Rechtsprechung
BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pressevergehens - Einstellung des Verfahrens aus dem Gesichtspunkt der Strafverfolgungsverjährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO (1975) § 237
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 26, 271
- NJW 1976, 720
- MDR 1976, 416
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98
Kinderpornographie
Zwar handelt es sich bei dem Verbreiten kinderpornographischer Schriften nach § 184 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 StGB in der Regel um ein Presseinhaltsdelikt, dessen Verjährung sich nach dem einschlägigen Landespressegesetz richtet (BGH NJW 1976, 720; BGH NJW 1977, 1695 zu § 184 Abs. 3 Nr. 2;… Tröndle aa0 § 184 Rdn. 48 und § 78 Rdn. 8;… Lenckner aa0 § 184 Rdn. 69;… Laufhütte aa0 § 184 Rdn. 47, Horn aa0 § 184 Rdn. 44 zu Abs. 1 Nr. 5 2. Alt.). - BGH, 22.05.1990 - 4 StR 210/90
Keine Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Verhandlung mit Berufungsverfahren
Wie sich aus dem Urteil der Strafkammer ergibt, handelte es sich um eine Verbindung nach § 237 StPO, die nicht wie eine Verbindung entsprechend § 4 Abs. 1 StPO zu einer Verschmelzung beider Verfahren führte (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1990 - 4 StR 616/89,(in BGHSt 36, 48 [BGH 09.12.1988 - 2 StR 279/88]) und Beschluß des Senats vom 24. April 1990 - 4 StR 159/904 StR 159/90, (in BGHSt 37, 15)), sondern die prozessuale Selbständigkeit beider Verfahren nicht berührte (BGHSt 26, 271, 275).Das entsprach zwar der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die trotz der zutreffenden Auffassung, die Verbindung nach § 237 StPO bewirke keine Verfahrensverschmelzung (BGHSt 26, 271, 275), die Bildung einer Gesamtstrafe für erforderlich erachtete (BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78, bei Mösl NStZ 1981, 425; vgl. auch BGHSt 29, 67 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79]).
Die nur auf Praktikabilitätsgründen beruhende frühere Rechtsprechung gründete sich darauf, daß der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit der Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren nach § 4 StPO offengelassen hatte (BGHSt 26, 271, 273).
- BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84
Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung …
Zwar führt die Verbindung eines Berufungs- mit einem erstinstanzlichen Verfahren nach § 237 StPO an sich nur zur gemeinsamen Verhandlung beider Verfahren und ändert nichts daran, daß jede Sache weiter ihren eigenen Gesetzen folgt (BGHSt 19, 177, 182 [BGH 13.08.1963 - 2 ARs 172/63]; 26, 271, 275) [BGH 03.02.1976 - 1 StR 694/75].
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89
Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren
Der Bundesgerichtshof hat die Möglichkeit einer solchen Verbindung in BGHSt 4, 152, 153 bejaht, diese Frage in BGHSt 26, 271, 273 hingegen offen gelassen. - BGH, 13.07.2005 - 1 StR 184/05
Vorläufige Einstellung nach § 154 StPO (Verfahrenshindernis; ordentliche …
Eine solche Rüge ist nicht erhoben (vgl. zur verfahrensrechtlichen Problematik auch Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 237 Rdn. 1 unter Bezugnahme auf BGHSt 26, 271, 273; BGH NJW 1995, 1688, 1689;… BGHSt 38, 376, 379 einerseits, aber auch KK-Tolksdorf, 5. Aufl. § 237 Rdn. 2;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 237 Rdn. 3). - BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Unanwendbarkeit des …
Im übrigen vermag eine Verbindung nach § 237 StPO nicht eine neue Zuständigkeit zu begründen (BGHSt 37, 15, 19); ob diese Vorschrift erfordert, daß der Spruchkörper vor der Verbindung nur für eines der Verfahren (so BGHSt 26, 271, 273/274) oder aber für beide Verfahren (…so Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 237 Rdn. 3) zuständig war, kann hier dahingestellt bleiben. - BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
Revision bei Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren
Diese Verbindung erfolgte nach § 237 StPO; sie führte daher nicht zu einer "Verschmelzung" beider Verfahren, vielmehr behielt das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches (BGHSt 19, 177, 182; 26, 271, 275;… BGHR StPO § 237 Verbindung 1; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84). - BGH, 30.03.1977 - 4 StR 28/77
Strafbarkeit wegen fortgesetzter öffentlicher Ankündigung pornographischer …
Beide Formen, das Verbreiten und das Zugänglichmachen, sind jedoch als Verbreitungshandlungen anzusehen (…vgl. Lackner, StGB 11. Aufl., § 184 Anm. 3 d) und unterscheiden sich dadurch von den in der jeweiligen Nr. 3 der Bestimmungen enthaltenen bloßen Vorbereitungshandlungen, die nach ganz allgemeiner Meinung den Presseinhaltsdelikten noch nicht zuzurechnen sind (vgl. BGHSt 8, 245, 246; BGH, Urt. vom 3. Februar 1976 - 1 StR 694/75 S. 5/6). - BGH, 07.07.1987 - 1 StR 246/87
Verfahrensrüge gegen den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der …
Durch eine solche Verbindung mit einer erstinstanzlichen Sache ging der Berufungssache ihre Eigenschaft nicht verloren (BGHSt 19, 177, 182; 26, 271, 275; vgl. auch RGSt 57, 271). - BGH, 25.05.1977 - 3 StR 89/77
Vorrätighalten von nationalsozialistischen Propagandamitteln - Anschlagen von …
Eine Einschränkung ergibt sich insoweit lediglich daraus, daß mit dem plangemäßen Verbreiten der Druckschriften durch den Angeklagten selbst seine vorausgegangenen Vorbereitungshandlungen, also das Vorrätighalten dieser Schriften, darin aufgehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 694/75;… Lackner StGB 11. Aufl. § 86 Anm. 2) und nunmehr die kurze presserechtliche Verjährung eingreift (…Löffler a.a.O. Rn 27;… LK 9. Aufl. § 67 Rn 12, 16). - BayObLG, 21.04.1994 - 1 ObOWi 385/93
- BGH, 18.04.1991 - 4 StR 131/91
Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen gefährlicher …