Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1977 - StB 196/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,4453
BGH, 15.09.1977 - StB 196/77 (https://dejure.org/1977,4453)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1977 - StB 196/77 (https://dejure.org/1977,4453)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1977 - StB 196/77 (https://dejure.org/1977,4453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,4453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes - Voraussetzung für die Beschwerdezuständigkeit des Bundesgerichtshofes - Beschlagnahme eines Briefes des Angeschuldigten

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 253
  • NJW 1977, 2175
  • MDR 1977, 1030
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 26.10.1972 - 1 Ws 251/72
    Auszug aus BGH, 15.09.1977 - StB 196/77
    Mit der Frage, welche Folgen der Wegfall der ermittlungsrichterlichen Zuständigkeit für ein anhängiges Beschwerdeverfahren hat, ist die Rechtsprechung wiederholt befaßt worden (vgl. einerseits OLG Frankfurt NJW 1973, 478; andererseits OLG Oldenburg NJW 1957, 233, OLG Karlsruhe NJW 1972, 1723, OLG Hamm GA 1975, 153).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1972 - 2 Ws 70/72
    Auszug aus BGH, 15.09.1977 - StB 196/77
    Mit der Frage, welche Folgen der Wegfall der ermittlungsrichterlichen Zuständigkeit für ein anhängiges Beschwerdeverfahren hat, ist die Rechtsprechung wiederholt befaßt worden (vgl. einerseits OLG Frankfurt NJW 1973, 478; andererseits OLG Oldenburg NJW 1957, 233, OLG Karlsruhe NJW 1972, 1723, OLG Hamm GA 1975, 153).
  • BGH, 08.10.2008 - StB 12/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    c) Letztlich wird der Zuständigkeitswechsel auch nicht dadurch gehindert, dass der Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO sowie die sofortige Beschwerde nach § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO bereits vor Anklageerhebung angebracht worden waren; denn mit dem Wegfall der Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes ist auch diejenige des Senats als Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 GVG, § 304 Abs. 5 GVG) entfallen (BGHSt 27, 253).

    Der dem § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO zugrunde liegende Rechtsgedanke, divergierende Entscheidungen verschiedener Gerichte zu vermeiden, gilt auch in dieser Verfahrenskonstellation (vgl. BGHSt 27, 253, 254).

  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

    Wegen der bei ihm anhängigen Anklage war das mit der Sache befaßte Gericht für die Entscheidung über den Beschlagnahmeantrag zuständig (BGHSt 27, 253; BGH NStZ 2000, 609; G. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 98 Rdn. 8; Nack, in KK 4, Aufl. § 98 Rdn. 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 98 Rdn. 4).
  • BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei einer Entscheidung in dem mit der

    Dabei schließen weder § 336 Satz 2 StPO die Überprüfung der Verwertbarkeit der durch die Ermittlungsmaßnahme gewonnenen Erkenntnisse in der Revision aus noch § 305 Satz 1 StPO die Beschwerdemöglichkeit gegen die in oder neben dem Urteil getroffene Entscheidung nach § 101 Abs. 7 StPO (vgl. BGHSt 27, 253, 254 f.; KK-Nack § 101 Rdn. 38; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung und der entsprechenden Beweisverwertungsverbote auch LR-Matt aaO 25. Aufl., § 305 Rdn. 18 sowie Rdn. 30: a.A. Böse aaO S. 577, 580 f.).
  • BGH, 12.11.2020 - StB 34/20

    Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

    Sind insoweit nicht erledigte Rechtsmittel anhängig, entscheidet über diese das Tat- und nicht das Beschwerdegericht (BGH, Beschlüsse vom 15. September 1977 - StB 196/77 u.a., BGHSt 27, 253; vom 8. Oktober 2008 - StB 12/08, BGHSt 53, 1 Rn. 9 f.; vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05

    Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Diese Grundsätze entsprechen einer lang andauernden Tradition in der Rechtsprechung namentlich des Bundesgerichtshofs (BGHSt 27, 253; 29, 200; OLG Karlsruhe, wistra 1998, 76), die - entgegen der Ansicht der Kammer - nicht etwa auf das Haftrecht beschränkt ist (vgl. etwa Meyer-Goßner, § 162 Rn 19; Rieß, in: Löwe/Rosenberg, § 162 Rn 52; OLG Karlsruhe, Justiz 1998, 130; Senat, Beschl. v. 27.11.2001 - 3 Ws 1049/01).
  • OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer molekulargenetischen

    Grundsätzlich geht die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters mit der Anklagerhebung auf das mit der Sache befasste Gericht über (BGHSt 27, 253).

    Zudem gilt auch bei Anordnungen nach § 81 g StPO der für den Übergang der Zuständigkeit für Ermittlungsanordnungen auf das erkennende Gericht sprechende Grundsatz, dass störende Eingriffe in den Gang des nunmehr bei ihm liegenden Verfahrens unterbleiben sollen (BGHSt 27, 253).

  • BGH, 08.10.2008 - StB 13/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    c) Letztlich wird der Zuständigkeitswechsel auch nicht dadurch gehindert, dass der Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO sowie die sofortige Beschwerde nach § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO bereits vor Anklageerhebung angebracht worden waren; denn mit dem Wegfall der Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes ist auch diejenige des Senats als Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 GVG, § 304 Abs. 5 GVG) entfallen (BGHSt 27, 253).

    Der dem § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO zugrunde liegende Rechtsgedanke, divergierende Entscheidungen verschiedener Gerichte zu vermeiden, gilt auch in dieser Verfahrenskonstellation (vgl. BGHSt 27, 253, 254).

  • BGH, 08.10.2008 - StB 15/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    c) Letztlich wird der Zuständigkeitswechsel auch nicht dadurch gehindert, dass der Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO sowie die sofortige Beschwerde nach § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO bereits vor Anklageerhebung angebracht worden waren; denn mit dem Wegfall der Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes ist auch diejenige des Senats als Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 GVG, § 304 Abs. 5 GVG) entfallen (BGHSt 27, 253).

    Der dem § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO zugrunde liegende Rechtsgedanke, divergierende Entscheidungen verschiedener Gerichte zu vermeiden, gilt auch in dieser Verfahrenskonstellation (vgl. BGHSt 27, 253, 254).

  • OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Rechtsfolgen eines Wechsels der

    Dies ist für haftrichterliche Maßnahmen (vgl. BGHSt 29, 200, 202 f.; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 117 Rdn. 12 m.w.N.), für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO sowie für die Beschlagnahme (BGHSt 27, 253 ff.) und Anträge auf richterliche Untersuchungshandlungen im Ermittlungsverfahren anerkannt.

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHSt 27, 253) endet die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters nach § 162 Abs. 1 StPO dagegen mit der Anklageerhebung und geht auf das jeweils mit der Sache befasste Gericht über.

  • BGH, 08.10.2008 - StB 14/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    c) Letztlich wird der Zuständigkeitswechsel auch nicht dadurch gehindert, dass der Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO sowie die sofortige Beschwerde nach § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO bereits vor Anklageerhebung angebracht worden waren; denn mit dem Wegfall der Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes ist auch diejenige des Senats als Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 GVG, § 304 Abs. 5 GVG) entfallen (BGHSt 27, 253).

    Der dem § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO zugrunde liegende Rechtsgedanke, divergierende Entscheidungen verschiedener Gerichte zu vermeiden, gilt auch in dieser Verfahrenskonstellation (vgl. BGHSt 27, 253, 254).

  • OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 184/10

    Arrest im Strafverfahren: Rechtsfolgen eines Wechsels der richterlichen

  • OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 1 Ws 178/13

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung

  • BGH, 20.09.2022 - StB 38/22

    Auslegung einer Erklärung (Wille des Erklärenden; Aufdrängung von Rechtsmitteln)

  • OLG Brandenburg, 04.01.2008 - 1 Ws 320/07

    Richterliche oder staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit nach Anklageerhebung für

  • OLG Celle, 01.06.2016 - 1 AR 19/16

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aufhebung der

  • BGH, 12.11.2015 - StB 9/15

    Zuständigkeit in Staatsschutzsachen (Beschwerde; Wegfall der Zuständigkeit des

  • OLG Zweibrücken, 06.11.1998 - 1 Ws 556/98

    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters für die Anordnungen der Entnahme von

  • KG, 15.08.2016 - 5 Ws 124/16

    Untersuchungshaft: Anfechtung von Haftentscheidungen; Umdeutung einer

  • KG, 22.01.2016 - 4 Ws 9/16

    Umdeutung einer erneuten Haftbeschwerde in Haftprüfungsantrag

  • BGH, 03.02.2021 - StB 5/21

    Zuständigkeit für Beschwerden in Haftsachen nach Abgabe des Verfahrens durch den

  • BGH, 01.02.1980 - StB 3/80
  • OLG Stuttgart, 03.05.1983 - 1 Ws 131/83

    Anordnung der Durchsuchung eines vom Angeklagten bei einer Bankgesellschaft in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht