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   BGH, 09.02.1977 - 3 StR 498/76 (L)   

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https://dejure.org/1977,1582
BGH, 09.02.1977 - 3 StR 498/76 (L) (https://dejure.org/1977,1582)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1977 - 3 StR 498/76 (L) (https://dejure.org/1977,1582)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1977 - 3 StR 498/76 (L) (https://dejure.org/1977,1582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freiwillige Aufgabe einer geheimdienstlichen Tätigkeit - Bedeutung des Wortes "Offenbaren" im gesetzlichen Sprachgebrauch - Freiwillige Offenlegung des Wissens durch den Täter als Voraussetzung der tätigen Reue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 120
  • NJW 1977, 769
  • MDR 1977, 414
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 09.05.1968 - BT-Drs V/2860
    Auszug aus BGH, 09.02.1977 - 3 StR 498/76
    Die Vergünstigung für den bereits strafbar gewordenen Täter ist also vom Gesetzgeber an eine Art Wiedergutmachung geknüpft worden, die dazu beitragen soll, nachrichtendienstliche Angriffe gegen die Interessen der Bundesrepublik zu erkennen und abzuwehren (vgl. Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, Bundestags-Drucks. V/2860 S. 21).
  • BGH, 10.08.1995 - IX ZR 220/94

    Wirksamkeit der Zession von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts

    Offenbaren heißt, dem Empfänger der Erklärung ein Wissen zu vermitteln, das diesem - jedenfalls aus der Sicht des Offenbarenden - noch verborgen ist oder von dem dieser keine sichere Kenntnis hat (BGHSt 27, 120, 121; Jähnke aaO. Rdnr. 39).
  • OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses

    Offenbaren eines Geheimnisses heißt, ein Wissen zu vermitteln, das dem Empfänger - aus der Sicht des Vermittelnden - noch verborgen ist oder von dem dieser - aus nämlicher Sicht - noch keine sichere Kenntnis hat (BGHSt 27, 120 [121]).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 1 RVs 218/11

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Offenbaren eines Geheimnisses heißt, ein Wissen zu vermitteln, das dem Empfänger - aus der Sicht des Vermittelnden - noch verborgen ist oder von dem dieser - aus nämlicher Sicht - noch keine sichere Kenntnis hat (BGHSt 27, 120 = NJW 1977, 769; Senat NJW 1988, 2489).
  • BGH, 20.06.1990 - 3 StR 74/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Wesentlicher Aufklärungserfolg - Angaben

    Zwar hat der Senat - und hieran hat sich das Landgericht ersichtlich orientiert - in Anlehnung an die Rechtsprechung zur tätigen Reue in Fällen geheimdienstlicher oder landesverräterischer Agententätigkeit (BGHSt 27, 120, 124) entschieden, daß es für die Freiwilligkeit im Sinne des § 31 BtMG darauf ankomme, ob der Täter davon ausgehe, er könne sein Wissen, wenn er schweige, vor den Ermittlungsbehörden weiter geheim halten, oder ob er zu dem Eindruck gelange, daß weiteres Schweigen zwecklos sei (BGH NStZ 1983, 323).
  • OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87

    Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB)

    Offenbaren eines Geheimnisses heißt, ein Wissen zu vermitteln, das dem Empfänger - aus der Sicht des Vermittelnden - noch verborgen ist oder von dem dieser - aus nämlicher Sicht - noch keine sichere Kenntnis hat (BGHSt 27, 120, 121; LK-Träger a.a.O. Rn. 17).
  • BGH, 18.03.1983 - 3 StR 49/83

    Annahme von Freiwilligkeit der Ablegung eines Geständnisses bei einer Verhaftung

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter davon ausgeht, er könne sein Wissen, wenn er schweige, vor den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbeamten weiter geheimhalten, oder ob er - etwa aufgrund der Vorhalte der ihn verhaftenden und vernehmenden Beamten - zu dem Eindruck gelangt, daß weiteres Schweigen zwecklos ist (vgl. BGHSt 27, 120, 124).
  • BGH, 12.05.1980 - 3 StR 163/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen der tätigen Reue

    Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Offenbarens an, sofern es nur freiwillig erfolgt ist (BGHSt 27, 120).
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