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   BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73   

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https://dejure.org/1974,211
BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73 (https://dejure.org/1974,211)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1974 - 2 StR 514/73 (https://dejure.org/1974,211)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1974 - 2 StR 514/73 (https://dejure.org/1974,211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 385
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 225/73

    Verbotene Durchfuhr durch ungenehmigtes Verbringen von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73
    Damit liegt Einfuhr, nicht Durchfuhr vor (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 225/73 -).

    Der Angeklagte konnte nicht über das in dem als Luftfracht beförderten Koffer versteckte Haschisch während des Transports durch das Zollgebiet der Bundesrepublik verfügen (vgl. zum Begriff der Durchfuhr BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 225/73 -).

  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73
    Das Tun des Angeklagten stellt sich als natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 10, 230 [231]).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    Dieser wiederum ginge wegen seines grundsätzlichen Charakters als Auffangtatbestand in dem mit einer höheren Mindestfreiheitsstrafe bedrohten Verbrechenstatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG auf (vgl. BGHSt 25, 385; 42, 162, 165 f.; Weber aaO § 29 Rdn. 1250; Kotz in MünchKommStGB § 29 BtMG Rdn. 562), so dass die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge deren vorangegangenen Erwerb verdrängt (BGH NStZ 2008, 471; aA Winkler NStZ 2009, 433, 435).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dem unerlaubten Besitz im Betäubungsmittelrecht vornehmlich eine Funktion als "Auffangtatbestand" zu; der Besitz ist in aller Regel schon Bestandteil einer anderen nach ihrer tatbestandlichen Ausgestaltung umfassenderen Form des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln von gesteigertem, keinesfalls aber geringerem Unrechtsgehalt als der bloße Besitz (vgl. BGHSt 25, 290, 293; 25, 385; 37, 145, 151 f; BGH NStZ 1981, 263; vgl. auch BGH NStZ 1993, 44, 45).
  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Ausdrücklich war die Verfügungsmöglichkeit, die der Flugreisende während einer Zwsichenlandung im Inland über sein zur Umladung bestimmtes Reisegepäck im Regelfall hat, ebenfalls als ein den Tatbestand der Einfuhr begründendes (und den der Durchfuhr ausschließendes) Merkmal gewertet worden (BGH, Urteil vom 16. Januar 1974 - 2 StR 514/73).

    Mit der hier vertretenen Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner oben angeführten Entscheidung vom 16. Januar 1974 - 2 StR 514/73.

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