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BGH, 08.09.1976 - 3 StR 280/76 (S) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwendung eines Kennzeichens ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen - Verwendung der Grußform "mit deutschem Gruß" - Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen - Nichtberücksichtigung der Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 27, 1
- NJW 1976, 2271
- MDR 1976, 1032
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens - …
Auszug aus BGH, 08.09.1976 - 3 StR 280/76
Lediglich unter den Voraussetzungen des § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB, die aber näher dargelegt werden müßten, genügt auch die Begehung einer rechtswidrigen Tat als Voraussetzung für die Einziehung (vgl. BGHSt 23, 64, 68 f).
- OLG Celle, 03.07.1990 - 3 Ss 88/90
Verwendung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation; Singen von …
Zutreffend geht die Jugendkammer davon aus, daß Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation im Sinne von §§ 86 a , 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB auch ein solches sein kann, das nicht nationalsozialistischen Ursprungs ist (vgl. OLG Celle, JR 1981, 381 zum Hakenkreuz), und daß es für die Kennzeichen-Eigenschaft von Bedeutung ist, ob die nationalsozialistischen Machthaber dem Kennzeichen herausragende Bedeutung beigemessen haben, was zum Beispiel darin zum Ausdruck kommen kann, daß hoheitliche Anordnungen über seine Verwendung getroffen worden sind (vgl. zum Gruß "Heil Hitler" BGHSt 27, 1, 2; zum sogenannten Horst-Wessel-Lied "Die Fahne hoch" BGH MDR 1965, 923; OLG Oldenburg NJW 1988, 351).