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   BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76   

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BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76 (https://dejure.org/1977,355)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1977 - 3 StR 327/76 (https://dejure.org/1977,355)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1977 - 3 StR 327/76 (https://dejure.org/1977,355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht - Abtrennung des Verfahrens nach Flucht eines Mitangeklagten - Anwendung der Grundsätze über die Verwertung früherer Vernehmungen eines unerreichbaren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 139
  • NJW 1977, 1161
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73

    Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76
    In einem solchen Fall müssen auf den Mitangeklagten die Grundsätze entsprechend angewendet werden, die in der Entscheidung BGHSt 25, 176 ff für die Verwertung früherer Vernehmungen eines unerreichbaren zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen entwickelt worden sind; denn auch der Mitangeklagte hat nicht das Recht, durch Verheimlichen seines Aufenthaltsortes die Durchführung des Verfahrens zu verhindern.

    Wie der Zeuge, mit dem sich das Urteil BGHSt 25, 176 ff befaßt, macht sich der flüchtige Mitangeklagte in unzulässiger Weise zum Herrn des Verfahrens.

    Inzwischen hat die Rechtsprechung mehrfach offengelassen, ob die Verlesung von Vernehmungsniederschriften zulässig ist, wenn ein Zeuge, der in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden kann (§ 251 Abs. 2 StPO), bei einer früheren Vernehmung als Zeuge über sein Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrt worden ist (vgl. BGH Urt. vom 8. Februar 1966 - 5 StR 513/65 - S. 5, 6, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 384, in dem hier in Betracht kommenden Ausschnitt wörtlich wiedergegeben in BGHSt 22, 35, 36 f; BGHSt 22, 35, 37, wo "diesen Erwägungen" des Urteils vom 8. Februar 1966 beigetreten wird; BGH NJW 1973, 1139 [insoweit in BGHSt 25, 176 ff nicht abgedruckt]).

  • BGH, 05.01.1968 - 4 StR 425/67

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76
    Das Zeugnisverweigerungsrecht dient, wenn es auch Reflexwirkungen zugunsten der Mitangeklagten entfaltet, den persönlichen Belangen des Zeugen (vgl. BGHSt 22, 35, 37 f).

    Inzwischen hat die Rechtsprechung mehrfach offengelassen, ob die Verlesung von Vernehmungsniederschriften zulässig ist, wenn ein Zeuge, der in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden kann (§ 251 Abs. 2 StPO), bei einer früheren Vernehmung als Zeuge über sein Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrt worden ist (vgl. BGH Urt. vom 8. Februar 1966 - 5 StR 513/65 - S. 5, 6, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 384, in dem hier in Betracht kommenden Ausschnitt wörtlich wiedergegeben in BGHSt 22, 35, 36 f; BGHSt 22, 35, 37, wo "diesen Erwägungen" des Urteils vom 8. Februar 1966 beigetreten wird; BGH NJW 1973, 1139 [insoweit in BGHSt 25, 176 ff nicht abgedruckt]).

  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht -

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76
    Damit durften die Niederschriften seiner früheren Vernehmungen an sich nur dann verlesen werden, wenn er schon damals auf sein Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen worden wäre (vgl. BGHSt 10, 186, 190).

    Die Entscheidung BGHSt 10, 186, 190 steht dem hier gewonnenen Ergebnis nicht entgegen.

  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 386/64

    Verlesung einer Niederschrift der richterlichen Vernehmung eines früheren

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76
    Soweit der 2. Strafsenat in dem unveröffentlichten Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 386/64 - bei einem gleichliegenden Fall die gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er, wie er auf Antrage mitgeteilt hat, an dieser Meinung nicht mehr fest.
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76
    Dasselbe galt für seine richterliche Vernehmung; auch auf diesem Weg ließ sich - anders als bei einem zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen (vgl. BGHSt 2, 99, 106) - die Aussage des Beschuldigten Hubert D. nicht sichern.
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 535/73

    Verweigerung des Zeugnisses zugunsten eines nicht angehörigen Mitbeschuldigten -

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76
    Auf das Fehlen einer solchen Belehrung kann sich auch ein Mitangeklagter, der selbst nicht Angehöriger des Zeugen ist, berufen (vgl. BGHSt 7, 194, 196, 197); dabei ist nicht von Bedeutung, daß der Angehörige des Zeugen - wie hier Willi D. vor dem Urteil aus dem Verfahren ausgeschieden ist (vgl. BGH NJW 1974, 758).
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76
    Hubert D. war zwar, nachdem das Verfahren gegen ihn abgetrennt worden war, nicht mehr als Mitangeklagter, sondern als Zeuge anzusehen (vgl. BGHSt 10, 8, 11, 12).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76
    Auf das Fehlen einer solchen Belehrung kann sich auch ein Mitangeklagter, der selbst nicht Angehöriger des Zeugen ist, berufen (vgl. BGHSt 7, 194, 196, 197); dabei ist nicht von Bedeutung, daß der Angehörige des Zeugen - wie hier Willi D. vor dem Urteil aus dem Verfahren ausgeschieden ist (vgl. BGH NJW 1974, 758).
  • BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65

    Strafbarkeit wegen Betruges und Unterschlagung - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76
    Inzwischen hat die Rechtsprechung mehrfach offengelassen, ob die Verlesung von Vernehmungsniederschriften zulässig ist, wenn ein Zeuge, der in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden kann (§ 251 Abs. 2 StPO), bei einer früheren Vernehmung als Zeuge über sein Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrt worden ist (vgl. BGH Urt. vom 8. Februar 1966 - 5 StR 513/65 - S. 5, 6, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 384, in dem hier in Betracht kommenden Ausschnitt wörtlich wiedergegeben in BGHSt 22, 35, 36 f; BGHSt 22, 35, 37, wo "diesen Erwägungen" des Urteils vom 8. Februar 1966 beigetreten wird; BGH NJW 1973, 1139 [insoweit in BGHSt 25, 176 ff nicht abgedruckt]).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Der Bundesgerichtshof hat an ihr auch festgehalten, nachdem durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19. Dezember 1964 (BGBl. I, S. 1067) die Vorschrift des § 163a Abs. 5 StPO aF eingeführt wurde und auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei verpflichtet wurden, die Zeugen über ihr Recht nach § 52 StPO zu belehren (BGH, Urteil vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66, BGHSt 21, 218; vgl. auch etwa BGH, Urteile vom 16. März 1977 - 3 StR 327/76, BGHSt 27, 139; vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 29; vom 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 385).
  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass damit spätere unlautere Beeinflussungsversuche auf einen Zeugen, durch welche die Wahrheitsermittlung im Strafverfahren Not leiden würde, genauso verhindert werden können (vgl. BGHSt 2, 99, 109; 27, 139, 143; 45, 342, 347) wie wirksam der Gefahr begegnet werden kann, dass sich ein Zeuge zum Herrn des Verfahrens macht und dadurch die Wahrheitsermittlung vereitelt (vgl. schon BGHSt 2, 199, 107 f.; s. auch BGHSt 45, 342, 347 f.).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Es ist aber nicht im Interesse der Wahrheitsfindung geschaffen und bezweckt auch nicht den Schutz des Angeklagten vor der Verwertung eines konfliktbeladenen und daher in seinem Wert vielleicht fragwürdigen Beweismittels (BGHSt 11, 213, 215, Dahs aaO § 52 Rdn. 1; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 3. Aufl. Rdn. 1241; Senge aaO), sondern es dient nur den persönlichen Belangen des Zeugen (vgl. BGHSt 22, 35, 27; 27, 139, 142).
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    aa) Die Rechtsprechung hat auch bisher schon den Anwendungsbereich des Verwertungsverbots des § 252 StPO mit der Überlegung eingeschränkt, daß unlautere Beeinflussungsversuche auf den Zeugen, durch welche die Wahrheitsermittlung im Strafverfahren Not leiden würde, wirksam verhindert werden müssen (BGHSt 2, 99, 109; 27, 139, 143).

    Darüber hinaus fehlt ein schutzwürdiges Interesse des Zeugen dann, wenn er sich pflichtwidrig zum Herrn des Verfahrens zu machen sucht, um gebotene Wahrheitsermittlungen durch dieses Verhalten zu vereiteln (BGHSt 25, 176; BGHSt 27, 139).

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Es erschöpft sich regelmäßig in einem themenbezogenen Auskunftsverweigerungsrecht und bleibt damit weit hinter den genannten umfassenden Rechten zum Schweigen zurück (BGHSt 10, 104; 27, 139, 143).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der

    Würde dem Angeklagten, der nicht selbst - etwa als Patient - in seinem Geheimhaltungsinteresse betroffen ist, die Rüge einer Verletzung der §§ 53, 53 a StPO versagt, so ergäbe sich schließlich auch - ungeachtet der zwischen den Weigerungsrechten aus § 52 und §§ 53, 53 a StPO bestehenden Unterschiede - ein Wertungswiderspruch zu der ständigen Rechtsprechung, wonach eine Verletzung des § 52 StPO auch dann mit der Revision gerügt werden kann, wenn der ohne Belehrung über sein Weigerungsrecht vernommene Zeuge lediglich Angehöriger eines Mitbeschuldigten ist, also zu dem Beschwerdeführer gerade nicht in dem das Zeugnisverweigerungsrecht begründenden Verhältnisse steht (BGHSt 7, 194, 196 f; 27, 139, 141; BGH NStZ 1984, 176 Nr. 19).
  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77

    Auswirkungen des erst nach der richterlichen Vernehmung erworbenen

    Entsprechend hat der Senat schon in einem ähnlichen Fall entschieden (BGHSt 22, 219), desgleichen der 3. Strafsenat (Urteil vom 16. März 1977 - 3 StR 327/76 -, Veröffentlichung in BGHSt 27, 139, 141 vorgesehen).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Vom Bundesgerichtshof ist freilich eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß vor der Verwertung von Angaben in einer früheren Vernehmung erst geklärt werden muß, ob der zur Zeugnisverweigerung berechtigte Zeuge von diesem Recht Gebrauch macht, dann zugelassen worden, wenn der weigerungsberechtigte Zeuge im Zeitpunkt der Hauptverhandlung nicht erreichbar war, weil sein Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte (BGHSt 25, 176; vgl. auch BGHSt 27, 139).

    Dabei ist unentschieden geblieben, ob dies nur gilt, wenn der Zeuge bereits früher über sein Zeugnisverweigerungsrecht ordnungsgemäß belehrt worden war (vgl. BGHSt 27, 139, 143).

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob jemand Mitangeklagter ist, allein auf die prozessuale Gemeinsamkeit an (vgl. BGHSt 10, 8, 11, 12 [BGH 18.10.1956 - 4 StR 278/56]; 10, 186, 187 ff [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 18, 238, 240 [BGH 05.02.1963 - 1 StR 265/62]; 27, 139, 141 [BGH 16.03.1977 - 3 StR 327/76]; BGH JR 1969, 148, 149).
  • OLG Koblenz, 29.01.2014 - 1 Ss 125/13

    Unzulässigkeit der Verlesung der Vernehmungsniederschrift eines früheren

    Anderes könnte nur dann gelten, wenn die Flucht des Zeugen den Fortgang des gegen ihn gerichteten Verfahrens und damit zugleich verhindert hätte, dass seine Angaben während seiner fortdauernden Stellung als Mitbeschuldigter zulässigerweise (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 10 a.E.) in die Hauptverhandlung eingeführt werden konnten (BGHSt 27, 139 ; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98

    Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung einer Anstaltspsychologin als

  • BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99

    Verwertungsverbot; Überzeugungsbildung; Verbot der Protokollverlesung nach

  • VG Düsseldorf, 26.04.2007 - 24 K 5056/06

    Anforderungen an das Vorliegen des Anwendungsbereichs von § 51 Abs. 1 Nr. 3

  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das

  • BGH, 14.08.2014 - 5 StR 350/14

    Strafverfahren: Verwertungsverbot für die polizeilichen Vernehmungen eines in der

  • BGH, 15.12.1987 - 5 StR 649/87

    Fortbestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts eines Verwandten nach Einstellung

  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Mitangeklagten nach Berufungsverwerfung

  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

  • BGH, 08.05.1985 - 3 StR 100/85

    Beurteilung, ob eine in die Straftat verwickelte Zeugin Mitbeschuldigte des

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 855/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Bewertung der Aussageverweigerung

  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86

    Bindung an das Strafverfahren bei fehlender Vereidigung einer Dolmetscherin -

  • BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79

    Teilbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts bei einheitlichem Tatvorwurf -

  • BGH, 18.01.1978 - 2 StR 586/77

    Veräußerung von Haschischimitation als Haschisch - Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
  • BGH, 02.11.1979 - 2 StR 592/79

    Teilerfolg im Revisionsverfahren wegen unterlassener Zeugenbelehrung -

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