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   BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72   

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BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72 (https://dejure.org/1973,197)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1973 - 3 StR 21/72 (https://dejure.org/1973,197)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1973 - 3 StR 21/72 (https://dejure.org/1973,197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei Teilfreispruch - Bruchteilsentscheidung über die Verfahrensauslagen und die notwendigen Auslagen des Angeklagten - Möglichkeit der Bruchteilsentscheidung in den Fällen des § 465 Absatz2 Strafprozessordnung (StPO) - Festsetzung der Auslagen auf Grund ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 465 Abs. 1, 2, §§ 467, 464b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 109
  • NJW 1973, 665
  • MDR 1973, 421
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1969 - 1 StR 338/69

    Verbrechens des betrügerischen Bankrotts unter Annahme mildernder Umstände -

    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72
    In den Fällen des Teilfreispruchs ist eine Bruchteilsentscheidung nach wie vor nicht vorgesehen (so auch BGH, Urt. vom 18. November 1969 - 1 StR 338/69 = Anw Bl. 1970, 295) und daher unzulässig.
  • OLG Frankfurt, 15.11.1972 - 2 Ws 137/72
    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72
    *) vgl. Schäfer in Löwe-Rosenberg, 22. Aufl., Anm. III zu § 465 StPO und die dort, namentlich unter III 4, sowie die bei Mümmler, Rechtspfleger 1972, 354, 355 in Fußnote 22 angeführte Rechtsprechung und Literatur; neuerdings auch OLG Frankfurt/M., Beschluß vom 15.11.1972 - 2 Ws 137/72; a.A. die bei Schäfer a.a.O. Anm. III 2 sowie die bei Mümmler a.a.O. in Fußnote 26 angeführte Rechtsprechung namentlich von Oberlandesgerichten.
  • BGH, 10.02.1960 - 2 StR 20/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72
    Vor der Änderung der Kostenvorschriften durch das EGOWiG war es ausgeschlossen, daß das Gericht des ersten Rechtszuges bei Teilfreispruch über die Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen nach Bruchteilen entschied (BGHSt 14, 136).
  • KG, 26.03.1970 - 3 Ws 95/69
    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72
    Dieser Vorschlag, dem der Gesetzgeber mit zwei Modifizierungen durch den neuen § 465 Abs. 2 StPO entsprach, hatte also gerade nicht die Regelung des teilweisen Freispruchs und damit auch keine Änderung der in solchen Fällen zu treffenden Kosten- und Auslagenentscheidung im Auge (so auch KG NJW 1970, 1806, 1807).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20

    Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht);

    (1) Die Tatgerichte sollen im Sinne der ?Wirtschaftlichkeit des Verfahrens? zügig über die Schuld- und Straffrage entscheiden; damit sie sich auf diese Hauptsache konzentrieren können, soll ihnen im Rahmen der bloßen Nebenentscheidung keine eigene Pflicht zur eingehenden Untersuchung der Auslagenfrage aufgebürdet werden (BGH, Beschluss vom 24. Januar 1973 - 3 StR 21/72, BGHSt 25, 109, 112-114).

    Der Staat ist im Strafprozess nicht als teilweise unterlegen anzusehen, wenn sich die Anklagevorwürfe nicht in vollem Umfang erweisen lassen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 1973 - 3 StR 21/72, BGHSt 25, 109, 118 f.).

    (2) Die zusätzlichen Gebühren lassen sich auch für die erste Instanz dem Grund nach leicht ausscheiden und der Höhe nach einfach berechnen (vgl. LR/StPO-Hilger, 26. Aufl., § 465 Rn. 24; SSW-StPO/Steinberger-Fraunhofer, 4. Aufl., § 465 Rn. 9; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 StR 21/72, BGHSt 25, 109, 112 f., 116 und vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81 Rn. 3).

