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   BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70   

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BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70 (https://dejure.org/1971,628)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70 (https://dejure.org/1971,628)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1971 - AnwSt (R) 7/70 (https://dejure.org/1971,628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugelassene Revision nach erfolgloser Berufung gegen die Verwarnung eines Rechtsanwalts durch das Ehrengericht - Beurteilung widerstreitender Interessen eines Rechtsanwalts als Beauftragter einer Aktionärgruppe sowie als beauftragter Anwalt für ein Mandat des Vorstands ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 55, 235
  • BGHSt 24, 81
  • NJW 1971, 1048
  • MDR 1971, 413
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70
    Etwas anderes gilt nicht etwa deshalb, weil im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt ein Sachverhalt, der sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]).

    Dieser Anschuldigungspunkt war zusammen mit dem Vorwurf, der Beschwerdeführer habe Rechtsanwalt S. verächtlich gemacht, in einem Verfahren erhoben worden und über beide konnte nur einheitlich entschieden werden (BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]).

  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70
    Weil der Generalstaatsanwalt nur die Vorgänge unter 1) und 2) des Beschlusses vom 6. Juli 1966 zum Gegenstand der Anschuldigungsschrift gemacht hat, könnten die unter 3) und 4) des Beschlusses vom 6. Juli 1966 genannten Vorfälle nur dann Gegenstand des Hauptverfahrens geworden sein, wenn sie mit dem im Eröffnungsbeschluß vom 15. Februar 1968 in Verbindung mit der Anschuldigungsschrift vom 17. November 1967 angegebenen Vorfällen eine Tat im Sinne des § 264 StPO sein würden (vgl. dazu BGHSt 21, 256 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67]; 23, 141 [BGH 29.10.1969 - 2 StR 57/69]; 23, 270) [BGH 29.05.1970 - 3 StR 2/70].
  • BGH, 29.10.1969 - 2 StR 57/69

    Verjährung eines Mordversuchs - Hindernis der Strafverfolgung - Begehung von

    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70
    Weil der Generalstaatsanwalt nur die Vorgänge unter 1) und 2) des Beschlusses vom 6. Juli 1966 zum Gegenstand der Anschuldigungsschrift gemacht hat, könnten die unter 3) und 4) des Beschlusses vom 6. Juli 1966 genannten Vorfälle nur dann Gegenstand des Hauptverfahrens geworden sein, wenn sie mit dem im Eröffnungsbeschluß vom 15. Februar 1968 in Verbindung mit der Anschuldigungsschrift vom 17. November 1967 angegebenen Vorfällen eine Tat im Sinne des § 264 StPO sein würden (vgl. dazu BGHSt 21, 256 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67]; 23, 141 [BGH 29.10.1969 - 2 StR 57/69]; 23, 270) [BGH 29.05.1970 - 3 StR 2/70].
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70
    Weil der Generalstaatsanwalt nur die Vorgänge unter 1) und 2) des Beschlusses vom 6. Juli 1966 zum Gegenstand der Anschuldigungsschrift gemacht hat, könnten die unter 3) und 4) des Beschlusses vom 6. Juli 1966 genannten Vorfälle nur dann Gegenstand des Hauptverfahrens geworden sein, wenn sie mit dem im Eröffnungsbeschluß vom 15. Februar 1968 in Verbindung mit der Anschuldigungsschrift vom 17. November 1967 angegebenen Vorfällen eine Tat im Sinne des § 264 StPO sein würden (vgl. dazu BGHSt 21, 256 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67]; 23, 141 [BGH 29.10.1969 - 2 StR 57/69]; 23, 270) [BGH 29.05.1970 - 3 StR 2/70].
  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70
    Weil der Generalstaatsanwalt nur die Vorgänge unter 1) und 2) des Beschlusses vom 6. Juli 1966 zum Gegenstand der Anschuldigungsschrift gemacht hat, könnten die unter 3) und 4) des Beschlusses vom 6. Juli 1966 genannten Vorfälle nur dann Gegenstand des Hauptverfahrens geworden sein, wenn sie mit dem im Eröffnungsbeschluß vom 15. Februar 1968 in Verbindung mit der Anschuldigungsschrift vom 17. November 1967 angegebenen Vorfällen eine Tat im Sinne des § 264 StPO sein würden (vgl. dazu BGHSt 21, 256 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67]; 23, 141 [BGH 29.10.1969 - 2 StR 57/69]; 23, 270) [BGH 29.05.1970 - 3 StR 2/70].
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70
    Weil der Generalstaatsanwalt nur die Vorgänge unter 1) und 2) des Beschlusses vom 6. Juli 1966 zum Gegenstand der Anschuldigungsschrift gemacht hat, könnten die unter 3) und 4) des Beschlusses vom 6. Juli 1966 genannten Vorfälle nur dann Gegenstand des Hauptverfahrens geworden sein, wenn sie mit dem im Eröffnungsbeschluß vom 15. Februar 1968 in Verbindung mit der Anschuldigungsschrift vom 17. November 1967 angegebenen Vorfällen eine Tat im Sinne des § 264 StPO sein würden (vgl. dazu BGHSt 21, 256 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67]; 23, 141 [BGH 29.10.1969 - 2 StR 57/69]; 23, 270) [BGH 29.05.1970 - 3 StR 2/70].
  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    Zwar gilt auch im berufsgerichtlichen Verfahren der Anklagegrundsatz mit der Folge, dass Gegenstand des Verfahrens nur Pflichtverstöße sein dürfen, die Gegenstand der Anschuldigungsschrift und des Eröffnungsbeschlusses waren (BGH, Urteil vom 25. Januar 1971 - AnwSt (R) 7/70, BGHSt 24, 81, 86).
  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

