Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,320
BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74 (https://dejure.org/1974,320)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1974 - 4 StR 529/74 (https://dejure.org/1974,320)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1974 - 4 StR 529/74 (https://dejure.org/1974,320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 35
  • NJW 1975, 1175
  • MDR 1975, 327
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

    Auszug aus BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74
    Es kommt vielmehr auf die Einzelfallgestaltung an (vgl. BGHSt 25, 218, 22o).

    Ob sich diese allein darauf stützen läßt, daß der Angeklagte dem H. nicht unerhebliche Mengen zum Teil starker alkoholischer Getränke ausgeschenkt hat, bedarf hier ebensowenig der Erörterung, wie die Streitfrage, ob nur pflichtwidriges oder rechtmäßiges Vorverhalten eine Garantenpflicht auslöst (vgl. dazu BGHSt 25, 218, 220; Herzberg a.a.O. S. 294 ff; Otto NJW 1974, 528, 530; Baumann, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 6. Aufl. S. 259 f.).

    Sozial übliches und von der Allgemeinheit gebilligtes Verhalten, wie das Ausschenken alkoholischer Getränke in Gastwirtschaften löst im allgemeinen nicht die Verpflichtung des Wirtes aus, die dadurch mitgeschaffene Gefahr eines Schadens nach Kräften abzuwenden (BGHSt 19, 152, 154 f.; BGHSt 25, 218, 221).

  • BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63
    Auszug aus BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74
    Sozial übliches und von der Allgemeinheit gebilligtes Verhalten, wie das Ausschenken alkoholischer Getränke in Gastwirtschaften löst im allgemeinen nicht die Verpflichtung des Wirtes aus, die dadurch mitgeschaffene Gefahr eines Schadens nach Kräften abzuwenden (BGHSt 19, 152, 154 f.; BGHSt 25, 218, 221).

    Daher bedarf es hier keines Eingehens auf die kritischen Ausführungen zu BGHSt 19, 152 von Geilen in JZ 1965, 469.

    Die Grenze liegt da, wo die Trunkenheit des Gastes offensichtlich, d. h. für den Gastwirt deutlich erkennbar, einen solchen Grad erreicht hat, daß er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse ist und nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann (BGHSt 19, 152, 155 insoweit im Anschluß an BGHSt 4, 20; vgl. auch Krumme, Anm. zu LM, GaststättenG , Nr. 1 und Welzel JZ 1960, 179, 180).

  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74
    Die Grenze liegt da, wo die Trunkenheit des Gastes offensichtlich, d. h. für den Gastwirt deutlich erkennbar, einen solchen Grad erreicht hat, daß er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse ist und nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann (BGHSt 19, 152, 155 insoweit im Anschluß an BGHSt 4, 20; vgl. auch Krumme, Anm. zu LM, GaststättenG , Nr. 1 und Welzel JZ 1960, 179, 180).

    Äußerstenfalls konnte er die Polizei herbeirufen (vgl. BGHSt 4, 20; BGH VRS 6, 447).

  • BGH, 25.02.1954 - 1 StR 612/53
    Auszug aus BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74
    Das bedeutet jedoch nicht, daß ausnahmslos jeder Beitrag zur Entstehung einer Gefahr eine Garantenpflicht auslösen muß, denn dies würde zu einer uferlosen Ausweitung der Pflicht und damit der strafrechtlichen Vorschriften führen (vgl. BGH NJW 1954, 1047, 1048).
  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65

    Aussetzung bei mangelnder oder nur kurzzeitiger Vorsorge für längere Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74
    H. war daher schutzlos der Lebensgefährdung preisgegeben, falls ihm nicht ein rettender Zufall zur Hilfe kam (BGHSt 21, 44, 45 f.).
  • BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61

    Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74
    Rechtlich bedenkenfrei sind auch die Darlegungen des Schwurgerichts zur inneren Tatseite und zur Frage des Verbotsirrtums (vgl. BGHSt 16, 155 ; Baumann a.a.O. S. 253, 264; Welzel a.a.O. S. 220), sowie zur Straffrage.
  • OLG Hamm, 21.09.1956 - 3 Ss 996/56

    Verkehrsunsichere Person; Führen über Straße; Übernahme der Rechtspflicht;

    Auszug aus BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74
    Anders ist es jedoch, wenn die Hilfeleistung den anderen einer vorher nicht bestehenden oder jedenfalls nicht in diesem Maße bestehende Gefahr aussetzt (vgl. OLG Hamm VRS 12, 45 ; Schönke/Schröder, 17. Aufl. Vorbem. Rdn. 118).
  • RG, 09.01.1882 - 3101/81

    Kann "starke Angetrunkenheit" als eine Krankheit aufgefaßt werden?

