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   BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75   

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BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75 (https://dejure.org/1976,313)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1976 - 1 StR 863/75 (https://dejure.org/1976,313)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1976 - 1 StR 863/75 (https://dejure.org/1976,313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit - Vermittlung von Wahrnehmungen mit dem Gesichtssinn der an der Hauptverhandlung Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 168 a, § 274

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 281
  • NJW 1976, 812
  • MDR 1976, 415
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 05.07.1920 - III 473/20

    1. 1. Was ist unter dem in §§ 186, 250 Abs. 2 StPO. bezeichneten Protokolle zu

    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75
    Die formelle Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls gilt nicht für Protokolle über richterliche Untersuchungshandlungen außerhalb der Hauptverhandlung (entgegen RGRspr 5, 266, 268; RGSt 55, 1, 5).

    In einer späteren Entscheidung ist diese Auffassung auf das Protokoll des beauftragten Richters erstreckt worden (RGSt 55, 1, 5).

  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75
    Der Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit liegt nicht vor, weil im Rahmen des als wesentlicher Vorgang anzusehenden Augenscheins (vgl. BGHSt 3, 187, 189, 191; OLG Braunschweig NJW 1963, 1322 mit Anm. von Kleinknecht) nur die Vermittlung von Wahrnehmungen mit dem Gesichtssinn der an der Hauptverhandlung Beteiligten bezweckt worden ist und ihre Aufteilung auf mehrere Fahrzeuge sie nicht hinderte, unter gleichen Bedingungen Eindrücke von gleichen Fakten zu gewinnen.
  • BGH, 29.02.1968 - 1 StR 615/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kind

