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   BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77   

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BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77 (https://dejure.org/1977,192)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1977 - 5 StR 30/77 (https://dejure.org/1977,192)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77 (https://dejure.org/1977,192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Revisibilität der tatrichterlichen Bestimmung der Höhe eines Tagessatzes - Voraussetzungen einer "Rechtsfrage" gemäß § 121 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 40 Abs. 2, § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 212
  • NJW 1977, 1459
  • MDR 1977, 853
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12

    Vorlegungspflicht der Oberlandesgerichte (Vorlegungspflicht bei Sprungrevision;

    Die Vorlegungsfrage ist, worauf bereits der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 14. November 2012 zutreffend hingewiesen hat, mit der dort gewählten unbestimmten Formulierung "Geschwindigkeitsmessanlage" einer Vorlageentscheidung nicht zugänglich; denn von § 121 Abs. 2 GVG werden nur Rechtsfragen umfasst (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1982 - 4 StR 60/82, BGHSt 31, 86, 89 mwN, und vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358, 361; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77, BGHSt 27, 212, 213 (nicht bei "rechtlich unverbindlichen Hinweisen")).
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02

    Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig

    Die nach pflichtgemäßem Ermessen vorgenommene Wertung des Tatrichters bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe ist vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters ausreichend festgestellt und in rechtsfehlerfreier Weise berücksichtigt sind (vgl. BGHSt 27, 212, 215; 27, 228, 230, BGH NJW 1993, 408, 409).
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Sie betrifft eine Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 GVG und nicht die tatgerichtliche Wertung von für die Strafzumessung bedeutsamen Tatsachen, die dem Revisionsgericht grundsätzlich verschlossen und damit dem Divergenzverfahren nicht zugänglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77, BGHSt 27, 212, 213 ff.; vom 15. November 2007 - 4 StR 400/07, BGHSt 52, 84, 86 ff.); denn es steht die vom 3. Strafsenat bereits im rechtlichen Ansatz und damit losgelöst von dem konkreten Einzelfall als fehlerhaft erachtete Erwägung in Rede, aufgrund einer Vorschrift aus dem Bereich der Verjährungsregelungen sei ein strafzumessungsrechtlich erheblicher Umstand für bestimmte Delikte generell mit einem geringeren Gewicht zu bewerten als bei anderen Straftaten.

    Ihre Bemessung ist zugleich tatrichterlicher Wertungsakt und Rechtsanwendung auf einen bestimmten Strafzumessungssachverhalt unter vom Gesetzgeber formulierten Strafzumessungskriterien und Leitlinien (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447, 136/05, BVerfGE 118, 212, 228 ff.; BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - 4 StR 400/07, BGHSt 52, 84, 87); sie erfordert nach anerkannten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77, BGHSt 27, 212, 215) eine einzelfallorientierte Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände.

  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 386/21

    Die Vollmacht des Strafverteidigers

    Denn diese nachfolgenden Erwägungen sind nicht lediglich als unverbindliche Rechtsausführungen oder Hinweise formuliert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77, BGHSt 27, 212, 213; vom 9. April 1963 - 5 StR 50/63, BGHSt 18, 324, 325 f.; vom 15. Oktober 1952 - 5 StR 763/52, BGHSt 3, 234, 235), sondern beanspruchen ebenfalls allgemeine Gültigkeit.
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    "Die Entscheidung, unter welchen Umständen die Grenzen schuldangemessenen Strafens überschritten sind und dadurch das Übermaßverbot verletzt ist, gehört zur Strafzumessung und ist als tatrichterliche Wertung tatsächlicher Umstände eine Frage des Einzelfalls, die der Klärung im Wege eines Vorlageverfahrens nicht zugänglich ist (vgl. BGHSt 27, 212, 214ff; NStZ 1983, 261, 262; 1988, 270f; Franke in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rdnr. 59; KK-Hannich 5. Aufl. StPO § 121 GVG Rdnr. 36); darauf, dass das vorlegende Oberlandesgericht die Frage als Rechtsfrage behandelt hat, kommt es nicht an (vgl. BGHSt 31, 314, 316; NStZ 1995, 409, 410).

    (...) Im Hinblick auf das Wesen der Strafzumessung, die zugleich tatrichterlicher Wertungsakt und Rechtsanwendung auf einen bestimmten Strafzumessungssachverhalt unter vom Gesetzgeber formulierte Strafzumessungskriterien und -leitlinien ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05 und 2 BvR 136/05 Rdnr. 78 (= NStZ 2007, 598ff.)), muss daher in der Regel davon ausgegangen werden, dass sich die Rechtsausführungen der Obergerichte zu den Grenzen schuldangemessenen Strafens nur auf den der Entscheidung zugrunde liegenden Einzelfall beziehen (vgl. BGHSt 27, 212, 215f; 28, 318, 324f; Schäfer Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdnr. 485), mögen sie auch so formuliert sein, dass sie als grundsätzliche Aussage aufgefasst werden könnten (vgl. BGHSt 18, 324, 325f; 28, 165, 166; NStZ 1988, 270f).

    Denn unterschiedliche Ergebnisse rechtsfehlerfrei angewendeten tatrichterlichen Ermessens bei der Strafzumessung haben mit abweichenden Entscheidungen in Rechtsfragen nichts gemein; die denkbaren Umstände des Einzelfalles sind zu vielschichtig für generelle Aussagen (BGHSt 27, 212, 216; Franke in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rdnr. 59; KK-Hannich 5. Aufl. StPO § 121 GVG Rdnr. 36; Schäfer Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdnr. 485).

