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   BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71   

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https://dejure.org/1972,162
BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71 (https://dejure.org/1972,162)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1972 - 4 StR 457/71 (https://dejure.org/1972,162)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1972 - 4 StR 457/71 (https://dejure.org/1972,162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die tatsächlich und rechtlich selbstständige Beurteilung zweier selbstständiger Taten bei einer beide Ereignisse umfassenden Trunkenheitsfahrt - Fahrlässige Körperverletzung - Fahrlässige Gefährdung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 72
  • NJW 1973, 335
  • MDR 1973, 326
  • MDR 1975, 196
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Ist der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 StGB und wegen anschließender Unfallflucht in Tateinheit mit Trunkenheit am Steuer verurteilt worden, so kann er das Rechtsmittel nicht auf die Verurteilung wegen Unfallflucht in Tateinheit mit Trunkenheit am Steuer beschränken (Weiterführung von BGHSt 24, 185 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71] ).

    Nach seiner Meinung kann auch in dem vom Bundesgerichtshof in BGHSt 24, 185 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71] nicht mitentschiedenen Fall, daß eine Trunkenheitsfahrt den Unfall und die anschließende Unfallflucht umfaßt, das Rechtsmittel auf die Unfallflucht (in Tateinheit mit Trunkenheit am Steuer) beschränkt werden.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGHSt 24, 185, 186) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71] stehen die zum Unfall führende Gesetzesverletzung und die sich daran anschließende Unfallflucht zwar sachlich-rechtlich selbständig nebeneinander, bilden jedoch einen einheitlichen Lebensvorgang und damit eine Tat in verfahrensrechtlichem Sinne (§ 264 StPO).

    Diese verfahrensrechtliche Verbindung steht, wie in BGHSt 24, 185, 187 ff [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71] im einzelnen ausgeführt ist, für sich allein der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Verurteilung wegen Unfallflucht nicht entgegen.

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Seit dem Urteil vom 17. Februar 1967 (BGHSt 21, 203) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Dauerstraftat der Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - das gleiche gilt für die fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, vgl. BGHSt 23, 141, 144 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68] - regelmäßig endet, wenn sich der Täter nach einem Unfall zur Flucht entschließt.

    Sie geht vielmehr als subsidiärer Tatbestand in die Verkehrsgefährdung auf (vgl. auch BGHSt 23, 141, 147) [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68] .

  • BGH, 02.04.1963 - 5 StR 24/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Eine die beiden schwereren Taten umfassende minderschwere Dauerstraftat, die für sich allein schon eine Beschränkung der Berufung unzulässig machen würde (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 2. April 1963 - 5 StR 24/63 -), liegt also nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 24.09.1970 - 3 Ss 65/70
    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    So zu entscheiden sieht sich das Oberlandesgericht Stuttgart jedoch gehindert durch das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. September 1970 (NJW 1971, 157 [OLG Karlsruhe 24.09.1970 - 3 Ss 65/70] ).
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Seit dem Urteil vom 17. Februar 1967 (BGHSt 21, 203) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Dauerstraftat der Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - das gleiche gilt für die fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, vgl. BGHSt 23, 141, 144 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68] - regelmäßig endet, wenn sich der Täter nach einem Unfall zur Flucht entschließt.
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Damals hat er unter Hinweis auf BGHSt 6, 92, 97 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52] ausgeführt: Eine fahrlässige Tötung und die anschließende Unfallflucht bildeten sachlich-rechtlich selbständige Taten, auch wenn sie durch die minderschwere Dauerstraftat der fahrlässigen Verkehrsgefährdung verbunden seien; diese sachlich-rechtliche Selbständigkeit beseitige aber nicht das in der Dauerstraftat liegende Verfahrenshindernis, das einer gesonderten Beurteilung der minderschweren und der schwereren Straftat in verschiedenen Verfahren entgegenstehe; vom Vorwurf der Unfallflucht dürfe daher, wenn sie nicht nachzuweisen sei, nicht freigesprochen werden.
  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Mit ihr hat sich der Senat zwar schon im Urteil vom 21. Juli 1961 (VRS 21, 341) befaßt.
  • BayObLG, 11.02.1971 - RReg. 5 St 189/70
    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Die Fahruntüchtigkeit des Angeklagten könne aber nur einheitlich beurteilt werden (vgl. auch OLG Hamm VRS 13, 215; 39, 335; OLG Köln MDR 1964, 525 [OLG Köln 29.11.1963 - Ss 320/63] ; BayObLGSt 1957, 108; 1971, 45; ferner OLG Hamm VRS 7, 135; BayObLG VRS 43, 121).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des

    Denn dieser ist von der Verurteilung wegen der Gesetzesverletzungen bei der Verursachung des Unfalls vorliegend nicht trennbar, weil er auf demselben Beweisergebnis beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 177/17 Rn. 8; Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, BGHSt 25, 72, 75 f.).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17

    YouTube-Raser "Alpi": Verurteilung (nur) wegen fahrlässiger Tötung

    Zwar wäre bei einer Verurteilung auch wegen einer der anderen tatmehrheitlich angeklagten Taten eine Revisionsbeschränkung nicht möglich gewesen, da die Dauerstraftat des § 21 Abs. 1 StVG nicht partiell der Rechtskraft hätte zugeführt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, BGHSt 25, 72; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 318 Rn. 11; MüKo-StPO/Quentin, § 318 Rn. 28).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21

    Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit

    Dies wurde bislang beispielsweise für Fälle von Verkehrsunfällen aufgrund von Trunkenheitsfahrten nach den §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 oder 316 Abs. 1 StGB mit anschließendem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71 -, NJW 1973, 335).
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