    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75
    In Übereinstimmung damit vertreten Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, daß das Hauptverhandlungsprotokoll seine formelle Beweiskraft lediglich im anhängigen Verfahren für das Gericht höherer Instanz entfaltet, wenn zur Entscheidung über die Gesetzmäßigkeit des bisherigen Verfahrens die Beobachtung der für die Hauptverhandlung des unteren Gerichts vorgeschriebenen Förmlichkeiten nachzuprüfen ist (vgl. RGSt 32, 277, 279; 58, 59; 59, 13, 19; BGHSt 2, 125, 126, 128; BGH NJW 1963, 1060, 1062; BGH, Urteile vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - und vom 29. Februar 1968 - 1 StR 615/67 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 274 Anm. 3 a; Henkel, Strafverfahrensrecht 2. Aufl. § 94 II; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 274 Anm. 1; Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 22 II 3 a; Eb. Schmidt, Lehrkomm. StPO II § 274 Erl.
  • OLG Braunschweig, 26.10.1962 - Ss 224/62
    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75
    Der Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit liegt nicht vor, weil im Rahmen des als wesentlicher Vorgang anzusehenden Augenscheins (vgl. BGHSt 3, 187, 189, 191; OLG Braunschweig NJW 1963, 1322 mit Anm. von Kleinknecht) nur die Vermittlung von Wahrnehmungen mit dem Gesichtssinn der an der Hauptverhandlung Beteiligten bezweckt worden ist und ihre Aufteilung auf mehrere Fahrzeuge sie nicht hinderte, unter gleichen Bedingungen Eindrücke von gleichen Fakten zu gewinnen.
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75
    In Übereinstimmung damit vertreten Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, daß das Hauptverhandlungsprotokoll seine formelle Beweiskraft lediglich im anhängigen Verfahren für das Gericht höherer Instanz entfaltet, wenn zur Entscheidung über die Gesetzmäßigkeit des bisherigen Verfahrens die Beobachtung der für die Hauptverhandlung des unteren Gerichts vorgeschriebenen Förmlichkeiten nachzuprüfen ist (vgl. RGSt 32, 277, 279; 58, 59; 59, 13, 19; BGHSt 2, 125, 126, 128; BGH NJW 1963, 1060, 1062; BGH, Urteile vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - und vom 29. Februar 1968 - 1 StR 615/67 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 274 Anm. 3 a; Henkel, Strafverfahrensrecht 2. Aufl. § 94 II; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 274 Anm. 1; Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 22 II 3 a; Eb. Schmidt, Lehrkomm. StPO II § 274 Erl.
  • BGH, 12.05.1959 - 1 StR 145/59
    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75
    In Übereinstimmung damit vertreten Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, daß das Hauptverhandlungsprotokoll seine formelle Beweiskraft lediglich im anhängigen Verfahren für das Gericht höherer Instanz entfaltet, wenn zur Entscheidung über die Gesetzmäßigkeit des bisherigen Verfahrens die Beobachtung der für die Hauptverhandlung des unteren Gerichts vorgeschriebenen Förmlichkeiten nachzuprüfen ist (vgl. RGSt 32, 277, 279; 58, 59; 59, 13, 19; BGHSt 2, 125, 126, 128; BGH NJW 1963, 1060, 1062; BGH, Urteile vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - und vom 29. Februar 1968 - 1 StR 615/67 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 274 Anm. 3 a; Henkel, Strafverfahrensrecht 2. Aufl. § 94 II; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 274 Anm. 1; Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 22 II 3 a; Eb. Schmidt, Lehrkomm. StPO II § 274 Erl.
  • BGH, 07.02.1963 - III ZR 119/62
    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75
    In Übereinstimmung damit vertreten Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, daß das Hauptverhandlungsprotokoll seine formelle Beweiskraft lediglich im anhängigen Verfahren für das Gericht höherer Instanz entfaltet, wenn zur Entscheidung über die Gesetzmäßigkeit des bisherigen Verfahrens die Beobachtung der für die Hauptverhandlung des unteren Gerichts vorgeschriebenen Förmlichkeiten nachzuprüfen ist (vgl. RGSt 32, 277, 279; 58, 59; 59, 13, 19; BGHSt 2, 125, 126, 128; BGH NJW 1963, 1060, 1062; BGH, Urteile vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - und vom 29. Februar 1968 - 1 StR 615/67 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 274 Anm. 3 a; Henkel, Strafverfahrensrecht 2. Aufl. § 94 II; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 274 Anm. 1; Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 22 II 3 a; Eb. Schmidt, Lehrkomm. StPO II § 274 Erl.
  • OLG Hamm, 05.08.1975 - 2 Ss OWi 176/75
    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75
    Es reicht vielmehr aus, daß jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit davon Kenntnis zu verschaffen, und daß der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGHSt 21, 72, 73; BGH, Urt. vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75 - BayObLG GA 1970, 242; OLG Hamm NJW 1976 S. 122 Nr. 23; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. GVG § 169 Anm. 3).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75
    Es reicht vielmehr aus, daß jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit davon Kenntnis zu verschaffen, und daß der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGHSt 21, 72, 73; BGH, Urt. vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75 - BayObLG GA 1970, 242; OLG Hamm NJW 1976 S. 122 Nr. 23; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. GVG § 169 Anm. 3).
  • BGH, 10.06.1975 - 1 StR 184/75

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Diebstahls, Unterschlagung und Fahrens ohne

    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75
    Es reicht vielmehr aus, daß jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit davon Kenntnis zu verschaffen, und daß der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGHSt 21, 72, 73; BGH, Urt. vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75 - BayObLG GA 1970, 242; OLG Hamm NJW 1976 S. 122 Nr. 23; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. GVG § 169 Anm. 3).
  • RG, 05.10.1899 - 2897/99

    1. Welche Wirkung hat die Erklärung eines Angeklagten in der Hauptverhandlung,

  • RG, 23.12.1924 - I 700/24

    1. Kann die zu den Gerichtsakten überreichte Abschrift einer Klageschrift als

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Soweit danach eine Protokollberichtigung für das Revisionsgericht nicht beachtlich ist, führt dies dazu, dass Sachverhalte, die aufgrund der formellen Beweiskraft des - unberichtigten - Protokolls als unwiderlegbar vermutet werden, der Verfahrenswirklichkeit nicht zu entsprechen brauchen (BGHSt 26, 281, 283; 36, 354, 358; RGSt 43, 1, 6).