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Der Kostenzuordnung gemäß § 465 StPO liegt der Veranlassungsgedanke zu Grunde (vgl. BVerfGE 18, 302 ; BGHSt 25, 109 ; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 465 Rn. 1; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand: 1. April 2000, vor § 464 Rn. 15; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, vor § 464 Rn. 3; Meier, Die Kostenlast des Verurteilten, 1991, S. 39; Foellmer, a.a.O., S. 73; a.A. BGHSt 14, 391 ).
  • OLG Celle, 08.08.2016 - 1 Ws 382/16

    Strafprozess: Auslagenerstattung nach Teilfreispruch

    Allerdings beruht dies nicht darauf, dass durch den Teilfreispruch keine ausscheidbaren Kosten entstanden wären; denn auf das Erfordernis der Ausscheidbarkeit ist beim Teilfreispruch spätestens seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 25, 109 nicht mehr abzustellen (vgl. LR-Hilger StPO 26. Aufl. § 465 Rn. 36).

    Nur in Höhe des weitergehenden Gebührenanspruches besteht dann ein Erstattungsanspruch des früheren Angeklagten gegen die Staatskasse (vgl. BGHSt 25, 109; OLG Celle Nds. Rpfl. 1987, 260; OLG Saarbrücken aaO; OLG Düsseldorf aaO; LR-Hilger aaO Rn. 42; jew. mwN).

  • BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20

    Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG lässt sich dem Grunde nach auch leicht ausscheiden und der Höhe nach einfach berechnen (vgl. auch LR/StPO-Hilger, 26. Aufl., § 465 Rn. 24; SSW-StPO/Steinberger-Fraunhofer, 4. Aufl., § 465 Rn. 9; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 StR 21/72, BGHSt 25, 109, 112 f., 116 und vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81 Rn. 3).

    Zwar sollen die Tatgerichte im Sinne der "Wirtschaftlichkeit des Verfahrens" zügig über die Schuld- und Straffrage entscheiden, ohne der Klärung von schwierigen Kostenfragen ausgesetzt zu sein (BGH, Beschluss vom 24. Januar 1973 - 3 StR 21/72, BGHSt 25, 109, 112-114).

  • BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01

    Zur Tragung von Gutachterkosten im Strafvollstreckungsverfahren durch den

    Der Kostenzuordnung gemäß § 465 StPO liegt der Veranlassungsgedanke zu Grunde (vgl. BVerfGE 18, 302 [304]; BGHSt 25, 109 [118]; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 465 Rn. 1; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand: 1. April 2000, vor § 464 Rn. 15; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, vor § 464 Rn. 3; Meier, Die Kostenlast des Verurteilten, 1991, S. 39; Foellmer, a. a. O., S. 73; a. A. BGHSt 14, 391 [394]).
  • BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23

    Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung

    Damit sie sich auf diese Hauptsache konzentrieren können, soll ihnen im Rahmen der bloßen Nebenentscheidung keine eigene Pflicht zur eingehenden Untersuchung der Auslagenfrage aufgebürdet werden (Beschluss vom 24.01.1973 - 3 StR 21/72, BGHSt 25, 109, juris Rn. 11 ff.; s. hierzu auch BGH, Beschluss vom 25.02.2021 - 1 StR 423/20, NJW 2021, 1829, juris Rn. 13).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 33-IV-03
    Zudem fehle jede Auseinandersetzung mit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 25, 109 ff.), wonach bei einem Teilfreispruch die fiktiven Mehrkosten zu erstatten seien.

    Insbesondere ist der Fall nicht mit der vom Bundesgerichtshof (BGHSt 25, 109 [118]) erwähnten Fallkonstellation vergleichbar.

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 4 Ws 523/01

    Festsetzung von notwendigen Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten;

    Im Falle des Teilfreispruchs werden die notwendigen Auslagen insbesondere die Verteidigerkosten im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 464b StPO nicht nach dem Gewicht der Taten, bezüglich derer der Freispruch erfolgte, im Verhältnis zu den "verurteilten,, Taten, sondern nach der sogenannten Differenztheorie bestimmt (vgl. BGHSt 25, 109 = NJW 1973, 665 = JurBüro 1973, 512; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1989, 285; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45 Aufl. 2001, Rdnr. 9 zu § 465 m. w. N.; Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, Rdnr. 17 vor § 83 m. w. N.).
  • BGH, 09.12.1975 - StB 28/75

