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   BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77 (S)   

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BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77 (S) (https://dejure.org/1977,575)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1977 - 3 StR 427/77 (S) (https://dejure.org/1977,575)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1977 - 3 StR 427/77 (S) (https://dejure.org/1977,575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage linksradikal-anarchistischer Anschauungen - Umgestaltung einer bestehenden Gruppierung im Sinne eines Gründungsaktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nötigung durch Hungerstreik

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 325
  • NJW 1978, 433
  • MDR 1978, 325
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77
    Zumindest in einem solchen Fall stellt ein Hungerstreik weder "Gewalt" - also Einwirkung auf die Verantwortlichen in einer Weise, die von diesen als Zwang empfunden wird (BGHSt 23, 46, 50) - noch "Drohung mit einem empfindlichen Übel" dar.
  • BGH, 19.05.1954 - 6 StR 88/54
    Auszug aus BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77
    Derjenige, der einen solchen Gründungsakt führend und richtungsweisend (vgl. BGH NJW 1954, 1254) bewirkt, ist deshalb als Gründer einer kriminellen Vereinigung strafbar.
  • RG, 23.01.1920 - II 663/19

    1. Ist § 129 StGB. auf Verbindungen anwendbar, die sich den gewaltsamen Sturz der

    Auszug aus BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77
    Vielmehr reicht es aus, wenn sich die in der Vereinigung zusammengefaßten Mitglieder bewußt sind, daß es bei der Verfolgung ihrer Pläne - nicht nur gelegentlich oder beiläufig (vgl. hierzu § 129 Abs. 2 Nr. 2 StGB) - zur Begehung erheblicher Straftaten kommen kann und daß sie dies auch wollen (vgl. RGSt 54, 102, 104).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Das bloße Bewusstsein, dass es zu Straftaten kommen könne (so noch BGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 - 3 StR 427/77, BGHSt 27, 325, 328) genügt nicht (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 3 StR 94/04, BGHSt 49, 268, 271 f.), ebenso wenig, dass der Zweck nur von einzelnen Mitgliedern verfolgt, nicht aber auch von den übrigen Mitgliedern getragen wird (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1992 - StB 21-25/92, BGHR StGB § 129 Gruppenwille 2).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Nicht nötig ist auch, dass es sich hierbei um das Hauptziel der Vereinigung handelt, sondern es genügt, wenn sie der Erreichung des weitergehenden bereits festgestellten Zwecks dienen (BGH, Urt. 3 StR 427/77 v. 21.12.1977, NJW 1978, 433; Beschl. StB 5/99 v. 30.06.1999, NStZ 1999, 503 ff.).
  • BGH, 07.05.2019 - AK 13/19

    Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff;

    Gründer im Sinne von § 129a Abs. 1 StGB sind solche Personen, die den Gründungsakt "führend und richtungsweisend' bewirken (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 - 3 StR 427/77, BGHSt 27, 325, 327).
  • BGH, 21.10.2004 - 3 StR 94/04

    Urteil gegen zwei deutsche Führungskader der PKK im wesentlichen bestätigt

    Die Zwecke einer Vereinigung sind dann auf die Begehung von Straftaten gerichtet, wenn dies ihr verbindlich festgelegtes Ziel ist (Abgrenzung zu BGHSt 27, 325 ff.).

    Soweit in der Entscheidung des Senats vom 21. Dezember 1977 (BGHSt 27, 325, 328; in Bezug genommen in BGH NJW 1999, 503, 504 und in BGHR StGB § 129 Gruppenwille 2) die Anforderungen an die Zweckgerichtetheit unter Berufung auf eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 23. Januar 1920 (RGSt 54, 102, 105) dahin beschrieben sind, die Begehung künftiger Taten müsse "ins Auge gefaßt sein", es reiche aus, wenn sich die in der Vereinigung zusammengefaßten Mitglieder "bewußt sind, daß es bei der Verfolgung ihrer Pläne zur Begehung von Straftaten kommen kann" (vgl. dazu auch Maurach/Schroeder/Maiwald, BT 8. Aufl. § 95 Rdn. 5), und mit diesen Wendungen geringere Anforderungen an die Annahme einer kriminellen Vereinigung gestellt werden sollten als die vorstehend beschriebenen, hält der Senat an dieser Auslegung nicht fest.

    Zu einer teilweisen Verwirklichung des Willens auf Begehung entsprechender Straftaten, sei es zur Planung einer konkreten Tat oder wenigsten zu vorbereitenden Aktivitäten für solche Taten (Beschaffen von Ausrüstung, Auskundschaften von Zielen u. ä.) muß es nicht gekommen sein (BGHSt 27, 325, 328; BGH NStZ 1999, 503; ebenso Bubnoff aaO; Rudolphi aaO; Lenckner aaO; Tröndle/Fischer aaO).

    So wie aus einer Vereinigung, die legalen Zwecken diente, durch die spätere Ausrichtung auf die Begehung von Straftaten eine kriminelle Vereinigung werden kann (BGHSt 27, 325 ff.), kann umgekehrt ein Personenzusammenschluß, der bislang auf strafbare Zwecke und Tätigkeiten gerichtet war, die Eigenschaft einer kriminellen Vereinigung verlieren, wenn er diese Ausrichtung aufgibt und einen legalen Kurs verfolgt.