    Der Gesetzgeber habe mit § 274 StPO eine Norm geschaffen, die der Zweckmäßigkeit den Vorrang vor der absoluten Wahrheit einräume (BGHSt 2, 125, 128; 26, 281, 283); das Hauptverhandlungsprotokoll erzeuge gewissermaßen einen Sachverhalt, der kraft gesetzlicher Vorschrift als Tatsache zu behandeln sei ohne Rücksicht darauf, wie der wirkliche Sachverhalt liegen möge (RGSt 43, 1, 6).

    a) Allerdings wird dem entgegengehalten, dass § 274 StPO nach dem Willen des Gesetzgebers der Zweckmäßigkeit Vorrang vor der Wahrheit einräume (so BGHSt 2, 125, 128; 26, 281, 283).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Die revisionsgerichtliche Praxis nach 1945 knüpfte, einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone aus dem Jahre 1949 (vgl. Urteil vom 1. Februar 1949 - StS 99/48 -, NJW 1949, S. 434) folgend, an das bis 1936 allgemeine Normverständnis wieder an (vgl. BGHSt 2, 125 ), das dann auch bis zuletzt bestimmend blieb (vgl. BGHSt 26, 281 ; 36, 354 ).

    Auch die Revisionsgerichte haben eine mögliche Diskrepanz zwischen beurkundetem und tatsächlichem Sachverhalt seit jeher als Konsequenz der dem § 274 StPO zugrunde liegenden gesetzgeberischen Entscheidung betrachtet (vgl. etwa RGSt 43, 1 ; OGHBrZ, Urteil vom 1. Februar 1949 - StS 99/48 -, NJW 1949, S. 434 ; BGHSt 2, 125 ; 26, 281 ; 36, 354 ; BGH, Beschluss vom 18. März 1992 - 3 StR 63/92 -, juris, Abs.-Nr. 5; BGH, Beschluss vom 18. August 1992 - 5 StR 126/92 -, NStZ 1993, S. 51 ; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2001 - 4 StR 249/01 -, NStZ 2002, S. 219).

  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    In diesen Fällen, in denen die Protokollberichtigung für das Revisionsgericht nicht beachtlich ist, führt das dazu, dass Sachverhalte, die aufgrund der formellen Rechtskraft des - unberichtigten - Protokolls als unwiderlegbar vermutet werden, der wahren Rechtslage nicht zu entsprechen brauchen (RGSt 43, 1 [6]; BGHSt 26, 281 [283]; 36, 354 [358]).

    - Der Gesetzgeber habe mit § 274 StPO eine Norm geschaffen, die der Zweckmäßigkeit den Vorrang vor der absoluten Wahrheit einräume (BGHSt 2, 125 [128]; 26, 281 [283]; Tepperwien in Festschrift für Meyer-Goßner S. 595 [603 f.]).

    Kritisch der 2. Strafsenat in BGHSt 36, 354 [358]: "Sachverhalte, die auf Grund der formellen Beweiskraft der Sitzungsniederschrift unwiderlegbar zu vermuten sind, brauchen der wahren Sachlage nicht zu entsprechen (vgl. RGSt 43, 1 [6]; BGHSt 26, 281 [283]).

  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    In diesen Fällen, in denen die Protokollberichtigung für das Revisionsgericht nicht beachtlich ist, führt das dazu, dass Sachverhalte, die aufgrund der formellen Beweiskraft des - unberichtigten - Protokolls als unwiderlegbar vermutet werden, der Verfahrenswirklichkeit nicht zu entsprechen brauchen (RGSt 43, 1, 6; BGHSt 26, 281, 283; 36, 354, 358).

