend den Erfordernissen der Schuldangemessenheit nach allgemeinen Strafzumessungsregeln und unter Berücksichtigung seiner Warnfunktion zu verhängen und zu bemessen, um zusammen mit der Hauptstrafe den Strafzweck zu erreichen (vgl. Schäfer in LK 10. Aufl. § 44 StGB Rdn. 9 m.Hinw. auf BGHSt 24, 348, 350).
  • OLG Köln, 05.11.1991 - Ss 495/91

    Unfall; Abends; Unverzüglich; Benachrichtigung; Geschädigter; Polizei; Schaden;

    Das Fahrverbot darf nur angeordnet werden, wenn feststeht, daß der mit der Hauptstrafe verfolgte Zweck ohne die Nebenstrafe nicht erreicht werden kann (vgl. BGH NJW 1972, 1332; OLG Bremen DAR 1988, 389).
  • OLG Köln, 19.08.2005 - 83 Ss 26/05

    Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts über Wegfall des Fahrverbots bei

    Als Nebenstrafe darf das Fahrverbot aber nur verhängt werden, wenn feststeht, dass der mit ihm angestrebte spezialpräventive Zweck mit der Hauptstrafe allein nicht erreicht werden kann (BGHSt 24, 348, 350; Senat NZV 96, 286; Tröndle/Fischer a.a.O. § 44 Rdnr. 2; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 44 StGB Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 18.11.2005 - 82 Ss 57/05

    (Sprung-)Revision aufgrund der Verhängung eines Fahrverbots wegen unerlaubten

    Als Nebenstrafe darf das Fahrverbot aber nur verhängt werden, wenn feststeht, dass der mit ihm angestrebte spezialpräventive Zweck mit der Hauptstrafe allein nicht erreicht werden kann (BGHSt 24, 348, 350; Senat NZV 96, 286; Tröndle/Fischer a.a.O. § 44 Rdnr. 2; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 44 StGB Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 686/95
    Für seine Anordnung gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln (§ 46 StGB ), namentlich das Erfordernis der Schuldangemessenheit (vgl. BGHSt 24, 348, 350; Senat a.a.O. sowie VRS 81, 21 = DAR 1991, 112).
  • OLG Koblenz, 18.10.2017 - 1 OLG 6 Ss 159/17

    Bei unerlaubtem Entfernen darf Unfallverursachung nicht strafschärfend gewertet

  • OLG Jena, 29.06.2007 - 1 Ss 103/07

    Strafzumessung

  • OLG Köln, 09.12.1994 - Ss 530/94

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots bei Verwirklung des Tatbestands

  • KG, 05.07.1999 - 1 Ss 367/98
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