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   BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74   

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https://dejure.org/1974,50
BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74 (https://dejure.org/1974,50)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1974 - 4 StR 171/74 (https://dejure.org/1974,50)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1974 - 4 StR 171/74 (https://dejure.org/1974,50)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Bußgeldes wegen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft - Halter des Privatfahrzeugs ist nicht gleich Fahrer des Fahrzeugs - Haltereigenschaft allein ist kein ausreichendes Indiz für die Täterschaft einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 78; StPO § 261

  • rechtsportal.de

    OWiG § 78 ; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 365
  • NJW 1974, 2295
  • MDR 1975, 67
 
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Wird zitiert von ... (105)

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Denn dabei hat das Schwurgericht die nahe liegende Möglichkeit außer Acht gelassen (vgl. hierzu BGHSt 25, 365, 367), dass solche Beschwichtigungen gegenüber Kindern gerade auch von tatsächlich besorgten Eltern geäußert werden können, die ihre Kinder damit lediglich in Sicherheit wiegen und beruhigen wollen (vgl. Mosbacher NStZ 2005, 690, 691).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb eine Abweichung in einer Rechtsfrage angenommen, wenn es Rechtsbegriffe (BGHSt 22, 341, 343), allgemeine Erfahrungssätze (BGHSt 21, 157, 158; 23, 156, 157; 31, 86, 90; 34, 133; 37, 89, 91) oder die rechtlichen Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGHSt 25, 365, 366 f) zu klären galt.
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    Die Vorlegungsfrage betrifft die rechtlichen Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 261 StPO, mithin eine Rechtsfrage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 1974 - 4 StR 171/74, BGHSt 25, 365, 366; vom 13. Januar 1970 - 4 StR 438/69, BGHSt 23, 213, 216; Quentin in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., § 121 GVG Rn. 16).
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