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Dabei kann dahinstehen, ob es für eine Strafbarkeit nach § 129 Abs. 1 StGB nicht genügt, wenn von einer Vereinigung im Sinne einer durch die §§ 140, 111 StGB mit Strafe bedrohten Verhaltensweise Straftaten gebilligt oder andere zu Straftaten aufgefordert werden (so BGHSt 27, 325, 328; kritisch dazu Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 129 Rdn. 7 a).

    Daraus folgt jedoch nicht, daß § 129 Abs. 1 StGB nur anwendbar ist, wenn die Straftaten, die begangen werden sollen, Endziel, Hauptzweck oder ausschließliche Tätigkeit der Vereinigung sind (vgl. BGH bei Wagner GA 1967, 103; BGH NJW 1966, 310 jew. unter Hinweis auf BGHSt 15, 259, 260; ferner BGHSt 27, 325, 326).

  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

    Unter einer Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB ist der auf Dauer angelegte organisatorische Zusammenschluß von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 10, 16, 17; BGH NJW 1966, 310, 312; BGH NJW 1978, 433 [BGH 21.12.1977 - 3 StR 427/77 S], insoweit in BGHSt 27, 325 nicht abgedruckt; BGHSt 28, 147 [BGH 11.10.1978 - 3 StR 105/78 S]).

    Denn die in einer kriminellen Vereinigung zusammengefaßten Mitglieder müssen sich bewußt sein, daß es bei Verfolgung ihrer Pläne - nicht nur gelegentlich und beiläufig - zur Begehung erheblicher Straftaten kommen kann, und müssen dies auch wollen (BGHSt 27, 325, 328).

    Daher ist die Anwendbarkeit der Bestimmung vom Bundesgerichtshof bisher nur bejaht worden bei Vereinigungen, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit (BGHSt 27, 325: Gefangenengruppe mit dem Ziel des bewaffneten Kampfes; BGH NJW 1975, 985 [BGH 12.02.1975 - 3 StR 7/74 I]: mehrwöchige gewalttätige Hausbesetzung; vgl. auch BGHSt 28, 147 [BGH 11.10.1978 - 3 StR 105/78 S]: Sprengstoffattentäter) oder für die Volksgesundheit (BGH NStZ 1981, 303: internationaler Rauschgifthändlerring) darstellten.

  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    bb) Gründer im Sinne von § 129a Abs. 1 StGB sind solche Personen, die den Gründungsakt führend und richtungsweisend bewirken (BGH, Urteil vom 19. Mai 1954 - 6 StR 88/54, in einem redaktionellen Leitsatz in NJW 1954, 1254 abgedruckt und in BGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 - 3 StR 427/77 (S), BGHSt 27, 325, 327 wiedergegeben).
  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    Gründer im Sinne der §§ 129, 129 a StGB ist nicht nur eine beim Gründungsakt führende Person, sondern jeder, der die Gründung wesentlich fördert (Klarstellung zu BGH NJW 1954, 1254; BGHSt 27, 325, 326).

    a) Gründer im Sinne der §§ 129, 129 a StGB sind nur solche Personen, die den Gründungsakt "führend und richtungsweisend" bewirken (BGH, Urt. vom 19. Mai 1954 - 6 StR 88/54, in einem redaktionellen Leitsatz in NJW 1954, 1254 abgedruckt und in BGHSt 27, 325, 326 wiedergegeben).

  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Tathandlung sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (BGHSt 27, 325 ; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05 -, NStZ-RR 2006, S. 267 ) das weiterführende und richtungsweisende Mitwirken beim Zustandekommen einer kriminellen Vereinigung; erforderlich, aber auch ausreichend sei es, dass der am Gründungsvorgang Beteiligte mit seinem Beitrag die Gründung wesentlich gefördert habe.
  • BGH, 05.09.2019 - AK 49/19

    Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff;

    Gründer im Sinne von § 129a Abs. 1 StGB sind solche Personen, die den Gründungsakt "führend und richtungsweisend' bewirken (BGH, Urteil vom 19. Mai 1954 - 6 StR 88/54, in einem redaktionellen Leitsatz in NJW 1954, 1254 abgedruckt und in BGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 - 3 StR 427/77 (S), BGHSt 27, 325, 326 wiedergegeben).
  • BGH, 15.10.1999 - 2 StE 7/99

    Untersuchungshaft über 6 Monate; Rädelsführerschaft in einer kriminellen

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 03.09.2020 - AK 27/20

    Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer;

  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 36/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; Besitz einer

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 263/05

    Terroristische Vereinigung (Gründung; Unterstützung); Einstellung des Verfahrens

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

  • OLG Düsseldorf, 18.10.1993 - 4 Ws 244/93

    Kriminelle Vereinigung; Rechtsextremistische Vereinigung; Plakatierungsaktionen;

  • LG München I, 16.11.2023 - 2 Qs 14/23

    Ermittlungsrichter, Beschwerdeführer, Durchsuchungsbeschluss, Voraussetzungen für

  • OLG Hamburg, 07.04.2004 - 2 BJs 88/01

    Motassadeq von der Untersuchungshaft verschont

  • BGH, 30.06.1999 - StB 5/99

    "Kalif" Kaplan bleibt in Haft

  • BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97

    Entscheidung gemäß § 304 Abs. 5 StPO; Tatverdacht der Bildung einer

  • BGH, 17.08.1978 - 4 ARs 8/78

    Beurteilung einer bloßen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung -

  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

  • BGH, 17.12.1992 - StB 21/92
  • LAG Hessen, 04.09.1989 - 14 Sa 58/89

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes; Voraussetzungen

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