    Für die Frage, wann eine Tat im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB (begangen und) beendet ist, kommt es nach der gebotenen einheitlichen Betrachtung aller in demselben Verfahren festgestellten Pflichtverletzungen allein auf die (Begehung und) Beendigung der zeitlich letzten Pflichtverletzung an (Anschluß an BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; 27, 305).

    Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf ein Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und kann die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden (BGH stand. Rechtspr., vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77 = BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77] = LM Nr. 9 zu § 113 BRAO).

  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80

    Standeswidriges Verhalten durch Aufrechterhalten eines von dritter Seite

    Durch diese wird, ebenso wie im Strafverfahren (BGHSt 10, 157 [159]; 16, 73 [75]; BGH, Urteil v. 5. Oktober 1979 - 5 StR 527/79 (S), abgedruckt bei Holtz MDR 1980, 104 [107]), festgelegt, welches Tatgeschehen Gegenstand des Verfahrens und der Urteilsfindung ist (BGHSt 24, 81 [85]).

    Etwas anderes gilt nicht etwa deshalb, weil im ehrengerichtlichen Verfahren ein Sachverhalt, der sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden kann (BGHSt 16, 257); denn mehrere pflichtwidrige Handlungen werden zu einer einheitlich zu beurteilenden Pflichtverletzung erst durch die Anschuldigungsschrift und den Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens, durch etwaige gerichtliche Beschlüsse, mehrere bei Gericht anhängige Verfahren miteinander zu verbinden (BGHSt 24, 81 [86]), oder auch durch eine Nachtragsanschuldigungsschrift (§ 116 BRAO in Verbindung mit § 266 StPO ) und den Beschluß des Gerichts, diese in das Verfahren einzubeziehen.

  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 12/88

    Rechtsmittel

    Das bedeutet jedoch nicht, daß über einen Sachverhalt entschieden werden kann, der nicht Gegenstand des Eröffnungsbeschlusses war; denn mehrere pflichtwidrige Handlungen werden erst durch den Eröffnungsbeschluß oder einen gerichtlichen Verbindungsbeschluß zu einer einheitlichen Pflichtverletzung (BGHSt 24, 81, 86) [BGH 25.01.1971 - AnwSt R 7/70].

    In diesem Fall ist die Strafklage verbraucht; im berufsgerichtlichen Verfahren tritt ein solcher Verbrauch hinsichtlich unbekannt gebliebener Pflichtverletzungen aber trotz des Einheitlichkeitsgrundsatzes nicht ein, weil die Einheitlichkeit der Berufspflichtverletzung durch den Eröffnungsbeschluß begrenzt wird (BGHSt 24, 81, 86 [BGH 25.01.1971 - AnwSt R 7/70]; BGH Urteil vom 28. November 1977 - Stb StR 2/77 - und vom 27. August 1979 - Stb StR 6/79).

