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   BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77   

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https://dejure.org/1977,426
BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77 (https://dejure.org/1977,426)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1977 - 4 ARs 8/77 (https://dejure.org/1977,426)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1977 - 4 ARs 8/77 (https://dejure.org/1977,426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung wegen einer Tat, die nach deutschem Recht kein Verbrechen darstellt - Vollstreckbares Straferkenntnis als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Auslieferung - Gleichstellung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 168
  • NJW 1977, 1598
  • MDR 1977, 593
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77
    Der Senat hat sie deshalb hinzunehmen und sich auf die Beantwortung der vorgelegten Rechtsfrage zu beschränken (vgl. BGHSt 22, 94, 100; 25, 179, 180).
  • BGH, 22.06.1965 - 1 StR 208/65
    Auszug aus BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77
    Als Tat im Sinne des Auslieferungsrechts und damit auch dieser Bestimmung ist, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, die Tat im prozeßrechtlichen Sinn des § 264 StPO zu verstehen, nämlich der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, innerhalb dessen der Täter den Straftatbestand verwirklicht hat (BGHSt 22, 307, 308; BGH, Urteil vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 154/76; vgl. auch BGH NJW 1965, 1672, 1673).
  • BGH, 19.10.1976 - 1 StR 154/76

    Wirksame Auslieferungsvereinbarung mit Österreich - Anwendung des milderen

    Auszug aus BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77
    Als Tat im Sinne des Auslieferungsrechts und damit auch dieser Bestimmung ist, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, die Tat im prozeßrechtlichen Sinn des § 264 StPO zu verstehen, nämlich der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, innerhalb dessen der Täter den Straftatbestand verwirklicht hat (BGHSt 22, 307, 308; BGH, Urteil vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 154/76; vgl. auch BGH NJW 1965, 1672, 1673).
  • BGH, 25.04.1973 - 4 ARs 2/73

    Ablehnung des Erlasses eines Haftbefehls zur Durchführung einer Auslieferung -

    Auszug aus BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77
    Der Senat hat sie deshalb hinzunehmen und sich auf die Beantwortung der vorgelegten Rechtsfrage zu beschränken (vgl. BGHSt 22, 94, 100; 25, 179, 180).
  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Auszug aus BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77
    Als Tat im Sinne des Auslieferungsrechts und damit auch dieser Bestimmung ist, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, die Tat im prozeßrechtlichen Sinn des § 264 StPO zu verstehen, nämlich der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, innerhalb dessen der Täter den Straftatbestand verwirklicht hat (BGHSt 22, 307, 308; BGH, Urteil vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 154/76; vgl. auch BGH NJW 1965, 1672, 1673).
  • BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84

    Begriff der rechtswidrigen Tat im Auslieferungsrecht - Freiheit der Kunst und

    Diese Ansicht steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Äußerungen in der Rechtswissenschaft (vgl. BGHSt 27, 168 [173 f.]; Vogler, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 3 IRG , Rdn. 20 sowie Mörsberger, Das Prinzip der identischen Strafrechtsnorm im Auslieferungsrecht, Berlin 1969, S.76); für sie lassen sich gewichtige sachliche Erwägungen geltend machen.

    So hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, daß ein über die Zulässigkeit einer Auslieferung entscheidendes Gericht bei Vorliegen eines gegen einen Tatverdächtigen erlassenen ausländischen Haftbefehls, der nach § 5 des Deutschen Auslieferungsgesetzes (jetzt: § 10 Abs. 1 Satz 1 IRG ) als Grundlage der Auslieferung einem vollstreckbaren Erkenntnis gleichgestellt ist, nur überprüfen kann, ob die mitgeteilten Verdachtsgründe nach deutschem Recht den Tatbestand einer auslieferungsfähigen Straftat erfüllen; es stellte eine nicht gerechtfertigte Bevorzugung des bereits abgeurteilten Verfolgten dar, wenn an die Zulässigkeit seiner Auslieferung höhere Anforderungen gestellt würden als an die eines Verfolgten, gegen den noch ermittelt wird (BGHSt 27, 168 [174]).

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    a) Der dem Spezialitätsgrundsatz zugrunde liegende Tatbegriff umfasst den gesamten mitgeteilten Lebenssachverhalt, innerhalb dessen der Verfolgte einen oder mehrere Straftatbestände erfüllt haben soll (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 1977 - 4 ARs 8/77, BGHSt 27, 168, 172 mwN; Vogler in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, § 11 IRG Rn. 14).
  • OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18

    Fall Carles Puigdemont: Die Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung

    Hierbei erweisen sich die strengen Maßstäbe etwa des deutschen Revisionsrechts im Falle der Überprüfung eines Urteils auf die Sachrüge hin als unbrauchbar für die Prüfung beiderseitiger Strafbarkeit, weil sie der dem Auslieferungsrecht eigenen Situation des Aufeinandertreffens unterschiedlicher Rechtsordnungen nicht gerecht werden (BGHSt 27, 168, 173).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13

    Auslieferungsverkehr mit den USA

    Zumindest aber können bei der Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit nicht die gleichen strengen Maßstäbe angelegt werden wie im Revisionsverfahren bei der Überprüfung des Urteils auf die Sachrüge hin (vgl. BGHSt 27, 168, 173).