    Auszug aus BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74
    Schwere Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Funktionen durch berauschende Mittel ist als Krankheit im Sinne des § 221 StGB anzusehen (RGSt 5, 393).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Jedenfalls haben die Frauen im Anschluss hieran die Tabletten freiverantwortlich selbst eingenommen, so dass das Risiko für die Verwirklichung der durch das Vorverhalten des Angeklagten gegebenenfalls erhöhten Gefahr allein in ihrem Verantwortungsbereich lag (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1963 - 4 StR 267/63, BGHSt 19, 152, 155; Urteil vom 5. Dezember 1974 - 4 StR 529/74, BGHSt 26, 35, 38; LK-StGB/Weigend, aaO, § 13 Rn. 45).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Erforderlich ist auch hier die tatsächliche Übernahme einer Schutzfunktion, wobei diese noch nicht darin liegt, dass jemand in Erfüllung seiner Hilfeleistungspflicht nach § 323c StGB einem Hilfsbedürftigen beisteht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1974 ? 4 StR 529/74, BGHSt 26, 35, 39).

    Allein daraus, dass jemand einem Hilfsbedürftigen beisteht, ergibt sich - jedenfalls dann, wenn damit wie hier keine wesentliche Veränderung der Situation des Hilfsbedürftigen eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1993 ? 1 StR 264/93, NJW 1993, 2628) - noch keine Garantenpflicht zur Vollendung einer begonnenen Hilfeleistung (so ausdrücklich schon BGH, Urteil vom 5. Dezember 1974 ? 4 StR 529/74, BGHSt 26, 35, 39).

  • BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17

    Urteil gegen vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen sexuellen

    Die betroffene Person muss sich in einem Zustand befinden, in dem sie schutzlos Lebens- oder Leibesgefahren preisgegeben ist, falls ihr nicht ein rettender Zufall zu Hilfe kommt (BGH, Urteile vom 24. Februar 1966 - 1 StR 587/65, BGHSt 21, 44, 45 f., und vom 5. Dezember 1974 - 4 StR 529/74, BGHSt 26, 35, 37, jeweils zu § 221 StGB aF).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    aa) Es sind die Grundsätze heranzuziehen, die für die Entstehung der Garantenstellung im Bereich der unechten Unterlassungsdelikte gelten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1974 - 4 StR 529/74, BGHSt 26, 35, 37).

    Sie folgt auch nicht allein daraus, dass einem Verunglückten oder sonst Hilfsbedürftigen Beistand geleistet wird, sondern entsteht erst dann, wenn der Helfende die Situation für den Hilfsbedürftigen wesentlich verändert, namentlich andere, nicht notwendigerweise sichere Rettungsmöglichkeiten ausschließt oder vorher jedenfalls nicht in diesem Maße bestehende Gefahren schafft (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 1974 - 4 StR 529/74, aaO S. 39 vom 22. Juni 1993 - 1 StR 264/93; NJW 1993, 2628; vom 11. September 2019 - 2 StR 563/18; vom 31. März 2021 - 2 StR 109/20 Rn. 26; Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 13 Rn. 27).

    Die Beistandspflicht erlischt aber erst, wenn der auf den Schutz Vertrauende anderweitig eine Gefahrenvorsorge treffen kann (vgl. für den Fall der Aufkündigung durch den Garanten Schönke/Schröder/Bosch, aaO, § 13 Rn. 29), sich nicht mehr in hilfloser Lage befindet (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1974 - 4 StR 529/74, aaO S. 39) oder die Hilfe erkennbar nicht mehr will (vgl. OLG Karlsruhe, JZ 1960, 178, 179; Schönke/Schröder/Bosch, aaO, § 13 Rn. 24; BeckOK StGB/Heuchemer, 54. Edition, August 2022, § 13 Rn. 44), was hier jeweils nicht der Fall war.

