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   BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75   

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https://dejure.org/1975,184
BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75 (https://dejure.org/1975,184)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1975 - 1 StR 701/75 (https://dejure.org/1975,184)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1975 - 1 StR 701/75 (https://dejure.org/1975,184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Verbringung eines Urteils innerhalb der Frist zu den Akten - Anforderungen an die Höchstfristen der Verhandlungsdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 275 Abs. 1, § 338 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 247
  • NJW 1976, 431
  • MDR 1976, 329
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75
    Vollständig ist das Urteil erst, wenn es die Berufsrichter unterschrieben (OLG Hamm JMBlNRW 1975, 267; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 275 Anm. 2 a.E.; KMR 6. Aufl. § 275 Anm. 2; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 275 Anm. 1 a) und damit bezeugt haben, daß die schriftlichen Urteilsgründe (nach der Überzeugung der Mehrheit) mit dem Ergebnis der Beratung übereinstimmen (BGHSt 12, 374, 376; 26, 92, 93) oder wenn das Urteil von mindestens einem Richter unterzeichnet und im übrigen ein Verhinderungsvermerk nach § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO angebracht worden ist (vgl. Kleinknecht a.a.O. Anm. 11).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75
    Vollständig ist das Urteil erst, wenn es die Berufsrichter unterschrieben (OLG Hamm JMBlNRW 1975, 267; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 275 Anm. 2 a.E.; KMR 6. Aufl. § 275 Anm. 2; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 275 Anm. 1 a) und damit bezeugt haben, daß die schriftlichen Urteilsgründe (nach der Überzeugung der Mehrheit) mit dem Ergebnis der Beratung übereinstimmen (BGHSt 12, 374, 376; 26, 92, 93) oder wenn das Urteil von mindestens einem Richter unterzeichnet und im übrigen ein Verhinderungsvermerk nach § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO angebracht worden ist (vgl. Kleinknecht a.a.O. Anm. 11).
  • BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10

    Urteilsabsetzungsfrist (fehlende Unterschrift); absoluter Revisionsgrund

    Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGHSt 26, 247, 248; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 5; vgl. Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 275 Rdn. 36).
  • BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10

    Urteilsabsetzungsfrist (Überschreiten; hinreichende Rechtfertigung;

    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn nach den Geschäftsverhältnissen des Spruchkörpers und der Belastung seiner Mitglieder diesen das nicht möglich und zumutbar ist (vgl. BGHSt 26, 247, 249).
  • BGH, 09.07.2019 - KRB 37/19

    Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist i.R.d. Kartellverfahrens

    Sie steht nicht zur Disposition des Tatgerichts und darf nur ganz ausnahmsweise wegen unabwendbarer und nicht voraussehbarer Umstände (vgl. KK-StPO/Greger, 8. Aufl., § 275 StPO Rn. 48) überschritten werden, wobei überstrenge Anforderungen zu vermeiden sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 701/75, BGHSt 26, 247, 249).

    Beim Ausfall der Berichterstatterin müssen deshalb notfalls die anderen erkennenden Richter oder ein solcher Richter das Urteil abfassen, sofern dies möglich und zumutbar ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 26, 247, 249; BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 5 StR 295/88, BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 1; Beschluss vom 27. April 1999 - 4 StR 141/99, NStZ 1999, 474; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 5 StR 485/10, StV 2011, 211; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 390/13, NStZ-RR 2014, 87).

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