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   BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70   

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BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70 (https://dejure.org/1971,117)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1971 - 4 StR 238/70 (https://dejure.org/1971,117)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1971 - 4 StR 238/70 (https://dejure.org/1971,117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit schweren Unfallfolgen - Gesichtspunkte für Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung - Aussetzung der Vollstreckung trotz der Befürchtung des Unverständnisses der Bevölkerung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1969) § 23

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 64
  • NJW 1971, 664
  • MDR 1971, 313
  • DB 1971, 287
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70
    Inzwischen hat zwar der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit seinem - zum Abdruck in BGHSt vorgesehenen - Urteil vom 8. Dezember 1970, 1 StR 353/70, darüber entschieden, wie der in § 23 Abs. 3 StGB n.F. enthaltene Begriff der Verteidigung der Rechtsordnung zu verstehen ist und unter welchen Voraussetzungen er allgemein der Aussetzung einer Freiheitsstrafe entgegensteht.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    bb) Der positive Aspekt der Generalprävention wird gemeinhin in der Erhaltung und Stärkung des Vertrauens in die Bestandskraft und Durchsetzungskraft der Rechtsordnung gesehen (vgl BGHSt 24, 40 (46); 24, 64 (66); BGH GA 1976, 113 (114)).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen werden könnte (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 46; Beschluss vom 21. Januar 1971 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 66, jew. zu § 23 Abs. 3 StGB aF).

    Es handelt sich vielmehr um unterschiedliche Gesichtspunkte; die Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist deshalb unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 1971 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 69; Urteil vom 17. März 1994 - 4 StR 4/94, NStZ 1994, 336), wobei generalpräventiven Erwägungen Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 45 mit Nachw. aus der Gesetzgebungsgeschichte; abw. Groß in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 56 Rn. 42 mwN).

  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

    Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 46; Beschluss vom 21. Januar 1971 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 66, jew. zu § 23 Abs. 3 StGB aF; Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NStZ 2018, 29, 31).
  • LG Köln, 22.03.2018 - 103 KLs 13/17

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung: Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis

    Die Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40; 24, 64, jeweils zu § 23 Abs. 3 StGB a.F.).

    Es handelt sich mithin um unterschiedliche Gesichtspunkte; die Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist deshalb unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (vgl. BGHSt 24, 64; BGH, NStZ 1994, 336), wobei generalpräventiven Erwägungen Bedeutung zukommt (vgl. BGHSt 24, 40).

    Wer alkoholbedingt fahruntüchtig am Straßenverkehr teilnimmt, beschwört - in aller Regel bewusst - nicht mehr beherrschbare Gefahren für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer herauf (BGHSt 24, 64), deren Folgen oftmals nicht mehr wieder gut zu machen sind.

  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90
    Entscheidendes Merkmal für die Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB ist die Erhaltung der Rechtstreue der Bevölkerung (BGHSt 24, 64/66).

    Das ist dann der Fall, wenn ein bloßer Strafausspruch ohne Vollstreckung angesichts einer schwerwiegende Besonderheiten aufweisenden konkreten Gestaltung des Einzelfalls als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit und unsicheres Zurückweichen vor dem Unrecht aufgefaßt werden müßte (BGHSt 24, 64/66; BayObLGSt 1970, 98 und 190/191).

    Es wird jedoch bei folgenschweren Trunkenheitsdelikten - immer unter Vorbehalt der Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls - zwar nicht in der Regel, wohl aber häufiger als bei den meisten anderen Straftaten anzunehmen sein, dass die Verteidigung der Rechtsordnung eine Vollstreckung der Strafe gebietet (BGHSt 24, 64/66 f.).

    Bei einer Trunkenheitsfahrt, die zu einem Unfall mit tödlichem Ausgang und zu einer nicht unerheblichen Körperverletzung (hier: die Fußgänger hatten die Mitte der Gegenfahrbahn erreicht; die Fußgängerin wurde getötet, der Fußgänger wurde beträchtlich verletzt) führte, liegt die Beeinträchtigung der Rechtstreue der Bevölkerung, auf die nach § 56 Abs. 3 StGB gerade abzustellen ist, besonders nahe (BGHSt 24, 64/66).

  • BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14

    Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat);

    Eine solche ist zwar, wie die Revision zu Recht vorträgt, geboten, wenn im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls eine Strafaussetzung für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich oder gar unerträglich wäre, und die Strafaussetzung das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttern könnte (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 46; Beschluss vom 21. Januar 1970 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 66).

