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   BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76   

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https://dejure.org/1976,571
BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76 (https://dejure.org/1976,571)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1976 - 5 StR 240/76 (https://dejure.org/1976,571)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1976 - 5 StR 240/76 (https://dejure.org/1976,571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Untgerbrechung der Verjährung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach der Vorlage von Akten an einen Richter - Entsprechende Anwendung des § 33 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) auf die Aktenvorlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG (1975) § 33 Abs. 1 Nr. 10, § 69 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 384
  • NJW 1976, 1755
  • MDR 1976, 945
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 23.06.1975 - 1 ObOWi 140/75

    Hinweis; Verhandlung; Widerspruch; Entscheidung; Schriftliches Verfahren;

    Auszug aus BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hält in seinem Beschluß vom 16. Oktober 1975 den Zeitpunkt des Eingangs der vorzulegenden Akten beim Amtsgericht für maßgebend (MDR 1976, 165).
  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76
    Das Oberlandesgericht hat im Zulassungsverfahren zu prüfen, ob die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten schon vor dem angefochtenen Urteil verjährt war (BGHSt 23, 365).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1975 - 1 Ss OWi 881/75
    Auszug aus BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76
    Dagegen sieht das Oberlandesgericht Düsseldorf im Beschluß vom 20. Oktober 1975 in der Vorlage der Akten nach § 69 Abs. 1 Satz 1 OWiG eine schriftliche Anordnung oder Entscheidung im Sinn des § 33 Abs. 2 OWiG, welche die Verjährung regelmäßig schon in dem Zeitpunkt unterbricht, in dem die Anordnung oder Entscheidung unterzeichnet wird (VRS 50, 212 = NJW 1976, 158 - hier ohne Gründe abgedruckt).
  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des

    Der Zulässigkeit der Vorlage steht nicht entgegen, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe nicht abschließend zu der vorgelegten Rechtsfrage Stellung genommen hat, weil es nach seiner Ansicht mit jeder möglichen Entscheidung entweder von der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf oder von derjenigen des Oberlandesgerichts Bamberg abweichen würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 1976 - 5 StR 240/76, BGHSt 26, 384, 385; vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 95 f.).
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    In einem solchen Fall kann sich das vorlegende Gericht einer eigenen Stellungnahme enthalten (vgl. für die insoweit ebenso zu beurteilende Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG BGHSt 26, 384, 385).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2022 - 2 Rv 21 Ss 262/22

    Vorlagefrage an BGH zur Sperrwirkung bei Vorlage eines Impfausweises mit

    Der Senat kann über die Revision des Angeklagten nicht entscheiden, ohne entweder von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 31.05.2022 (OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 2022 - 1 Ss 6/22 -, juris) oder von der Entscheidung des Bayrischen Obersten Landgerichts vom 03.06.2022 (BayObLG, Beschluss vom 03.06.2022 - 207 StRR 155/22 - BeckRS 2022, 13743) abzuweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1976 - 5 StR 240/76 -, BGHSt 26, 384-387).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13

    Vorlage zum BGH: Kraftfahrzeugführereigenschaft eines beifahrenden Fahrlehrers

    Eine abschließende Stellungnahme des Senats ist jedoch vorliegend nicht erforderlich, weil der Senat sich bei Bejahung der Vorlegungsfrage zu der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, im Falle der Verneinung der Vorlegungsfrage zu der des Oberlandesgerichts Bamberg in Widerspruch setzen würde (BGHSt 26, 384, 385).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Der Vorlegung steht auch nicht entgegen, daß sich das vorlegende Oberlandesgericht einer eigenen abschließenden Stellungnahme zur vorgelegten Rechtsfrage enthalten hat (vgl. BGHSt 26, 384, 385) [BGH 05.08.1976 - 5 StR 240/76].
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Die Vorlage 1st mithin auch unter diesem Gesichtspunkt zulässig (BGHSt 26, 384, 385 [BGH 05.08.1976 - 5 StR 240/76]; 30, 93, 95 f.).
  • BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98

    Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit

    Darin liegt, auch wenn es in der Form einer schriftlichen Vorlageverfügung geschieht, keine Anordnung oder Entscheidung, sondern die Erklärung eines Prozeßbeteiligten gegenüber dem Gericht (vgl. BGHSt 26, 384/387; BayObLGSt 1975, 107/108 und Beschluß vom 24.4.1985 - 2 ObOWi 406/84; vgl. ferner KK/Weller OWiG § 33 Rn. 83), deren Inhalt und Form nicht gesetzlich geregelt ist (vgl. BayObLGSt 1981, 64/65).
  • OLG Köln, 20.02.1981 - Ss 80/81

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Bekanntgabe der Einleitung eines

    Insoweit kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akten bei Gericht an (BGHSt 26, 384).
  • OLG Zweibrücken, 15.05.1987 - 3 W RE 57/87
    In einem derartigen Fall bedarf es keiner abschließenden Stellungnahme (BGH in ständiger Rechtsprechung für den Fall einer Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG ; z. B. BGHSt 26, 384, 385).
  • OLG Zweibrücken, 15.05.1987 - 3 W - RE 57/87

    Vorabentscheidung zu den Voraussetzungen der Annahme eines Wohnraumbedarfs;

    In einem derartigen Fall bedarf es keiner abschließenden Stellungnahme (BGH in ständiger Rechtsprechung für den Fall einer Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG; z.B. BGHSt 26, 384, 385) [BGH 05.08.1976 - 5 StR 240/76] .
  • BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung, wegen Körperverletzung, wegen Widerstandes

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