  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 8/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Durch diese wird, ebenso wie im Strafverfahren (BGHSt 10, 137, 139; 16, 73, 75; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S), abgedruckt bei Holtz NDR 1980, 104, 107), festgelegt, welches Tatgeschehen Gegenstand des Verfahrens und der Urteilsfindung ist (BGHSt 24, 81, 85).

    Etwas anderes gilt nicht etwa deshalb, weil im ehrengerichtlichen Verfahren ein Sachverhalt, der sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden kann (BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]); denn mehrere pflichtwidrige Handlungen werden zu einer einheitlich zu beurteilenden Pflichtverletzung erst durch die Anschuldigungsschrift und den Beschluß über die Eröffnung des Kauptverfahrens, durch etwaige gerichtliche Beschlüsse, mehrere bei Gericht anhängige Verfahren miteinander zu verbinden (BGHSt 24, 81, 86), oder auch durch eine Nachtragsanschuldigungsschrift (§ 116 BRAO in Verbindung mit § 266 StPO) und den Beschluß des Gerichts, diese in das Verfahren einzubeziehen.

  • BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 6/79

    Ausschluss vom Beruf der Steuerbevollmächtigten - Nicht rechtzeitige Abgabe von

    Zwar gilt im berufsgerichtlichen Verfahren gegen einen Steuerbevollmächtigten der Grundsatz, daß über mehrere Pflichtverletzungen einheitlich zu entscheiden ist, d.h. für sie nur eine einheitliche Maßnahme verhängt werden darf (vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 19, 90, 93 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; 24, 81, 86).

    Voraussetzung ist jedoch, daß sie Gegenstand der Anschuldigungsschrift sowie des Eröffnungsbeschlusses waren (BGHSt 24, 81, 86 sowie BGH, Urt. vom 10. Mai 1976 - Stb StR 2/76 -).

  • BGH, 28.11.1977 - StB StR 2/77

    Ausschluss aus dem Berufsstand der Steuerbevollmächtigten - Wiederholtes

    Zwar gilt im berufsgerichtlichen Verfahren gegen einen Steuerbevollmächtigten der Grundsatz, daß über mehrere Pflichtverletzungen einheitlich zu entscheiden ist, d.h. für sie nur eine einheitliche Maßnahme verhängt werden darf (vgl. BGHSt 16, 237; 19, 90, 93; 24, 81, 86).

    Voraussetzung ist jedoch, daß sie Gegenstand der Anschuldigungsschrift sowie des Eröffnungsbeschlusses waren (BGHSt 24, 81, 86 sowie BGH, Urt. vom 10. Mai 1976 - Stb StR 2/76 -).

  • BGH, 08.12.1972 - 2 StR 29/72

    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Einlegung einer

    Der Senat für Anwaltssachen hat auf Antrage erklärt, seine Entscheidung in BGHSt 24, 81, 89 [BGH 25.01.1971 - AnwSt R 7/70] beruhe auf der besonderen Regelung des ehrengerichtlichen Verfahrens in der Bundesrechtsanwaltsordnung und hindere den 2. Strafsenat deshalb nicht daran, ohne Anrufung des Großen Senats in seinem Sinne zu entscheiden.
  • BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/87

    Verpflichtung des Steuerberaters zum Abschluß einer angemessenen

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  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

    Da über sie nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGHSt 16, 237; 24, 81, 86), bleibt zwar der Schuldspruch unverändert; über die zu verhängenden ehrengerichtlichen Maßnahmen muß der Ehrengerichtshof jedoch neu befinden.
  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

  • OLG Celle, 30.08.2006 - StO 1/06
  • BGH, 13.02.1984 - AnwSt (R) 12/83

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.12.1978 - NotSt (B) 1/78

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Vertreter der Einleitungsbehörde -

  • BGH, 10.05.1976 - StbSt (R) 2/76

    Ausschluss aus dem Berufsstand der Steuerbevollmächtigten - Pflichtverletzungen

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