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   BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76   

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BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76 (https://dejure.org/1976,166)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1976 - 3 StR 62/76 (https://dejure.org/1976,166)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1976 - 3 StR 62/76 (https://dejure.org/1976,166)
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Gescheiterter Absatz

§ 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Hehlerei in Form der Absatzhilfe - Ausreichende Begründung für ein Ablehnungsgesuch - Erforderliche Gelegenheit zum letzten Wort des Angeklagten bei nochmaligen Eintritt in die Beweisaufnahme - Voraussetzung der "Absatzhilfe" - Entstehungsgeschichte der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 1975 § 259

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 358
  • NJW 1976, 1900
  • MDR 1976, 854
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Beide Merkmale bezeichnen eigenständige Unterstützungshandlungen beim Bemühen des Vortäters, die "bemakelte' Sache weiterzuschieben (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1976 ? 3 StR 62/76, BGHSt 26, 358, 362).

    In der Gesetzesbegründung ist ausgeführt, dass die Aufnahme des Merkmals "Absetzen' neben dem Merkmal der "Absatzhilfe' nur der Klarstellung diene, dass Hehler auch derjenige sei, der zwar im Einverständnis mit dem Vortäter, aber sonst völlig selbständig auf dessen Rechnung absetze (BTDrucks. 7/550, S. 253; BGH, Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 StR 62/76, BGHSt 26, 358, 360).

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Zwar kommt es bei der Hehlerei in Form der Absatzhilfe (für die italienischen Hintermänner, die als Zwischenhehler - vgl. BGH NStZ 1999, 351, 352 m. w. N. - ihrerseits über das Fahrzeug zu eigenen Zwecken verfügen konnten) auf einen Absatzerfolg des Hehlgutes nicht an (BGHSt 22, 206, 207; 26, 358; 27, 45).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Im Hinblick darauf ist eine sachliche Überprüfung nicht möglich (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 387; BGH, Urteile vom 23. April 1975 - 1 StR 589/74 -, vom 9. März 1976 - 1 StR 702/75 - sowie vom 16. Juni 1976 - 3 StR 62/76 -).

    Bei der Begehungsform des "Absetzenhelfens", die hier in Betracht kommt, ist die Hehlerei auch dann vollendet, wenn es nicht zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist (BGH NJW 1976, 1900).

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Denn die Tatvarianten des Absetzens und der Absatzhilfe setzen einen Absatzerfolg nicht voraus (BGHSt 27, 45, 47 ff.; 26, 358, 359 ff.).
  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 249; BGH NStZ 1990, 539; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Vollendete Hehlerei in diesen Begehungsformen setzt also nicht voraus, daß es zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist (Anschluß an BGH NJW 1976, 1900; Aufgabe von BGH NJW 1976, 1698).

    Für Hehlerei in der Begehungsform des Absetzenhelfens hat dies der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in den zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 16. Juni 1976 (3 StR 62/76 = NJW 1976, 1900) entschieden.

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Unter dieses Tatbestandsmerkmal fällt nach der Neufassung des Tatbestandes durch Art. 161 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 9. März 1974 (BGBl. I 469, 582), die durch § 374 AO 1977 übernommen worden ist, jede unselbständige vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit zum Zwecke des Absatzes, ohne daß es darauf ankommt, ob der Absatz tatsächlich gelungen ist (BGHSt 22, 206, 207; 26, 358, 359; 27, 45, 48, 49 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; BGH NJW 1979, 2621).
  • BGH, 30.08.2007 - 3 StR 200/07

    Hehlerei (Absatzhilfe; Hilfe im Vorfeld von Absatzbemühungen)

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt zur Vollendung der Hehlerei in der Form der Absatzhilfe zwar grundsätzlich jede vom Absatzwillen getragene vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit, die geeignet ist, den Vortäter bei seinem Bemühen um wirtschaftliche Verwertung der "bemakelten" Sache zu unterstützen (vgl. BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 239; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 3 m. w. N.; vgl. zur erwägenswerten Kritik des Schrifttums an dieser sehr weiten Auslegung Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 26 ff. m. w. N.).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Die in BGHSt 26, 358, 361 verwendete Formulierung, der Vortäter sei "ein anderer als derjenige, der absetzt", besagt nichts anderes.
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90

    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455; 1989, 319; in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].

    Das entspricht der vom Bundesgerichtshof vorgenommenen Wertung in einem Fall, in dem der Täter es im Einvernehmen mit dem Vortäter übernommen hatte, einen mit gestohlenem Material beladenen Lkw von einer Stadt in die andere zu fahren, wobei es zum Abschluß des Transports und zu einem Verkauf des Diebesgutes nicht kam (vgl. den von A. Mayer in Anm. zu BGHSt 26, 358 in LM StGB 1975 § 259 Nr. 1 mitgeteilten Sachverhalt).

    Insoweit begegnet es durchgreifenden Bedenken, daß die Strafkammer Beihilfe der Angeklagten zu dieser Hehlerei (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 33, 44, 49 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 2) verneint.

  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

  • BGH, 20.01.1999 - 3 StR 571/98

    Voraussetzungen der versuchten Hehlerei

  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 145/08

    Steuerhehlerei (Absatzhilfe; Beihilfe); versagte Aussetzung einer Freiheitsstrafe

  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98

    Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande

  • BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79

    Rechtswidrigkeit von Straftaten im Rahmen eines Fluchthilfeunternehmens

  • BGH, 12.04.1994 - 1 StR 189/94

    Vollendung - Hehlerei - Absetzen - Beginn

  • BGH, 13.03.1984 - 5 StR 22/84

    Mitnahme von Diebesgut für einen potentiellen Abnehmer zur Ansicht als Hehlerei -

  • BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92

    Unterstützen beim Absetzen gestohlener Sachen als Hehlerei

  • BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84

    Verurteilung wegen Hehlerei - Definition des "Absetzens" und des

  • BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90

    Unterstützen bei dem Absatz von Diebesgut - Anforderungen an die Begründung der

  • BGH, 05.05.1977 - 4 StR 678/76

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem besonders schweren Falle oder Hehlerei -

  • BGH, 26.08.1982 - 4 StR 444/82

    Einstellung des Verfahrens wegen Hehlerei aufgrund eines Strafklageverbrauchs

  • BGH, 14.07.1983 - 4 StR 302/83

    Absatzhilfe durch Abreißen früherer Preisschilder an der gestohlenen Ware -

  • BGH, 02.07.1980 - 2 StR 260/80

    Voraussetzungen einer vollendeten Absatzhilfe im Rahmen der Hehlerei

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