Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1977 - 2 StR 421/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,647
BGH, 21.12.1977 - 2 StR 421/77 (https://dejure.org/1977,647)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1977 - 2 StR 421/77 (https://dejure.org/1977,647)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1977 - 2 StR 421/77 (https://dejure.org/1977,647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Pistolenschlag II

§ 32 StGB, §§ 229, 15 StGB, ungewollte Auswirkungen einer Notwehrhandlung machen diese nicht ohne weiteres rechtswidrig

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlungen die über das erforderliche Maß der Abwehr hinausgehen - Bedeutung ungewollter Auswirkungen der Notwehr auf den Angreifer für die Rechtmäßigkeit der Notwehrhandlung - Verwendung einer geladenen Pistole zum Zuschlagen während einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 313
  • NJW 1978, 955
  • MDR 1978, 414
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Zwar können die einem zulässig eingesetzten Verteidigungsmittel anhaftenden Gefahren als solche keinen Fahrlässigkeitsvorwurf begründen (vgl. BGHSt 27, 313, 314; Jähnke aaO § 222 Rdn. 18).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Das Gesetz verlangt von einem rechtswidrig Angegriffenen nicht, dass er die Flucht ergreift oder auf andere Weise dem Angriff ausweicht, weil damit ein Hinnehmen des Angriffs verbunden wäre und weder das bedrohte Recht, noch die in ihrem Geltungsanspruch infrage gestellte Rechtsordnung gewahrt blieben (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2004 - 2 StR 82/04, NStZ 2005, 31; Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1957; Urteil vom 24. Juli 1979 - 1 StR 249/79, NJW 1980, 2263; Urteil vom 21. Dezember 1977 - 2 StR 421/77, BGHSt 27, 313, 314; LK/Rönnau/Hohn, StGB, 12. Aufl., § 32 Rn. 182; MünchKomm-StGB/Erb, 2. Aufl., § 32 Rn. 118; NK-StGB/ Kindhäuser, 4. Aufl., § 32 Rn. 94 mwN).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    1 St 49/88">NStZ 1988, 408; Hirsch aaO. Rdn. 154; Roxin, Strafrecht AT Bd. 13. Aufl. § 15 Rdn. 45; Wessels/Beulke, Strafrecht AT 28. Aufl. Rdn. 336) und nicht vermeidbar (vgl. BGHSt 27, 313, 314) hervorruft.

    Maßgebend ist insoweit, ob er das besondere Risiko mindern konnte und dies in vorwerfbarer Weise nicht getan hat (BGHSt 27, 313, 314).

  • BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einem Vergehen

    Es kann aber sein, daß dem Angeklagten auch im Falle gezielten Schießens kein Schuldvorwurf zu machen ist: Wenn er (zumindest auch) zum Zwecke der Nothilfe schoß, dabei nicht vorwerfbar von einem Sachverhalt ausging, der die Verletzung des Angreifers nicht als rechtsmißbräuchlich - also nicht als außer jedem Verhältnis zu dem durch endgültige Sicherung der Beute drohenden Schaden stehend - erscheinen ließ (vgl. BGH GA 1968, 182, 183; Baldus a.a.O. Rdn. 31; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 32 Rdn. 20; Jescheck, Allg. Teil 3. Aufl. § 32 III 3 b) und um möglichst geringe Schädigung des Angreifers bemüht war (vgl. BGHSt 27, 313, 314) [BGH 21.12.1977 - 2 StR 421/77], entfällt wegen Erlaubnistatbestandsirrtums der Vorwurf vorsätzlichen und wegen schonenden Einsatzes der Abwehrmittel der Vorwurf fahrlässigen Handelns (vgl. Baldus a.a.O. Rdn. 49; Lackner a.a.O. Anm. 5).
  • BGH, 17.01.1989 - 4 StR 2/89

    Einordnung verschuldeter Notwehrprovokation als rechtsmissbräuchliche

    Da eine Bestrafung auch aus keinem anderen Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. BGHSt 27, 313 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 421/77]), war der Angeklagte freizusprechen.
  • LG Dortmund, 24.11.2010 - 2 O 451/08

    Vorliegen einer widerrechtlichen Handlung ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis

    So kann die Benutzung einer Pistole als Schlagwaffe zur Verteidigung gerechtfertigt sein, auch wenn sich hierbei - unabsichtlich - ein Schuss löst und der Angreifer schwer verletzt wird (BGH NJW 1978, 955).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht