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   BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72   

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https://dejure.org/1973,889
BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72 (https://dejure.org/1973,889)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1973 - 1 StR 82/72 (https://dejure.org/1973,889)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1973 - 1 StR 82/72 (https://dejure.org/1973,889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften für Verstöße gegen die EWG-Agrarmarktordnung zu erlassen - Zuständigkeit des innerstaatlichen Gesetzgebers - Strafbare Abschöpfungshinterziehung durch das Vortäuschen der Ausfuhr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 190
  • NJW 1973, 1562
  • MDR 1973, 773
  • DB 1973, 1230
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw.

    Auszug aus BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72
    Ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat hat, ist auf Grund der gesamten Umstände wertend zu ermitteln; wesentliche Anhaltspunkte dafür können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (vgl. dazu BGH MDR 1955, 529; BGHSt 8, 390, 391 ff; 16, 12, 14 f; 18, 87, 89 f; BGH, Urteil vom 23. September 1969 - 1 StR 336/69).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, dann kann Mittäterschaft selbst dann gegeben sein, wenn der Täter unter dem Einfluß eines anderen (BGHSt 8, 390, 393) oder gar unter dem Druck des Haupttäters gehandelt hat (BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58).

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72
    Denn unter der "begangenen Tat" im Sinne der genannten Vorschrift ist das historische oder konkrete Vorkommnis zu verstehen, nicht seine rechtliche Beurteilung als eine strafbare Handlung bestimmter Art (BGHSt 22, 105, 106; 22, 375, 385; BGH bei Dallinger, MDR 1956, 395).

    Denn damit lag es gerade anders als in dem von der Revision angeführten Urteil des BGH in NJW 1969, 1181, 1183, wo es um die Vernehmung eines Zeugen im Verfahren gegen mehrere Beschuldigte ging und der vernehmende Amtsrichter den in Rede stehenden Schuldvorwurf in den unübersichtlichen Akten nicht gesehen hatte.

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72
    Ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat hat, ist auf Grund der gesamten Umstände wertend zu ermitteln; wesentliche Anhaltspunkte dafür können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (vgl. dazu BGH MDR 1955, 529; BGHSt 8, 390, 391 ff; 16, 12, 14 f; 18, 87, 89 f; BGH, Urteil vom 23. September 1969 - 1 StR 336/69).
  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH &

    Der in Feststellung unrichtiger Besteuerungsgrundlagen mit Bindungswirkung liegende Vorteil ist ein Vorteil spezifisch steuerlicher Art, der auf dem Tätigwerden der Finanzbehörde beruht, und damit Steuervorteil (gl. A. Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht 6. Aufl. § 376 AO Rdn. 21; Gast-de Haan in Klein, AO 9. Aufl. § 370 Rdn. 56; Hardtke, AO-StB 2002, 92, 93; a.A. Beckemper NStZ 2002, 518, 520; Hellmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 370 Rdn. 299; Sorgenfrei, wistra 2006, 370; zum Begriff des Steuervorteils vgl. auch BGHSt 25, 190, 202).
  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

    Daher können auch formlose Erklärungen ohne Verwendung eines Steuerformulars, wie etwa mündliche Angaben, Tathandlungen für eine Steuerhinterziehung sein (vgl. BGHSt 25, 190, 203; BGH wistra 2003, 20, 21).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02

    Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen;

    § 370 AO setzt nämlich tatbestandlich keine wirksame Steuererklärung voraus, sondern lediglich Bekundungen zu den genannten Zwecken, die sogar mündlich oder schlüssig gemacht werden können (vgl. BGHSt 25, 190, 203; Kohlmann, Steuerstrafrecht 7. Aufl. § 370 AO Rdn. 21 f.).
  • BGH, 06.09.2022 - 1 StR 389/21

    Steuerhinterziehung (Bestimmtheitsgrundsatz: Bezugnahme auf Verwaltungsakte;

    Unter der Geltung der RAbgO lag ein Steuervorteil nach § 392 RAbgO vor, wenn dem Täter etwas gewährt oder belassen worden ist, was gegenüber der normalen, dem Gesetz entsprechenden Festsetzung oder Einziehung von Steuern eine Ausnahme bedeutete (ebenso BGH, Urteil vom 6. Juni 1973 - 1 StR 82/72, BGHSt 25, 190, Rn. 85).

