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   BGH, 02.12.1977 - 2 ARs 366/77   

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https://dejure.org/1977,617
BGH, 02.12.1977 - 2 ARs 366/77 (https://dejure.org/1977,617)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1977 - 2 ARs 366/77 (https://dejure.org/1977,617)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1977 - 2 ARs 366/77 (https://dejure.org/1977,617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung - Bestimmung des Zeitpunktes des "Befasstseins" - Notwendigkeit eines Antrags auf Aussetzung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 302
  • NJW 1978, 1443 (Ls.)
  • NJW 1978, 551
  • MDR 1978, 329
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.10.1972 - 4 Ws 228/72
    Auszug aus BGH, 02.12.1977 - 2 ARs 366/77
    Vielmehr haben sich die Oberlandesgerichte Celle (NJW 1972, 2054), Hamm (NJW 1973, 337) und Zweibrücken (MDR 1974, 329) und das Kammergericht (JR 1972, 430 und 1973, 120) übereinstimmend dahin ausgesprochen, daß das Gericht im Falle des § 57 Abs. 1 StGB von Amts wegen entscheidet, ohne daß es des Antrags eines Verfahrensbeteiligten bedarf.
  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    Auszug aus BGH, 02.12.1977 - 2 ARs 366/77
    Die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht in Köln hält sich unter Berufung auf die Entscheidung des Senats in BGHSt 26, 187 nicht für zuständig.
  • OLG Celle, 29.06.1972 - 2 Ws 127/72
    Auszug aus BGH, 02.12.1977 - 2 ARs 366/77
    Vielmehr haben sich die Oberlandesgerichte Celle (NJW 1972, 2054), Hamm (NJW 1973, 337) und Zweibrücken (MDR 1974, 329) und das Kammergericht (JR 1972, 430 und 1973, 120) übereinstimmend dahin ausgesprochen, daß das Gericht im Falle des § 57 Abs. 1 StGB von Amts wegen entscheidet, ohne daß es des Antrags eines Verfahrensbeteiligten bedarf.
  • OLG Zweibrücken, 29.11.1973 - Ws 337/73
    Auszug aus BGH, 02.12.1977 - 2 ARs 366/77
    Vielmehr haben sich die Oberlandesgerichte Celle (NJW 1972, 2054), Hamm (NJW 1973, 337) und Zweibrücken (MDR 1974, 329) und das Kammergericht (JR 1972, 430 und 1973, 120) übereinstimmend dahin ausgesprochen, daß das Gericht im Falle des § 57 Abs. 1 StGB von Amts wegen entscheidet, ohne daß es des Antrags eines Verfahrensbeteiligten bedarf.
  • BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. Beschl. v. 18. Juni 1980 - 2 ARs 156/80 bei anschließender Verlegung in eine Einweisungsanstalt; ferner ohne nähere Begründung BGHSt 27, 302, 304 und Beschl. v. 19. April 1991 - 2 ARs 165/91).
  • BGH, 28.07.2004 - 2 ARs 247/04

    Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidung über Widerruf der

    Bei Übergang von U-Haft in Strafhaft ist der Tag der Rechtskraft des Urteils zur Bestimmung des Aufnahmetags maßgebend (BGHSt 27, 302, 304), auch wenn eine Verlegung in die nach dem Vollstreckungsplan zuständige JVA zu erwarten ist (BGHSt 38, 63).
  • BGH, 28.07.2004 - 2 AR 141/04

    Übergang der Zuständigkeit von einem Amtsgericht auf eine

    Bei Übergang von U-Haft in Strafhaft ist der Tag der Rechtskraft des Urteils zur Bestimmung des Aufnahmetags maßgebend (BGHSt 27, 302, 304), auch wenn eine Verlegung in die nach dem Vollstreckungsplan zuständige JVA zu erwarten ist (BGHSt 38, 63).
  • BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 159/12

    Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in

    Dabei ist es unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslandes auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn - wie im Fall vom Übergang der Untersuchungshaft in Strafhaft - eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 63, 65; 27, 302, 304; BGH Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 ARs 247/04; vgl. auch BGH NStZ 1999, 638; OLG Hamm NStZ 2010, 295, 296; KK/Appl StPO § 462a Rn. 14, 15; Röttle/Wagner, Strafvollstreckung, 8. Aufl. Rn. 827; vgl. auch Meyer-Goßner StPO § 462a Rn. 6; aM SK-StPO/Paeffgen § 462a Rn. 8 sowie KMR/Stöckel StPO § 462a Rn. 11, die für eine Aufnahme im Sinne des § 462a Abs. 1 StPO auf den tatsächlichen Aufenthalt und die Zuständigkeit der Einrichtung abstellen).
  • BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf einer zur Bewährung

    Dabei ist es unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 63, 65; 27, 302, 304; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 ARs 247/04; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; (...)).
  • BGH, 13.12.2017 - 2 ARs 541/17

    Nachträgliche Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    a) Die sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer war seit dem 29. Juni 2017 begründet, weil an diesem Tag aufgrund der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Göttingen vom 21. Juni 2017 die in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf vollzogene Untersuchungshaft in Strafhaft überging (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. Dezember 1977 - 2 ARs 366/77, BGHSt 27, 302, 303; vom 28. August 1991 - 2 ARs 366/91, BGHSt 38, 63, 65; vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; Meyer-Goßner/Schmitt; StPO, 60. Aufl., § 462a Rn. 6; SK-StPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 462a Rn. 3).
  • OLG Rostock, 06.12.2000 - I Ws 462/00

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzungen einer

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  • BGH, 08.03.1984 - 2 ARs 56/84

    Pflicht zur Vorlage der Akten an die Strafvollstreckungkammer 3 Monate vor Ende

    An diesem Tag wurde deshalb die Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk der Verurteilte die Strafe verbüßte, im Sinne der §§ 462 a Abs. 1 Satz 1, 463 Abs. 5 StPO als damals zuständiges Gericht mit der Sache "befaßt" und zwar ohne Rücksicht darauf, ob ihr die Akten tatsächlich vorgelegt wurden und sie daraufhin tätig wurde (vgl. BGHSt 26, 187, 188 [BGH 27.08.1975 - 2 ARs 203/75]; 27, 302).
  • OLG Hamm, 26.11.2002 - 3 Ws 591/02

    Strafvollstreckungskammer, Zuständigkeit, Befasstsein

    Dabei tritt der Wechsel der Zuständigkeit vom erkennenden Gericht auf die Strafvollstreckungskammer selbst dann ein, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges bereits vor Beginn der - erneuten - Vollstreckung der Freiheitsstrafe eine nachträgliche Entscheidung zu treffen hatte, dies aber noch nicht geschehen war, während andererseits nach dem Befasstsein einer Strafvollstreckungskammer die Verlegung des Verurteilten in den Gerichtsbezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer keinen Wechsel der örtlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer auf die "neue" Strafvollstreckungskammer zu bewirken vermag (BGHSt 26, 187, 189; BGHSt 26, 214, 216; BGHSt 26, 278, 280; BGHSt 27, 302, 304; BGHSt 30, 189, 191; BGH NStZ 1984, 525 L; BGH NStZ 2000, 391; BGH NStZ-RR, 296 (K); Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.; § 462 a Rdnr. 12).
  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 2 Ws 132/00

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, Befasstsein, Übergang von

    Allerdings ist bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft der Tag der Rechtskraft des zu vollstreckenden Urteils für die Begründung der Zuständigkeit maßgebend (BGHSt 27, S. 302 ff.), auch wenn die Verlegung in die nach dem Vollstreckungsplan zuständige Justizvollzugsanstalt demnächst zu erwarten ist (vgl. BGHSt 38, S. 63; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 462 a StPO Rdnr. 6).
  • OLG München, 26.04.2013 - 1 Ws 325/13

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Festsetzung einer Antragssperrfrist über den

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 4 Ws 94/10
  • OLG Hamm, 10.12.2002 - 1 Ws 276/02

    Strafvollstreckungskammer, Zuständigkeit, Übergang von Untersuchungshaft in

  • KG, 12.06.2001 - 1 AR 499/01

    Zuständigkeit für Entscheidungen über die Strafvollstreckung nach Abgabe gem. §

  • BGH, 17.11.1978 - 2 ARs 384/78

    Zuständigkeit für Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung des Strafrests zur

  • OLG München, 26.04.2013 - 1 Ws 3/25
  • OLG Jena, 17.08.2006 - 1 Ws 280/06

    Haftbedingungen

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