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts geheimdienstlicher

    Das entspricht dem Rang, der einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts zukommt, und folgt aus dem sachgerechten Bestreben des Gesetzgebers, den Bundesgerichtshof nicht mit Zuständigkeiten für Nebenentscheidungen von verhältnismäßig untergeordneter Bedeutung zu überlasten, um ihm die Wahrnehmung seiner wesentlichen Rechtsprechungsaufgaben nicht zu erschweren (vgl. auch BGHSt 25, 109, 114).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.1992 - 5 Ss OWi 332/92
    Die Zulässigkeit der Zustimmung zum Beschlußverfahren unter einer Bedingung ist jedenfalls für den Fall allgemein anerkannt, daß es - wie hier durch entsprechende Anwendung der §§ 46 Abs. 1 OWiG, 465 Abs. 2 StPO (vgl. BGHSt 25, 109,115 ff.) - ausschließlich in der Hand des Gerichts liegt, der Bedingung zu entsprechen oder nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 6.9.1989 in NJW 1990, 1059; OLG Hamm in NStZ 1982, 388; Rebmann/Roth/Hermann, § 72 OWiG, Rdn. 10; KK-Senge, § 72 OWiG, Rdn. 19; Meurer in NStZ 1984, 8,9).
  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

  • OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07

    Beschwerde; Kostenentscheidung; Zuständigkeit; Differenztheorie

  • BGH, 31.01.2006 - 4 StR 539/05

    Sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Kostenentscheidung (besondere

  • OLG Rostock, 08.11.2010 - I Ws 260/10

    Kostenfestsetzungs- und Kostenansatzverfahren in Strafsachen: Differenzmethode

  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88

    Festlegung der Gerichtskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten im ersten

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2018 - 3 Ws 576/18

    Kostenentscheidung, fiktiver Teilfreispruch

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 777/97

    Tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Strafgesetze

  • LG Karlsruhe, 16.08.2006 - 4 Qs 64/06

    Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe:

  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81

    Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren

  • LG Karlsruhe, 21.10.2010 - 3 Qs 61/10

    Anwendung der Differenztheorie bei Teileinstellung im Ermittlungsverfahren und

  • OLG Nürnberg, 02.05.2007 - 1 Ws 972/06

    Erstattung der Kosten eines Pflichtverteidigers über die bereits festgesetzten

  • BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 27 VersG und § 125 StGB sowie § 125a StGB -

  • LG Wiesbaden, 01.03.1973 - 8 Ks 1/70

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden aus Lublin und Zamosc sowie

  • LG Berlin, 13.11.2020 - 502 Qs 91/20

    Differenztheorie, Begriff der "besonderen Auslagen"

  • BGH, 23.02.1989 - 1 StR 12/89

    Kostentragungspflicht trotz Nichtverurteilung bezüglich eines Tatvorwurfs

  • LG Berlin, 22.11.2002 - 505 Qs 251/02

    Verwarnung wegen des ordnungswidrigen Befahrens einer Busspur nebst Behinderung

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1989 - 1 Ws 1065/88
  • OLG Düsseldorf, 31.10.1984 - 1 Ws 1058/84

    Kostenlast; Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Pflichtverteidiger;

  • LG Freiburg, 31.10.1974 - 1 Ks 1/72

    Einzelerschiessungen von Juden in 10 Fällen ohne oder aus geringfügigem Anlass

  • BGH, 18.12.1975 - 4 BJs 129/72

    Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens - Rechtsmittel bei Ablehnung der

  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 653/86

    Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 11/74

    Tragung der Kosten durch den Angeklagten in einem Verfahren wegen Beleidigung

  • BGH, 10.08.1977 - 3 StR 255/77

    Berichtigung eines Strafausspruchs durch das Revisionsgericht - Sofortige

  • BGH, 07.03.1973 - 3 StR 43/73

    Unterbrechung der Verjährung durch richterliche Handlung - Wegfall der

  • BGH, 25.01.1978 - 2 StR 380/77

    Zulässigkeit der Aufteilung von Auslagen nach Bruchteilen

  • BGH, 28.08.1974 - 2 StR 353/74

    Unzulässige Auferlegung von Prozesskosten nach einem teilweisen Freispruch - Auf

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