    Aus dem Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit folgt nicht der Anspruch des Verfolgten auf Versagung der Auslieferung, wenn die Auslieferungsunterlagen nicht alle tatbestandsmäßigen Voraussetzungen darlegen, die für eine Verurteilung nach deutschem Recht erforderlich sind (vgl. BGHSt 27, 168, 174).

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff.; 22, 307 f. [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f.; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f. [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]; BGH NJW 1992, 1776; BGH NJW 1992, 2838).
  • BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87

    Identität bei Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2018 - 1 Ws 67/17

    Übernahme der Vollstreckung eines kroatischen Strafurteils: Anforderungen an die

    Im Rahmen der Übernahme der Vollstreckung einer Strafe nach dem Rb-Freiheitsstrafen ist die Bedingung der beiderseitigen Strafbarkeit als erfüllt anzusehen, wenn die der Straftat zugrunde liegenden Sachverhaltselemente, wie sie in dem von der zuständigen Stelle des Ausstellungsstaats erlassenen Urteil wiedergegeben werden, als solche auch im Vollstreckungsstaat, wenn sie sich in dessen Hoheitsgebiet ereignet hätten, einer strafrechtlichen Sanktion unterliegen würden (Anschluss an EuGH, Urteil vom 11.01.2017, C 289/15, Grundza; entgegen BGHSt 27, 168 ff ).

    Soweit die Staatsanwaltschaft in ihrer Beschwerde unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.03.1977 (BGHSt 27, 168) die Ansicht vertritt, im Auslieferungsverfahren dürften nicht die gleichen strengen Anforderungen an die Tatbestandserfüllung wie im Revisionsverfahren gestellt werden, vielmehr reiche es aus, wenn sich aus dem Gesamtheit der Urteilsgründe und sonstiger dem Gericht vorliegender Erkenntnisquellen der dringende Verdacht ergebe, dass der Verfolgte den Straftatbestand auch nach deutschem Recht erfüllt habe, trifft dies jedenfalls in diesem Umfang nicht -mehr- zu.

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08

    Auslieferung in die USA zum Zweck der Strafverfolgung; Willkürverbot;

    Reg (13) 92/81 -, E/L/W, S. 241 ; und des OLG Karlsruhe vom 9. November 1987 - 1 AK 29/87 -, E/L/W, S. 534 ; weniger streng aber BGHSt 27, 168 ).
  • OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10

    Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA

    Mit der Anpassung an das kontintal-europäische Rechtssystem umfasst der Begriff der Tat, deretwegen die Auslieferung begehrt wird, nunmehr nicht mehr die einzelnen Straftatbestände, sondern im Sinne des § 264 StPO den einheitlichen geschichtlichen Lebensvorgang, innerhalb dessen der Täter den Straftatbestand verwirklicht hat (vgl. BGHSt 27, 168 [172]).
  • OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ss 430/07

    Prozessuale Tat

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

  • OLG Dresden, 18.07.2008 - Ausl 51/08

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zur

  • OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01

    Oberlandesgericht erklärt Auslieferung nach Bulgarien zur Vollstreckung eines

  • BGH, 17.08.1978 - 4 ARs 8/78

    Beurteilung einer bloßen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung -

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19

    Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren durch Einholung einer Erklärung des

  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 4 Ss 159/96
  • OLG Brandenburg, 29.03.2017 - 53 AuslA 39/16
  • KG, 14.06.2007 - AuslA 313/06

    Antrag eines Verfolgten auf Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls; Begriff der

  • OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 2 AuslA 221/10

    Auslieferung: Entbehrlichkeit der Übersendung nationaler Vorschriften

  • OLG Koblenz, 20.07.2011 - 1 AuslA 76/11

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Entscheidung über die Art und Höhe der

  • OLG Bremen, 26.02.2015 - 1 AuslA 1/15

    Anforderungen an die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit bei der Auslieferung

  • KG, 24.05.2011 - AuslA 1069/10

    Internationale Rechtshilfe: Voraussetzungen der Ablehnung der Auslieferung

  • OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22

    Auslieferung eines spanischen Staatsangehörigen von Deutschland an Peru zur

  • OLG Jena, 05.06.1996 - Ausl 2/95
  • KG, 01.11.2018 - 1 VAs 6/18

    Bundeszentralregistereintragung bei Fälschung amtlicher Wertzeichen in Schweiz

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