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   BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77   

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https://dejure.org/1977,442
BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,442)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1977 - 3 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,442)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1977 - 3 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,442)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt - Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen unangemessener langer Dauer eines Verfahrens

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine bloße Verwarnung wegen Art. 6 MRK

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6; StGB (1975) § 59

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 274
  • NJW 1978, 503
  • MDR 1978, 156
  • JR 1978, 247
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77
    Aus Art. 6 der Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten kann nicht hergeleitet werden, es dürfe wegen überlanger Verfahrensdauer auf eine bloße Verwarnung mit Strafvorbehalt erkannt werden, obgleich die gesetzlichen Voraussetzungen des § 59 StGB nicht vorliegen (im Anschluß an BGHSt 24, 239).

    Dabei glaubt die Strafkammer, sich auf die Grundsätze der in BGHSt 24, 239 abgedruckten Entscheidung des Bundesgerichtshofs stützen zu können.

    Soweit sie dennoch glaubt, die Anwendbarkeit der Vorschrift aus den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 24, 239 herleiten zu können, irrt sie.

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77
    Die den behaupteten Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen müssen so vollständig und genau angegeben werden, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Der Spielraum, den das Gesetz insoweit gewähre, reiche aus, um den Belastungen, denen der Angeklagte durch das unangemessen zögerlich geführte Verfahren ausgesetzt gewesen sei, in hinreichender Weise Rechnung zu tragen (BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275 f.; BGH NStZ 1982, 291, 292 m. w. N.).

    Ebenso ist ein Ausgleich für die Verfahrensverzögerung durch Strafreduzierung, Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) oder Absehen von Strafe (§ 60 StGB) nur in den Grenzen zulässig, die das Strafgesetzbuch insoweit jeweils setzt (s. BGHSt 27, 274 zu § 59 StGB).

  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    Die Möglichkeit, wegen Verfahrensmängeln von Strafe abzusehen, ist auf die vom Gesetz vorgesehenen Fälle beschränkt (st. Rspr.; vgl. zur rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung BGH, Urteile vom 10. November 1971 - 2 StR 492/71, BGHSt 24, 239, 242; vom 12. Oktober 1977 - 3 StR 287/77, BGHSt 27, 274, 275; BVerfG NJW 1984, 967), weil nur dann - wie von § 60 StGB vorausgesetzt - eine Bestrafung aus spezial- und generalpräventiven Gründen nicht erforderlich ist (vgl. Reich, Überlange Verfahrensdauer und andere Verfahrensfehler im Strafverfahren (...), 2011, S. 66).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Insoweit wird das Landgericht zu berücksichtigen haben, dass auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anwendung des § 59 StGB im Fall überlanger Verfahrensdauer und rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung nicht ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 27, 274 ; StV 1995, S. 19 ).
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