  • OLG Dresden, 11.09.2013 - 2 OLG 21 Ss 652/13

    Kleinstmotorrad; ("Pocketbike")

    § 121 Abs. 2 GVG betrifft nur Abweichungen in Rechtsfragen (BGH NJW 1977, 1459, 1460 [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; BGHSt 27, 212, 214).
  • OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Vorlagefrage an den BGH

    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Dresden geht es in der oben 1 wiedergegebenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte München und Bamberg um eine Rechtsfrage (vgl. BGHSt 27, 212 [214-216]).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf kann in dem von ihm beabsichtigten Sinn auch nicht entscheiden, ohne in einer Rechtsfrage (vgl. BGHSt 27, 212, 214 f. [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; 31, 86, 89) von dem bezeichneten Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts abzuweichen.
  • BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80

    Zwangsweise Entfernung vom Unfallort - § 142 Abs. 1, Abs. 2 StGB,

    Rechtlich unverbindliche Hinweise, Wendungen, die verallgemeinernd über den zu entscheidenden Fall hinausgehen, zwingen selbst dann nicht zur Vorlegung, wenn sie in dem Teil der Gründe stehen, auf dem die Entscheidung beruht (BGHSt 18, 324; 27, 212, 213 [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; 28, 165, 166) [BGH 31.10.1978 - 5 StR 432/78].
  • OLG Frankfurt, 21.03.2006 - 2 Ss 30/06

    Bemessung der Höhe des Tagessatzes bei Empfängern von Sozialhilfe und

    Der Tatrichter hat nämlich einen weiten Beurteilungsspielraum (vgl. BGHSt 27, 212, 215; NStZ 1983, 35; OLG Zweibrücken wistra 2000, 152), der es ihm gestattet, seine eigene Wertung dergestalt zur Geltung zu bringen, dass sie neben anderen abweichenden Meinungen, auch der des Revisionsgerichts, als gleich richtig zu bestehen vermag (vgl. BGH NJW 1977, 639) und bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. BGH NJW 1977, 639).

    Das Revisionsgericht kann daher nur nachprüfen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters ausreichend festgestellt und in rechtsfehlerfreier Weise berücksichtigt worden sind (vgl. BGHSt 27, 212, 215; 228, 230).

    Dagegen kann das Revisionsgericht das Tatgericht insbesondere nicht auf eine bestimmte Berechnungsmethode verpflichten (vgl. BGHSt 27, 212, 215).

  • OLG Dresden, 03.07.2009 - 2 Ss 163/09

    Asylbewerber; Geldstrafe

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 362/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

  • BGH, 19.12.1996 - 5 StR 472/96

    Rechtsbeugung durch Nichtverhängung von Fahrverboten - Rechtsbruch als

  • BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77

    Bemessung des Tagessatzes eines allein verdienenden Ehegatten

  • OLG Braunschweig, 26.06.2015 - 1 Ss 30/15

    Tagessatzhöhe bei Geldstrafe: Nettoeinkommensprinzip; Herabsetzung bei Empfängern

  • OLG Koblenz, 18.03.2013 - 2 Ss 150/12

    Strafverfahren u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Ergänzende Feststellungen

  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

  • OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung;

  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

  • OLG Zweibrücken, 28.10.1999 - 1 Ss 248/99

    Berücksichtigung des Einkommens der Ehefrau bei Berechnung des Tagessatzes

  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - II-56/03

    Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch

  • BGH, 08.09.1992 - 1 StR 118/92

    Bemessung des Tagessatzes bei Einkünften aus auf Dritte übertragenen

  • BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 13/21

    Anrufung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverfahren

  • OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95

    Beschwerde gegen die Festsetzung von Tagessatzhöhe und Maßregelanordnung;

  • OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17

    Tagessatzhöhe bei Geldstrafe: Bemessung bei einem Bezieher von ALG II

  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 425/79

    Strafzumessung bei einer Geldstrafe - Aufhebung eines Urteils über Geldstrafe

  • OLG Brandenburg, 21.02.2003 - 1 Ss 7/03

    Verstoß gegen das Nettoeinkommensprinzip bei der Bemessung der Tagessatzhöhe

  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 476/90

    Strafbarkeit wegen Einreichung eines Postbarschecks ohne ausreichende Deckung des

  • OLG Düsseldorf, 24.05.1984 - 1 Vs 1/84

    Geldstrafe; Tagessatzhöhe; Hausfrau; Einkommenslos

  • BayObLG, 02.02.1998 - 1St RR 1/98
  • OLG Frankfurt, 26.07.2007 - 1 Ss 158/07

    Das in § 46 Abs. 3 StGB aufgestellte Verbot der Doppelverwertung von

  • OLG Köln, 23.03.2021 - 1 RVs 50/21

    Tagessatzhöhe bei fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr Schätzgrundlage für

  • KG, 21.07.1999 - 1 Ss 338/98
  • KG, 16.09.1998 - 1 Ss 199/98
  • KG, 16.08.1999 - 1 Ss 202/99
  • BGH, 26.08.1977 - 3 StR 97/77

    Berechnung der Höhe von Tagessätzen bei verheiratetem Angeklagten -

  • OLG Hamm, 03.08.2000 - 5 Ss 484/00

    Festsetzung der Tagessatzhöhe, Schätzung des Einkommens des Ehegatten

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