    - Der Gesetzgeber habe mit § 274 StPO eine Norm geschaffen, die der Zweckmäßigkeit den Vorrang vor der absoluten Wahrheit einräume (BGHSt 2, 125, 128; 26, 281, 283; Tepperwien in Festschrift für Meyer-Goßner S. 595, 603 f.).

    Kritisch der 2. Strafsenat in BGHSt 36, 354, 358: "Sachverhalte, die auf Grund der formellen Beweiskraft der Sitzungsniederschrift unwiderlegbar zu vermuten sind, brauchen der wahren Sachlage nicht zu entsprechen (vgl. RGSt 43, 1, 6; BGHSt 26, 281, 283).

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Das Protokoll einer solchen Vernehmung hat aber nicht die Beweiskraft des § 274 StPO (BGHSt 26, 281 [BGH 17.02.1976 - 1 StR 863/75]).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Unschädlich ist, daß die Ergänzung von der Urkundsbeamtin nicht unterschrieben ist; die formellen Anforderungen für die Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls gelten nicht für Protokolle über richterliche Untersuchungshandlungen außerhalb der Hauptverhandlung (vgl. BGHSt 26, 281 [BGH 17.02.1976 - 1 StR 863/75]).
  • BGH, 29.06.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Denn die Regelung des § 274 StPO beruht auf der pragmatischen Erwägung, dem Revisionsgericht die einfache und sichere Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von Verfahrenstatsachen ohne schwierige und zeitraubende eigene Nachforschungen zu ermöglichen (vgl. BGHSt 26, 281, 283; 36, 354, 358).
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Zwar unterliegen solche verfahrensrechtlichen Fragen an sich dem von Amts wegen zu erhebenden Freibeweis (vgl. BGHSt 26, 281, 283/284).
  • BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78

    Verwertbarkeit der Bekundungen eines Ermittlungsrichters über den Inhalt der

    Denn die Prüfung, ob ein zeugnisverweigerungsberechtigter Zeuge, dessen frühere Aussage vor einem Richter durch die Vernehmung dieses Richters in die Hauptverhandlung eingeführt werden soll, vorschriftsmäßig auf sein Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen wurde, ist grundsätzlich Sache des erkennenden Richters (BGHSt 26, 281, 283) [BGH 17.02.1976 - 1 StR 863/75].

    Er hat diese Prüfung, da dem Protokoll über die richterliche Vernehmung des Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung keine formelle Beweiskraft zukommt, nach dem Grundsatz der freien Beweisermittlung und Beweis Würdigung vorzunehmen (BGHSt 26, 281, 283 [BGH 17.02.1976 - 1 StR 863/75]/284).

    Erst wenn sich das Gericht auf diese Weise die Überzeugung verschafft hat, daß das Belehrungsgebot beachtet worden ist, darf es den Richter auch über die Aussage des Zeugen vernehmen (BGHSt 26, 281, 284) [BGH 17.02.1976 - 1 StR 863/75].

  • OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13

    Umfang der Bindungswirkung einer Feststellung zur Unbeschränktheit der Berufung

    Die Beweiskraft des Protokolls gilt im anhängigen Verfahren für das Gericht höherer Instanz, das die Gesetzmäßigkeit des Verfahrens zu prüfen hat (BGHSt 26, 281, 282; Meyer-Goßner aaO Rn. 7).

    Damit sollte für die Revisionsgerichte eine einfache und sichere Möglichkeit geschaffen werden, die in der Hauptverhandlung zu beachtenden Förmlichkeiten ohne sonst möglicherweise sehr schwierige oder zeitraubende Untersuchungen festzustellen (BGHSt 26, 281, 283).

  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

  • BGH, 25.09.2018 - StB 40/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Begehung

  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen

  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 580/94

    Nicht formgerechte Rüge bei einer Revisionsschrift, die das angeblich zu Unrecht

  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 29/92

    Keine Verlesung des richterlichen Protokolls bei wesentlichem Mangel

  • BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83

    Beweiserhebung einer Vernehmung, die ohne Zeugenbelehrung stattfand -

  • BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

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