    Soweit die Staatsanwaltschaft in ihrer Revision auf die allgemeine Gefährlichkeit von Sprengstoffexplosionen abstellt, übersieht sie, dass generalpräventive Erwägungen - wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat (UA S. 25) - nicht dazu führen dürfen, bestimmte Tatbestände gänzlich von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung auszuschließen (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 21. Januar 1970 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 67; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 255/12, NStZ-RR 2013, 40, 41).

  • OLG Rostock, 22.10.2004 - 1 Ss 210/04

    Versagung der Bewährungsaussetzung zur Verteidigung der Rechtsordnung bei

    Besonders für Trunkenheitsdelikte im Straßenverkehr mit tödlichen Unfallfolgen gilt, dass bei ihnen die Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB häufiger vorliegen werden als bei den meisten anderen Straftaten (grundlegend BGHSt 24, 64ff.; NJW 1990, 193f.; dem folgend OLG Hamm, VRS 85 (1993), 190, 195; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 246, 247).

    Wer alkoholbedingt fahruntüchtig am Straßenverkehr teilnimmt, beschwört - in aller Regel bewußt - nicht mehr beherrschbare Gefahren für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer herauf (BGHSt 24, 64, 68).

    Nach der Rechtsprechung ist als solch ein Umstand zu werten, dass der Angeklagte durch den Unfall selbst schwer verletzt worden ist (BGH NJW 1990, 193, 194), ein erhebliches Mitverschulden des Opfers vorliegt (BGHSt 24, 64, 68; NStZ 1994, 336) oder lediglich eine verkehrsarme und kurze Strecke zurückgelegt werden soll (BGH a.a.O.).

  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und

    Strafaussetzung zur Bewährung kann indes nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen werden könnte (BGH, Urteile vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011 Rn. 29; vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 46; Beschluss vom 21. Januar 1971 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 66).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17

    Helge Achenbach bleibt in Strafhaft

    Dabei ist auch darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten können (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG, Beschluss vom 9. Juli 1997 -5 Ws 425/97 - juris).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 4/94

    Straßenverkehrsgefährdung - Bewilligung - Strafaussetzung zur Bewährung - Unfall

    Bei auf Trunkenheit zurückzuführenden Verkehrsvergehen mit schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen, wird deshalb die Versagung der Strafaussetzung häufig näher liegen als deren Bewilligung (BGHSt 24, 64, 68 f) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70].

    Ihre Annahme, die Strafaussetzung werde bei der von allen Umständen des Falles zutreffend unterrichteten Bevölkerung nicht auf Unverständnis stoßen und das Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts nicht erschüttern (BGHSt 24, 64, 69) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70], läßt jedenfalls einen Rechtsfehler nicht erkennen.

  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

  • OLG Köln, 07.05.1993 - Ss 122/93

    Strafaussetzung; Verteidigung der Rechtsordnung; Günstige Sozialprognose;

  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

  • LG Bielefeld, 03.04.2014 - 11 Ns 6/14

    Fahrlässige Tötung durch Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Radfahrer in

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

  • BGH, 17.01.2002 - 4 StR 509/01

    Strafzumessung bei fahrlässiger Tötung; Aussetzung zur Bewährung (besondere

  • BVerfG, 09.03.1992 - 2 BvR 237/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlnes einer Begründung im

  • OLG Celle, 02.03.1999 - 21 Ss 3/99

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Fahrt unter Alkohol und Drogen -

  • BayObLG, 25.03.2002 - 5St RR 68/02

    Strafaussetzung zur Bewährung und Verteidigung der Rechtsordnung

  • OLG Hamm, 20.03.1990 - 3 Ss 196/90
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

  • BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01

    Zeitpunkt der Geltendmachung des Verwertungsverbots hinsichtlich einer Aussage

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

  • BGH, 14.12.1972 - 4 StR 548/72

    Beihilfe zum Meineid - "Täuschung" im Sinne des § 136 a Strafprozessordnung

  • KG, 26.03.2018 - 161 Ss 32/18

    Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Verkehrsdelikten

  • KG, 30.07.2014 - 2 Ws 270/14

    Betrugsserie durch Apotheker

  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87

    Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner

  • KG, 15.08.2018 - 121 Ss 123/18

    Bewährung und Sperrfrist bei Bewährungsbrecher

  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 221/89

    Rechtliche Wirkungen einer Strafmilderung bei einem besonders schweren Fall einer