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    b) Sofern sich der Tatvorwurf eines versuchten Tötungsdelikts durch Unterlassen aus objektiven Gründen oder deshalb nicht bestätigt, weil die subjektive Tatseite nicht nachzuweisen ist (vgl. zum Tötungsvorsatz beim Unterlassen BGH NJW 1992, 583), wird eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 25, 218, 220; 26, 35, 36 f.; BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1) oder wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB zu prüfen sein (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84 a.E.).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Die Verabreichung alkoholischer Getränke wird als sozial übliches und von der Allgemeinheit gebilligtes Verhalten deshalb auch nicht als pflichtwidrig oder rechtswidrig angesehen (BGHSt 26, 35, 37 f.; vgl. auch Streng NJW 2003, 2963, 2965 m.w.N.).

    Anders verhält es sich nur, wenn die Trunkenheit offensichtlich einen solchen Grad erreicht, daß der Trunkene nicht mehr Herr seiner Entschlüsse ist und nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann (BGHSt 26, 35, 38).

  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86

    Garantenpflicht eines Unfallbeteiligten gegenüber dem allein schuldigen

    Sollte der neue Tatrichter allerdings zu dem Ergebnis gelangen, der Angeklagte habe nicht gebilligt, daß die Gefahr für das Leben des Unfallopfers in einen wirklichen Schaden umschlage, so käme nur eine Verurteilung nach § 221 StGB in Betracht (vgl. BGHSt 4, 113, 116; 26, 35, 36 f).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95

    Anstreben eines Erfolges - Billigende Inkaufnahme - Erfolgsabwendungspflicht -

    Eine Verpflichtung, dem schwerverletzten N. Beistand zu leisten, konnte sich für sie nach Sachlage nur aus den vorangegangenen, auch von ihr vorgenommenen Mißhandlungen ergeben (vgl. BGHSt 25, 218, 220; 26, 35, 37).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21

    Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten;

    Dem steht auch die in diesem Kontext in der Anklageschrift zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 1974 (4 StR 529/74, NJW 1975, 1175 f.) nicht entgegen, da es in jenem Fall um die Garantenstellung eines Gastwirts gegenüber einer volltrunkenen und somit gerade nicht mehr eigenverantwortlich handelnden Person ging.
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93

    Garantenpflicht gegenüber Hilfsbedürftigen

    Etwas anderes kann vielmehr erst dann gelten, wenn der Helfende durch seine Hilfe die Situation wesentlich für den Hilfsbedürftigen verändert, insbesondere andere Rettungsmöglichkeiten ausschließt oder neue Gefahren begründet; nur das rechtfertigt die Übernahme der strafrechtlichen Haftung (BGHSt 26, 35, 39; Rudolphi in SK 5. Aufl. § 13 Rdn. 64; Stree in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 13 Rdn. 27; Jescheck, StGB Allgemeiner Teil 4. Aufl. S. 564; Schünemann, Grund und Grenzen der unechten Unterlassungsdelikte 1971 S. 351; Arzt JA 1980, 712, 713).
  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der

  • LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20

    Aussetzung mit Todesfolge (Weidener "Flutkanal-Prozess")

  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 81/99

    Urteil im Fürstenwalder Kampfhund-Fall aufgehoben

  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99

    Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit

  • OLG Stuttgart, 30.06.1995 - 1 Ss 222/95

    Verstoß gegen das Gaststättengesetz wegen des Alkoholausschanks an einen

  • BGH, 13.04.1976 - 1 StR 13/76

    Einordnung einer durch Alkoholgenuss herbeigeführten Bewusstseinsstörung in den

  • OLG Hamm, 29.01.1992 - 3 Ss 1128/91
  • BGH, 01.08.1995 - 5 StR 270/95

    Krankheit - Körperliche Funktionen - Geistige Funktionen - Berauschende Mittel -

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 831/79

    Leistung eines fördernden Beitrages durch das Abholen eines Paketes auf der Post,

  • LG Offenburg, 12.07.2002 - 1 Ks 10 Js 3709/00

    Fahrlässige Tötung und Aussetzung mit Todesfolge: Zurücklassen eines

  • BGH, 06.07.1976 - 1 StR 311/76

    Beurteilung einer durch Alkoholgenuß herbeigeführte Bewußtseinsstörung als

  • BGH, 25.02.1986 - 1 StR 669/85

    Anforderungen an die Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht