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   BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76   

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BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76 (https://dejure.org/1977,310)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1977 - 1 StR 646/76 (https://dejure.org/1977,310)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76 (https://dejure.org/1977,310)
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Pfandschein

§ 259 StGB, Sich-Verschaffen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Pfandscheins über eine durch rechtswidriges Vermögensdelikt erlangte Sache - Verurteilung wegen fortgesetzter Sachhehlerei - Rechtliche Beurteilung von Leihhausscheinen als Legitimationspapiere

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 259

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 160
  • NJW 1977, 1352
  • NJW 1977, 2221 (Ls.)
  • MDR 1977, 680
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Ein "Sich-Verschaffen' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB ist gegeben, wenn der Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache erlangt, so dass er über sie zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78; Senat, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 46 f.; BGH, Beschluss vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163; Senat, Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 56).

    Die Tat ist vollendet, wenn der Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache begründet und der Vortäter die Möglichkeit verloren hat, auf sie einzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18, juris Rn. 11, NStZ-RR 2019, 14, 15; Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; Senat, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175; Beschluss vom 19. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163).

  • LG Karlsruhe, 28.09.2007 - Ns 84 Js 5040/07

    Hehlerei bei Versteigerung in eBay: Kauf eines Navigationsgeräts bei eBay;

    Es kommt allein darauf an, ob der Täter mit dem Willen, eigene Verfügungsgewalt über die Sache zu erhalten, die Besitzerstellung des Vortäters einverständlich übernimmt (BGHSt 27, 160), um damit über die Sache verfügen zu können, denn der für die Strafwürdigkeit der Hehlerei wesentliche Gesichtspunkt ist, dass die Rückgewinnung der Sache durch den wirklich Berechtigten auf Grund einer Weiterveräußerung erschwert wird.
  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18

    Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes

    a) Zwar ist das Tatbestandsmerkmal des Ankaufens als Unterfall des Sichverschaffens erst dann vollständig verwirklicht, wenn der ankaufende Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache erwirbt und der Vortäter dadurch jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4; Beschluss vom 19. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163).

    Stattdessen kann auch mittelbarer Besitz (§ 870 BGB) ausreichend sein, wenn der Ankäufer dadurch nicht nur die bisherige Sachherrschaft des Vortäters, sondern zugleich auch die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163).

  • BGH, 07.11.2018 - 4 StR 395/18

    Hehlerei (Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt als Voraussetzung des

    aa) Sowohl das Sichverschaffen im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB als auch das Ankaufen - als Unterfall des Sicherverschaffens - setzen die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt durch den Hehler voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 259 Rn. 10 f.; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 78 und 100).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszugehen ist von dem Grundsatz, daß ein Sichverschaffen nur vorliegt, wenn der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, daß dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (RGSt 64, 326, 327; BGHSt 27, 160, 163).
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05

    Mittäterschaftlich begangene gewerbsmäßige Hehlerei (Sich verschaffen: Vollendung

    Der Tatbestand der Hehlerei in der hier vorliegenden Begehungsform des Ankaufens, das lediglich einen Unterfall des Sichverschaffens darstellt (vgl. Lauer in MünchKomm-StGB § 259 Rdn. 78 m.N.), setzt vielmehr nur voraus, daß der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, daß dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (BGHSt 27, 160, 163).
  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme

    Schon in der Übernahme der mittelbaren Verfügungsgewalt durch die beiden Angeklagten lag eine weitere Beeinträchtigung des Vermögens der Leasinggesellschaften bzw. der finanzierenden Banken (vgl. BGHSt 27, 160, 164; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 259 Rdn. 21).
  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

    Aus der von der Revision angezogenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. November 1977 (1 StR 582/77; abgedruckt in MDR 1978, 326; vgl. auch BGHSt 27, 160, 163) [BGH 29.03.1977 - 1 StR 646/76] ergibt sich gerade, daß auch geldwerte Papiere als Sachen im Sinne des § 259 StGB angesehen werden können.
  • BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98

    Voraussetzungen der Hehlerei in der Form des Sichverschaffens

    Ein Sichverschaffen liegt vielmehr nur vor, wenn der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, daß dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (BGHSt 27, 160, 163) [BGH 29.03.1977 - 1 StR 646/76].
  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Ein Sichverschaffen im Sinne des Hehlereitatbestandes liegt aber nur vor, wenn der Empfänger der gestohlenen Sache auf Grund einer Übertragungshandlung des Vortäters eine eigene tatsächliche Herrschaft und Verfügungsgewalt über die Sache mit der Folge erwirbt, daß der Vortäter jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (BGHSt 27, 160, 163) [BGH 29.03.1977 - 1 StR 646/76].
  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 582/77

    Verurteilung wegen Hehlerei - Anordnung der Einziehung einer Briefgrundschuld -

  • BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92

    Vorübergehende unentgeltliche Nutzung einer deliktisch erworbenen Sache als

  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 96/91

    Hehlerei an verschafftem Valium - Einverständliches Zusammenwirken mit dem

  • LG Würzburg, 22.02.2021 - 2 KLs 731 Je 867/12

    Fahrzeug, Freiheitsstrafe, Kaufpreis, Gesamtfreiheitsstrafe, Angeklagte,

  • BGH, 18.05.2021 - 6 StR 161/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet

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