  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der

  • KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17

    Strafvollstreckung nach Verurteilung u.a. wegen Steuerhinterziehung:

  • BayObLG, 04.08.2003 - 1St RR 88/03

    Strafaussetzung zur Bewährung: Versagung bei Trunkenheits-Verkehrsdelikten mit

  • BGH, 14.11.1984 - 3 StR 449/84

    Umfassende Begründung eines Gerichts bei Annahme einer günstigen Sozialprognose

  • KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17

    Begründung von Beweisantragsablehnung und Verwarnung

  • OLG Hamm, 24.09.2002 - 4 Ss 782/02

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, tödlicher Verkehrsunfall, Strafzumessung,

  • OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
  • BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90

    Strafrahmenwahl - Anforderungen - Milderung - Strafuntergrenze

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 480/89

    Fortsetzungszusammenhang zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid -

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 663/80

    Totschlag in einem minder schweren Fall (Reizung zum Zorn) - Strafaussetzung zur

  • BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77

    (Beihilfe) zur Untreue - Verstoß gegen Gebot der Bindung des Untergerichts -

  • KG, 04.02.2019 - 3 Ss 5/19

    Erneute Bewährungsaussetzung bei religiös motivierter Körperverletzung

  • OLG Koblenz, 29.02.2000 - 1 Ss 27/00

    Fahrlässige Tötung; Alkoholisierung des Fahrers; Verteidigung der Rechtsordnung;

  • BGH, 03.09.1991 - 1 StR 455/91

    Verwerfung der Revision - Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten

  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88

    Voraussetzungen für die Wahl des Strafrahmens

  • BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87

    Maßstäbe für die Annahme eines besonders schweren Fall des Betrugs - Ergebnis der

  • BGH, 30.12.1980 - 4 StR 683/80

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren

  • OLG Zweibrücken, 07.06.1996 - 1 Ss 51/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafzumessung, Generalprävention, Verteidigung der

  • KG, 19.04.1995 - 5 Ws 76/95
  • BGH, 07.11.1989 - 1 StR 517/89

    Aufgabe eines Tatrichters hinsichtlich der Strafzumessung - Strafaussetzung zur

  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82

    Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters

  • BGH, 02.10.1991 - 3 StR 342/91

    Strafaussetzung zur Bewährung - Auseinandersetzung mit der die Tat bestreitenden

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 100/87

    Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses der Verjährung bei der Verfolgung des

  • BGH, 13.03.1984 - 5 StR 53/84

    Vorliegen von besonderen Umständen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 2 Ws 349/07

    Strafaussetzung; Bewährung; bedingte Entlassung; Halbstrafe; Voraussetzungen

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 510/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 568/88

    Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob dem Angeklagten eine günstige

  • BGH, 14.05.1985 - 4 StR 100/85

    Gewicht der Milderungsgründe bei vergleichsweise gering erscheinenden

  • OLG Hamburg, 20.09.1983 - 2 Ss 185/83

    Straftat während Hafturlaub; Verteidigung der Rechtsordnung; Versagung der

  • BGH, 03.06.1982 - 4 StR 203/82

    Überprüfungsmöglichkeit von Strafzumessungserwägungen - Anforderungen an Gericht

  • BGH, 08.07.1980 - 1 StR 314/80

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • BGH, 28.06.1978 - 3 StR 199/78

    Beanstandung der Straffestsetzung des Tatrichters mit der Sachrüge durch das

  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Günstige Sozialprognose und

  • BGH, 08.01.1985 - 1 StR 771/84

    Vorliegen von besonderen Umständen i. S. v. § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 01.07.1976 - 4 StR 205/76

    Bewährungsstrafe bei zu erwartender Gesamtfreiheitsstrafe von über einem Jahr -

  • BGH, 11.02.1971 - 4 StR 498/70

    Antrag auf Vornahme einer Ortsbesichtigung - Bemessung der verwirkten

  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 269/79

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung - Folgen der Strafvollstreckung

  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 334/72

    Verurteilung wegen Diebstahls und Bandendiebstahls - Konkurrierende

  • BayObLG, 09.11.1971 - RReg. 6 St 107/71
  • BGH, 05.11.1980 - 2 StR 424/80

    Ermittlung des vollen Unrechtsgehalts einer Straftat - Entfaltung krimineller

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