    Der Bundesgerichtshof nahm dies unter Geltung des § 392 RAbgO bei der durch Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangten Genehmigung der abschöpfungsfreien Einfuhr abschöpfungspflichtiger Waren an (BGH, Urteil vom 6. Juni 1973 - 1 StR 82/72, BGHSt 25, 190, Rn. 80 ff.; dem folgend BFH, Urteil vom 12. April 1983 - VII R 4/80 Rn. 29).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18

    Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten

    aa) Wird ein im Urteil zu bescheidender Hilfsbeweisantrag mit rechtsfehlerhafter Begründung abgelehnt oder sogar übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht oder ergänzt werden können; denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör (BGH, Urteile vom 6. Juni 1973 - 1 StR 82/72 Rn. 103, 105; vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96 Rn. 11; vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 Rn. 10; vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03 Rn. 44; Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 Rn. 7; vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97 Rn. 3 und vom 19. September 2006 - 4 StR 303/06).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17

    Keine Amtspflichtverletzung durch Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung

    Die Angaben brauchen nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich gemacht worden zu sein, auch falsche schlüssige Bekundungen reichen aus (BGHSt 25, 190, 203; BGH Urt. vom 27.9. 2002 - 5 StR 97/02 - NStZ-RR 2003, 20, 21; Erbs/Kohlhaas/Hadamitzky/Senge AO § 370 Rn. 15).
  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94

    Strafbarkeit der Beförderung von Privatpersonen im Busverkehr von Deutschland

    Der EWG-Vertrag begründet keine Befugnis zum Erlaß strafrechtlicher Sanktionen (vgl. BGHSt 25, 190, 193; Fuhrmann aaO Vorbem. Rdn. 7; Löffeler wistra 1991, 121; Tiedemann NJW 1993, 23 ff.; Amend, Lexikon des Rechts/Strafrecht, Strafverfahrensrecht S. 64).
  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 699/94

    Strafrechtliche Bewertung - UNO-Wirtschaftsembargo - Embargo

    Indes begründet der EWG-Vertrag keine Befugnis zum Erlaß strafrechtlicher Sanktionen (vgl. BGHSt 25, 190, 193 f.; Fuhrmann in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze Stand 112. Ergänzungslieferung Februar 1995, Außenwirtschaftsgesetz - A 217 - Vorbemerkung Rdn. 7; Tiedemann NJW 1993, 23 ff.; Löffeler wistra 1991, 121; Amend in Lexikon des Rechts/Strafrecht, Strafverfahrensrecht S. 64).
  • BGH, 23.03.1976 - 1 StR 580/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Lohnsteuerhinterziehung, fortgesetzter

    Das Landgericht hat nach § 2 Abs. 3 StGB zutreffend § 392 AbgO nF als das gegenüber § 396 AbgO aF mildere Gesetz angewandt (BGH, Urteil vom 6. Juni 1973 - 1 StR 82/72).
  • BGH, 13.05.1977 - 2 StR 602/76

    Reichweite der Zuckerungserlaubnis im Sinne des § 6 Weingesetz (WeinG) 1971 -

    Der deutsche Gesetzgeber, dem allein die Befugnis zusteht, § 67 Abs. 5 Nr. 2 WeinG der veränderten Rechtslage anzupassen (vgl. BGHSt 25, 190, 193, 194), hat von dieser Befugnis bisher keinen Gebrauch gemacht.
  • BGH, 18.02.1976 - 3 StR 474/75

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur

  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 10/74

    Verjährung der Strafverfolgung von Abschöpfungshinterziehungen - Beziehen von

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